Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.1996

Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95   

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https://dejure.org/1996,1242
BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95 (https://dejure.org/1996,1242)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - 1 StR 707/95 (https://dejure.org/1996,1242)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - 1 StR 707/95 (https://dejure.org/1996,1242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der Taten - Prozeßvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen - Revision - Sachgerechte Verteidigung - Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 52; StPO § 200

  • rechtsportal.de

    StGB § 176, § 52 ; StPO § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 383
  • NStZ 1997, 120
  • StV 1996, 362
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Welche tatsächlichen Angaben hierzu erforderlich sind, läßt sich nicht allgemein sagen, sondern ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGH NStZ 1984, 229; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14; w. Nachw. bei Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 11 Fußn. 14).

    Es genügt daher die Angabe eines ungefähren, so begrenzt wie möglich zu bestimmenden Zeitrahmens (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14; Rieß aaO. Rdn. 12).

  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87

    Änderung eines Schuldspruches - Aufhebung eines Strafausspruches - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, daß die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehenbleibt (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, 23. September 1987 - 2 StR 473/87, 24. Februar 1988 - 3 StR 17/88, 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95; w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 354 Rdn. 34 Fußn. 51).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Erfüllt ein Täter mehrere Alternativen desselben Tatbestands, kann dies auch dann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363; Beschluß vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; Stree in Schönke/Schröder aaO. § 46 Rdn. 47 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95

    Mittäter - Frage nach Tatenanzahl - Beurteilung eigenen Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, daß die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehenbleibt (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, 23. September 1987 - 2 StR 473/87, 24. Februar 1988 - 3 StR 17/88, 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95; w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 354 Rdn. 34 Fußn. 51).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Erfüllt ein Täter mehrere Alternativen desselben Tatbestands, kann dies auch dann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363; Beschluß vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; Stree in Schönke/Schröder aaO. § 46 Rdn. 47 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 17/88

    Auf die Revision wird der Schuldspruch geändert

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, daß die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehenbleibt (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, 23. September 1987 - 2 StR 473/87, 24. Februar 1988 - 3 StR 17/88, 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95; w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 354 Rdn. 34 Fußn. 51).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Bei sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern, die häufig nicht sofort aufgedeckt werden, wird eine exakte Bestimmung der Tatzeit schon wegen des nur begrenzten Erinnerungsvermögens des geschädigten Kindes, das in der Regel einziger unmittelbarer Tatzeuge ist, vielfach nicht möglich sein (vgl. BGHSt 40, 44, 46).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Welche tatsächlichen Angaben hierzu erforderlich sind, läßt sich nicht allgemein sagen, sondern ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGH NStZ 1984, 229; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14; w. Nachw. bei Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 11 Fußn. 14).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Welche tatsächlichen Angaben hierzu erforderlich sind, läßt sich nicht allgemein sagen, sondern ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGH NStZ 1984, 229; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14; w. Nachw. bei Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 11 Fußn. 14).
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Revision wegen Vorliegen von Tateinheit

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, daß die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehenbleibt (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, 23. September 1987 - 2 StR 473/87, 24. Februar 1988 - 3 StR 17/88, 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95; w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 354 Rdn. 34 Fußn. 51).
  • BGH, 08.09.1994 - 1 StR 169/94

    Beiseiteschaffen des Girokontos und der darauf eingehenden Zahlungen vor einer

  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Insofern gilt nichts anderes als für die entsprechende Darstellung in den schriftlichen Urteilsgründen (vgl. BGH, Urt. Vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95).

    Es reicht aus, daß die diesbezüglichen Ausführungen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen in einer Weise enthalten, die zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich sind (BGH, Urt. vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Da jedoch die mehrfache Verwirklichung des Tatbestandes auch ohne Annahme von Tateinheit im Rahmen einer natürlichen Handlungseinheit strafschärfend berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95, NStZ 1996, 383, 384), schließt der Senat aus, dass das Landgericht angesichts der Nähe zum Regelbeispiel des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ohne diesen Rechtsfehler die moderate Einzelstrafe von einem Jahr und zehn Monaten unterschritten hätte.
  • BGH, 23.01.2019 - 2 StR 489/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenzen); Strafzumessung (schärfende

