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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96   

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https://dejure.org/1996,2379
BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter Straftaten - Schuldangemessenes Strafmaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 227
  • StV 1996, 431
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88

    Abweisung der Revision

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Dem durfte es nicht unter Hinweis auf eine mit dem Vorliegen einer Zäsurwirkung verbundene "Zufälligkeit" ausweichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 312 f., und vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96, NStZ-RR 1996, 227).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Tatrichter, der mehrere Taten gleichzeitig abzuurteilen hat, Nachteile bei der Strafzumessung ausgleichen muß, wenn die Zäsurwirkung von Vorverurteilungen der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe aus den wegen der abzuurteilenden Taten verhängten Strafen entgegensteht; er muß insoweit darauf achten, daß das Gesamtstrafübel den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht übersteigt (BGHSt 41, 310, 313 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11; ebenso BGH NStZ-RR 1996, 227 ; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96

    Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen

    Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit

    aa) Zwar ist es richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen wegen der Zäsurwirkung eines früheren Urteils eine Gesamtstrafe nicht (mehr) gebildet werden kann, eine sich dadurch möglicherweise für den Angeklagten infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ergebende Härte auszugleichen ist (vgl. BGHSt 41, 310 = NStZ 1996, 382 mit Anm. Peters; BGHSt 43, 216, 217; 44, 179, 185/186; BGH NStZ-RR 1996, 227).
  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-)Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer

    Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß der neue Tatrichter angesichts des hohen Gesamtstrafübels (hier insgesamt zehn Jahre Freiheitsstrafe) bei der Bemessung der für die Fälle II. 1 bis 8 festzusetzenden Einzelstrafe(n) und der neu zu bildenden Gesamtstrafen die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes besonders zu prüfen haben wird (vgl. BGHSt 41, 310, 312/313; BGH NStZ-RR 1996, 227 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 138/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gesamtfreiheitsstrafenbildung -

    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 -, vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 - vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 584/96).
  • BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96

    Bewertung der Anordnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Hinblick

    Wegen des Härteausgleichs verweist der Senat auf BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 4; BGH, Urteil vom 5. Juni 1996 - 2 StR 146/96 - und (zur Zäsurwirkung) BGHSt 41, 310; BGH StV 1996, 431 m.w.N. Zur Berücksichtigung der verjährten und deswegen eingestellten Einzeltaten des Beischlafs zwischen Verwandten verweist der Senat auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 (vgl. G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl. Rdn. 287).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96

    Schwerer Rechtsfehler im Sinne des § 349 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5193
BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95 (https://dejure.org/1996,5193)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1996 - 4 StR 766/95 (https://dejure.org/1996,5193)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - 4 StR 766/95 (https://dejure.org/1996,5193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 431 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.1985 - 4 StR 516/85

    Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel bei

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95
    Auch wenn durch dieses Bemühen der Erfolg nicht abgewendet werden konnte, so durfte es doch bei der Strafzumessung nicht unbeachtet bleiben (vgl. auch Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85 - bei Holtz, MDR 1986, 271).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht voraus, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine längere Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren.
  • BGH, 31.01.1995 - 4 StR 15/95

    Maßregelung - Unterbringung - Entzug - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95
    1995 - 4 StR 15/95).
  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95
    Es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5; Senatsbeschluß vom 31. Januar.
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94

    Wiederholte Zeugenvernehmung - Wiederholte Sachverständigenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95
    Es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5; Senatsbeschluß vom 31. Januar.
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

    Auch wenn hierdurch der Erfolg nicht abgewendet werden konnte, durfte dieses Bemühen des Angeklagten bei der Strafzumessung nicht unbeachtet bleiben (vgl. BGH StV 1996, 431).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4642
BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94 (https://dejure.org/1996,4642)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1996 - 3 StR 185/94 (https://dejure.org/1996,4642)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 3 StR 185/94 (https://dejure.org/1996,4642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensbetreuungspflichten bei Geldanlagegeschäften - Verletzung wegen fehlender Sicherheiten und mangelnder Aufklärung der Anleger über ein Verlustrisiko - Schadensgleiche Vermögensgefährdung durch unordentliche Buchführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 543
  • StV 1996, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65

    Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94
    Dagegen hat die Strafkammer eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht zu Recht darin gesehen, daß die Angeklagten durch unordentliche Buchführung das Vermögen der geschädigten Anleger in einer der Schädigung gleichkommenden Weise gefährdet haben, weil hierdurch die bestehenden Ansprüche der Anleger auf Auskehrung der erwirtschafteten Erträge und Rückzahlung des Anlagekapitals in erheblicher Weise erschwert, wenn nicht verhindert worden sind (vgl. BGHSt 20, 304 f.; BGH GA 1956, 121, 122).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94
    Für einen Schädigungsvorsatz nach § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB hätte es konkreter Feststellungen bedurft, daß die von den Angeklagten gewählte Anlageform mit einem Verlustrisiko verbunden war, das deutlich höher lag als diejenige Vermögensgefährdung, die die Geschädigten nach ihrem bis dahin gezeigten Verhalten selbst in Kauf zu nehmen bereit gewesen sind, und daß die Angeklagten ein solches zusätzliches Verlustrisiko erkannt und in Kauf genommen hätten (vgl. BGH MDR 1984, 478 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 117/82

    Erteilung einer allgemeinen Vollmacht für die Durchführung jeder Trading-Order -

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94
    Für einen Schädigungsvorsatz nach § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB hätte es konkreter Feststellungen bedurft, daß die von den Angeklagten gewählte Anlageform mit einem Verlustrisiko verbunden war, das deutlich höher lag als diejenige Vermögensgefährdung, die die Geschädigten nach ihrem bis dahin gezeigten Verhalten selbst in Kauf zu nehmen bereit gewesen sind, und daß die Angeklagten ein solches zusätzliches Verlustrisiko erkannt und in Kauf genommen hätten (vgl. BGH MDR 1984, 478 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Zu einer ordnungsgemäßen Anlageform gehört dabei auch, dass eine eindeutige Zuordnung des Vermögenswertes zu dem Vermögen des Kindes ohne weiteres möglich ist (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 24).
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    bb) Den Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens des Angeklagten K. bildeten nach den Feststellungen das Verwenden der Scheinrechnungen und das Abzeichnen des Bestätigungsvermerks jeweils am 20. Februar 2009, auf deren Grundlage die berechtigte Forderung bei der E. GmbH ausgebucht und eine rechtzeitige Geltendmachung ihrer bestehenden Ansprüche gegen die T. GmbH durch die Mitarbeiter unterhalb der Geschäftsführungsebene verhindert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4; Beschlüsse vom 16. Februar 1996 - 3 StR 185/94, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 24; vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 303).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Eine falsche Buchführung begründet aber nicht schon als solche einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 20, 304; BGH StV 1996, 431).
  • OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20

    Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer

    "Den Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens des Angeklagten K. bildeten nach den Feststellungen das Verwenden der Scheinrechnungen und das Abzeichnen des Bestätigungsvermerks jeweils am 20. Februar 2009, auf deren Grundlage die berechtigte Forderung bei der C ausgebucht und eine rechtzeitige Geltendmachung ihrer bestehenden Ansprüche gegen die X durch die Mitarbeiter unterhalb der Geschäftsführungsebene verhindert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4; Beschlüsse vom 16. Februar 1996 - 3 StR 185/94, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 24; vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 303).
  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

    Anders als etwa in den Fällen unordentlicher Buchführung, in denen eine Untreue durch eine mangelhafte Dokumentation dann eintreten kann, wenn die Realisierung von Forderungen nachhaltig und konkret erschwert ist (vgl. dazu BGHSt 47, 8, 11; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 24, Nachteil 12), liegt eine vergleichbare Situation bei der hier gegebenen Sachlage nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Besteht aber der Schaden - wie hier - in einer Vermögensgefährdung, so reicht zur Bejahung der subjektiven Tatseite bereits die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag der Täter auch darauf vertrauen, dass aus der Gefährdung letztendlich kein Schaden erwachsen wird (BGH wistra 1996, 261 f.; vgl. auch BGH wistra 1996, 184: Verlustrisiko in Wahrheit höher als von den Geschädigten angenommen).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1996 - 1 StR 70/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7264
BGH, 07.03.1996 - 1 StR 70/96 (https://dejure.org/1996,7264)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - 1 StR 70/96 (https://dejure.org/1996,7264)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - 1 StR 70/96 (https://dejure.org/1996,7264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Ausspruchs über die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund der Erhebung einer Sachbeschwerde - Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte im Rahmen einer Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    StGB § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 431 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 70/96
    Damit bleibt aber gerade offen, wie hoch die Dunkelziffer ist sowie ob und in welchem Maße derartige Delikte zugenommen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 7 m.w.Nachw.).
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