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   BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94   

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https://dejure.org/1995,3445
BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94 (https://dejure.org/1995,3445)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1995 - 5 StR 628/94 (https://dejure.org/1995,3445)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 5 StR 628/94 (https://dejure.org/1995,3445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94
    Einer Darstellung der Berechnung bedarf es nur dann nicht, wenn der Angeklagte aufgrund eigener Sachkunde die ihm vorgeworfenen Steuerhinterziehungen einräumt; dies entbindet den Tatrichter allerdings auch nicht von der Aufgabe, genaue Feststellungen dazu zu treffen, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der einzelnen Abgabenarten zu der - eingeräumten - Steuerverkürzung im einzelnen geführt hat (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 8).
  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf die Entscheidung BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 7 hin.
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94
    Vielmehr muß der Tatrichter für jede Steuerart und jeden Besteuerungszeitraum unter Schuldgesichtspunkten so klare Feststellungen treffen, daß sowohl die dem Schuldspruch zugrundeliegenden steuerrechtlichen Gesichtspunkte als auch die Berechnung der verkürzten Steuern der Höhe nach erkennbar werden (vgl. dazu BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 - 8 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04

    Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung; Darstellungsmangel;

    Dies entbindet den Tatrichter allerdings auch nicht von der Aufgabe, genaue Feststellungen dazu zu treffen, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der einzelnen Abgabearten zu der eingeräumten Steuerverkürzung im Einzelnen geführt hat (Senat in StV 1996, 376 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1996 - 5 StR 725/95

    Verantwortlichkeit für die Hinterziehung von Eingangsabgaben durch die Einfuhr

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß zur Bestimmung des Schuldumfangs für jede Abgabenart (hier: Euro-Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsatzsteuer) eine Darstellung der zugrundeliegenden steuerrechtlichen Grundlagen und die Berechnung der verkürzten Steuern erforderlich sein wird (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 8 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluß vom 22. Mai 1995 - 5 StR 628/94 -).
  • KG, 07.05.1998 - 1 Ss 100/98
    Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa bei dem Geständnis eines sachkundigen Angeklagten, kann ausnahmsweise auf die Darstellung der verkürzten Steuern verzichtet werden (vgl. BGH StV 1984, 497 und StV 1996, 376; BGH in BGHR § 370 Abs. 1 AO Berechnungsdarstellung 4, 5 und 8).
  • BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97
    IV Für das weitere Verfahren wird bemerkt:l. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der jeweils verkürzten Steuern im einzelnen angeben (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z. B. wistra 1992, 103; StV 1996, 376; NStZ-RR 1996, 196 m. w. N.).
  • BayObLG, 18.11.1997 - 3St RR 227/97

    Keine Verwertung gefälschter Steuerbelege zum Nachweis einer Urkundenfälschung

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der jeweils verkürzten Steuern im einzelnen angeben (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. wistra 1992, 103; StV 1996, 376; NStZ-RR 1996, 196 m.w.N.).
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