    Der Tatbestand ist daher subsidiär (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95, NStZ 1996, 383, 384; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 176 Rn. 26; MüKo-StGB/ Renzikowski, 3. Aufl., § 176 Rn. 69).
  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 468/23
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 (BGBl. I S. 1810) zum 1. Juli 2021 (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95, BGHR StGB § 176 Abs. 5 Konkurrenzen 1 mwN; Beschluss vom 28. November 2023 - 1 StR 292/23 Rn. 2).
  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Zwar tritt in den Fällen natürlicher Handlungseinheit, wenn das gesamte Handeln des Täters objektiv als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und - wie hier - zwischen dem Photographieren und dem anschließenden Betasten der unbedeckten Scheiden ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, das Vergehen gegen § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB hinter dem des § 176 Abs. 1 StGB zurück (vgl. BGH NStZ 1996, 383).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Gleiches gilt, wenn er mehrere Begehungsalternativen eines Tatbestandes erfüllt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363), und zwar auch dann, wenn dies - wie hier - im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NStZ 1996, 383, 384).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Zwar bedeutet die "Konkurrenzkorrektur" in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts (BGH NStZ 1996, 383, 384; 1984, 262).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - 3d A 1815/13
    vgl. BGH, Urteil vom 7.3.1996 - 1 StR 707/95 -, NStZ 1996, 383 (384).
  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der

    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, dass die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehen bleibt (vgl. BGH NStZ 1996, 383 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99

    Beleidigung; Tateinheit; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Versuch der

  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (natürliche Handlungseinheit);

  • BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06

    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine

  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06

    Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt

  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub,

  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96

    Absprache über eine sukzessive Lieferung von Drogen in Teilmengen - Tateinheit

  • BGH, 07.09.2010 - 4 StR 393/10

    Handlungseinheit bei der gewerbsmäßigen Hehlerei; Auffangrechtserwerb

  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 310/96
  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06

    Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer:

  • BGH, 24.09.1996 - 1 StR 542/96

    Urteilsänderung in der Revision aufgrund verkannter Konkurennzverhältnisse durch

  • BGH, 27.08.1996 - 1 StR 472/96

    Verwirklichung eines Strafgesetz nach Vollendung, vor Beendigung eines

  • OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04

    Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2149
BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95 (https://dejure.org/1996,2149)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1996 - 4 StR 776/95 (https://dejure.org/1996,2149)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - 4 StR 776/95 (https://dejure.org/1996,2149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Bestimmtheit - Beweistatsache - Beweisantrag - Hilfsbeweisantrag - Wiedereintritt in die Hauptverhandlung - Hinweispflicht des Gerichts - Urteilsgründe - Wahrunterstellung

  • rechtsportal.de

    StGB § 27, § 26; StPO § 244

  • rechtsportal.de

    StGB § 27, § 26 ; StPO § 244

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 562
  • StV 1996, 362
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 79/92

    Fehlende Feststellungen zur Person des Angeklagten als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    d) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - von Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - in dem Umfang erforderlich sind, in dem sie bestimmenden Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch haben (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12; BGH NStZ 1996, 49).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    d) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - von Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - in dem Umfang erforderlich sind, in dem sie bestimmenden Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch haben (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12; BGH NStZ 1996, 49).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 676/88

    Rüge der Erledigung von Hilfsbeweisanträgen durch Wahrunterstellung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    Andernfalls ist für das Revisionsgericht nicht ohne weiteres ersichtlich, was die unterstellten Tatsachen im Rahmen der Urteilsfeststellungen sachlich besagen und wie die Beweiswürdigung des Urteils und die Wahrunterstellung miteinander in Einklang gebracht werden können (vgl. BGHSt 28, 310, 311; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 11; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 686/687).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    Die (behauptete) Tatsache, daß der Angeklagte R. sich in den im Beweisantrag bezeichneten Zeitraum durchgehend in Frankreich aufgehalten hat, war auch dem Zeugenbeweis zugänglich (vgl. BGHSt 39, 251, 253).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90

    Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck -

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    d) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - von Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - in dem Umfang erforderlich sind, in dem sie bestimmenden Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch haben (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12; BGH NStZ 1996, 49).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    Andernfalls ist für das Revisionsgericht nicht ohne weiteres ersichtlich, was die unterstellten Tatsachen im Rahmen der Urteilsfeststellungen sachlich besagen und wie die Beweiswürdigung des Urteils und die Wahrunterstellung miteinander in Einklang gebracht werden können (vgl. BGHSt 28, 310, 311; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 11; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 686/687).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    Wenn hingegen das Landgericht der Auffassung war, daß der Beweisantrag unzulänglich formuliert war, oder es sich etwa die Überzeugung verschaffen wollte, daß die Beweisbehauptung nicht nur aufs Geratewohl aufgestellt war (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 244 Rdn. 20 mit Rechtspr.-Nachw.), und es deshalb die Angabe des Urlaubsorts für erforderlich hielt, hätte es - gegebenenfalls unter Wiedereintritt in die Hauptverhandlung - den Angeklagten und ihren Verteidigern einen entsprechenden Hinweis erteilen müssen (vgl. BGHSt 19, 24, 26/27; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdn. 35 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 471/90

    Rechtsfolgen der Verlesung ärztlicher Untersuchungsberichte - Änderung des

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    d) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - von Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - in dem Umfang erforderlich sind, in dem sie bestimmenden Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch haben (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12; BGH NStZ 1996, 49).
  • BGH, 19.04.1995 - 3 StR 118/95

    Urteil - Urteilsgründe - Aufhebung des Urteils - Darstellung der persönlichen

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    d) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - von Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - in dem Umfang erforderlich sind, in dem sie bestimmenden Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch haben (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12; BGH NStZ 1996, 49).
  • RG, 05.11.1925 - II 624/25

    Ist der Anstifter des Gehilfen im Verhältnis zur Haupttat sein Mitgehilfe? Geht

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
    Nach herrschender Auffassung ist Beihilfe zur Anstiftung grundsätzlich Beihilfe zur Tat (RGSt 59, 396, 397 m.w.N.; Roxin in LK-StGB 11. Aufl. § 27 Rdn. 61; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 27 Rdn. 10).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 221/23
    a) Zwar ist die Strafkammer im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Beihilfe zur erfolgreichen Anstiftung als (mittelbare) Beihilfe zur Haupttat darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1996 - 4 StR 776/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16; OLG Bamberg, NJW 2006, 2935, 2937).
  • BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00

    Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

    Nicht erörtert in diesem Zusammenhang hat das Schwurgericht, ob sich der Tatbeitrag des Angeklagten nur als Beihilfe zur Anstiftung des O. darstellen könnte (vgl. BGH NStZ 1996, 562, 563 m.w.Nachw.; Roxin aa0 § 26 Rdn. 110; a.A. Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 27 Rdn. 18).
  • OLG Bamberg, 02.05.2006 - 2 Ss 73/05

    Auslegung einer Äußerung einer Rechtsanwältin als Beihilfe zu einer Falschaussage

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  • BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten;

    Die in der Anwerbung der Zeugin S. liegende Anstiftungshandlung der Angeklagten bezöge sich dann nur auf den Tatbeitrag eines Gehilfen und könnte deshalb nur zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe nach § 27 StGB führen, weil die Anstiftung zur Beihilfe nur Beihilfe zur Haupttat ist (Cramer/Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 27 Rdn. 18; vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16).
  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe kann auch nicht ohne weiteres entnommen werden, daß W zu einem späteren Zeitpunkt die Haupttat vorsätzlich gefördert hätte (vgl. etwa UA S. 16), wobei Beihilfe auch im Vorbereitungsstadium einer Tat oder zu einer Zeit möglich ist, wenn der Täter noch nicht zur Tat entschlossen ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß Beihilfe zur Anstiftung grundsätzlich Beihilfe zur Tat ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16 m.w.N.), und daß gegebenenfalls darzulegen sein wird, ob der Gehilfe seine Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe der Anstifter erbracht hat (vgl. BGH NStZ 1996, 384).

  • OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

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  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

    Nur in einem solchen Fall wäre die Kammer gehalten gewesen, auf die Unvollständigkeit des vom Verteidiger als Beweisantrag bezeichneten Antrages hinzuweisen und auf die Formulierung eines sachgerechten Antrages hinzuwirken, indem er ihm Gelegenheit gegeben hätte, den Antrag um die fehlenden Inhalte zu vervollständigen (vgl. BGHSt 22, 118 [122]; BGH NStZ 1996, 562 und 1994, 483).
  • OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01

    Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im

    Entscheidend ist auch nicht, ob L Täter oder Anstifter des Betruges zu Lasten der Klägerin war, denn nach herrschender Auffassung ist Beihilfe zur Anstiftung grundsätzlich Beihilfe zur Tat (BGH NStZ 1996, 562 m. w. N.; Roxin in LK- StGB 11. Aufl. § 27 Rdn. 61).
  • LG Düsseldorf, 22.07.2009 - 1 KLs 5/08

    Mitwirkung bei der Durchführung eines "Due Diligence-Verfahrens" kann eine

    Denn die Beihilfe des Angeklagten zur Anstiftungshandlung des ( ... ) ist rechtlich als Beihilfe zur Haupttat des ( ... ) zu werten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1996 - 4 StR 776/95 - NStZ 1996, 562).
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