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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2587
BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
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Weitergeleitetes Schutzgeld

§§ 263, 253 StGB, Abgrenzung Erpressung - Betrug, In-Aussicht-Stellen

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erpressung nach § 253 StGB - Abgrenzung Warnung und Drohung

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 435
  • StV 1996, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden, daß der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; BGHR StGB § 253 I Drohung 3).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 218/90

    Unterlassene Feststellung einer erpresserischen Absicht

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden, daß der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; BGHR StGB § 253 I Drohung 3).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    Denn nicht anders als im Fall des § 240 StGB (vgl. dazu BTDrucks. 18/9097 S. 26) ist auch hier die bloße Warnung vor einem durch Dritte drohenden Übel, dessen Eintritt der Täter aus der Sicht des Erklärungsempfängers nicht beeinflussen kann - hier die vorgespiegelten Repressalien der "Japaner' gegenüber der Nebenklägerin selbst, sowie gegenüber "B.' und "S.' - keine Drohung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1996 - 3 StR 59/96, NStZ 1996, 435; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 (jeweils zu § 253 StGB); Eschelbach in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 74; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 177 Rn. 54).
  • BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06

    Erpressung (Drohung); Betrug; Strafzumessung

    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

    Der Angeklagte war nicht Herr des Geschehens, weder tatsächlich noch nach den Befürchtungen der Bedrohten (vgl. hierzu BGHSt 31, 195, 201; NStZ 1996, 435).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 570/98

    Abgrenzung zwischen Drohung und bloßer Täuschung in Bereicherungsabsicht

    Das unterscheidet den Fall, - von BGHSt 7, 197, wo die Angeklagte in der Rolle einer Hilfesuchenden nur durch die Vorspiegelung, sie selbst werde erpreßt, Geld erlangen wollte; - und von BGH StV 1996, 482, wo der Täter Geld verlangte und vorspiegelte, zur Abwendung von Gefahren für das Opfer selbst Geld gezahlt zu haben und nur im Interesse des Opfers zu handeln, um Übel von diesem abzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2002 - 2a Ss 300/01

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Erpressung; Betrug

    Eine Drohung liegt damit nicht vor (vgl. BGH StV 1996, 482 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1100
BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96 (https://dejure.org/1996,1100)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - 2 StR 4/96 (https://dejure.org/1996,1100)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96 (https://dejure.org/1996,1100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten - Zu zahlendes Arbeitsentgelt - Höhe des Beitragssatzes - AOK - Geringverdiener - Nichtabführen solcher Beiträge

  • rechtsportal.de

    StGB § 266a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 543
  • NStZ 1997, 538
  • StV 1996, 482
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
    Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426).
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94

    Sozialversicherungsbeiträge - Geringverdiener - Abführung

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
    Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426).
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 16/93

    Folgen des Fehlens von konkreten Feststellungen über die Vorstellungen der

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
    Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Im Falle einer erneuten Verurteilung sind neben der Anzahl der Beschäftigten auch deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK darzustellen (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Danach hat der Tatrichter die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Für Straftaten, die im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen stehen, gelten prinzipiell dieselben Grundsätze (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Der Senat hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Zurückverweisungsbeschluss darauf hingewiesen, dass bei Verurteilungen neben der Anzahl der Beschäftigten auch deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger in den Urteilsgründen darzustellen sind (BGH NJW 2002, 2480, 2483, insoweit nicht in BGHSt 47, 318 abgedruckt; vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    c) In den 25 Fällen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) genügt bereits die Berechnungsdarstellung hinsichtlich der Höhe der nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile nicht den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; jeweils m.w.N.) aufgestellten Grundsätzen.
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut und aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 5 § 266a StGB des Regierungsentwurfs des 2. WiKG, BT-Drucks 9/2008 S 25-29) und ist in Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl BGH, NStZ 1996, 543; BGH, wistra 1994, 193 f; jeweils mwN; Schönke/Schroeder/Lenckner, Strafgesetzbuch, Kommentar, 27. Aufl, 1997, § 266a RdNr 4; Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, Kommentar, 47. Aufl, 1995, § 266a RdNr 9; Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 23. Aufl, 1999, § 266a RdNr 7; Plagemann, NZS 2000, S 8, 9; Samson/Günther in: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, Stand: Dezember 1996, § 266a RdNr 13; vgl auch BSGE 78, 20, 23 = SozR 3-2400 § 28n Nr. 1 S 5 mwN).
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

    Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK festzustellen (BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    aa) Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 266a Rn. 61).
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10

    Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens

    Für Fälle dieser Art besteht - soweit die Taten nach dem 1. April 2003 datieren - nach Auffassung des Senats entgegen früherer Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543) grundsätzlich kein Anlass dafür, im Urteil umfangreiche Feststellungen über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse zu treffen.

    Weitergehende Feststellungen waren nach der bis zum 31. März 2003 geltenden Rechtslage insbesondere deshalb erforderlich, um ausschließen zu können, dass zu den Arbeitnehmern geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV zählten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), für die allein Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung anfallen, deren Nichtabführen nicht gemäß § 266a Abs. 1 StGB strafbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543 mwN).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 Rn. 2 f.; vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6 und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12; Urteile vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96 Rn. 4 und vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 21; MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 266a Rn. 61, 133).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen

  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen

  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge

  • OLG Celle, 12.01.2016 - 2 Ss 188/15

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Veurteilung nach § 266a

  • BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07

    Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
  • OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09

    Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen

  • OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98

    Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung;

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe

  • OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02

    Erforderlichkeit der Mitteilung der Höhe des Beitragssatzes im Urteil bei

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07

    Strafbarkeit wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Sozialrechts-akzessorische

  • OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 14/15

    Erforderliche Feststellungen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Strohmannfall

  • LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
  • OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; erforderlicher Umfang der

  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09

    Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07

    Betrug und Untreue: Tatbestandvoraussetzungen des Vorenthaltens von

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08

    Entscheidung über einen bedingten Beweisantrag; Auswirkungen einer

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07

    Verlesung; Einverständnis; Motivation; Vorsatz; Beitragsvorenthaltung

  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 380/98

    Anforderungen an die Darlegung der Höhe nicht abgeführter

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Rechtsprechung
   BGH, 04.01.1996 - 4 StR 707/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5618
BGH, 04.01.1996 - 4 StR 707/95 (https://dejure.org/1996,5618)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1996 - 4 StR 707/95 (https://dejure.org/1996,5618)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1996 - 4 StR 707/95 (https://dejure.org/1996,5618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 482 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 04.01.1996 - 4 StR 707/95
    Da somit nicht festgestellt werden kann, ob die Angeklagten mit Täter- oder nur mit Gehilfenvorsatz gehandelt haben, kommt in entsprechender Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" lediglich eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub in Betracht (vgl. BGHSt 23, 203, 207).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93

    Bankpraktikant - § 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung

    Auszug aus BGH, 04.01.1996 - 4 StR 707/95
    Mittäter eines Raubes kann nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat; es genügt nicht, daß die anderen Tatgenossen von dieser Absicht geleitet werden (BGH NStZ 1994, 29, 30; vgl. auch Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 249 Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97

    Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB,

    Denn Mittäter eines Raubes kann - anders als Mittäter einer (räuberischen) Erpressung (BGHSt 14, 386 ff.) - nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat; es genügt nicht, daß der andere Tatgenosse von dieser Absicht geleitet wird (BGH NStZ 1994, 29, 30; Senatsbeschluß vom 4. Januar 1996 - 4 StR 707/95; Tröndle StGB 48. Aufl. § 249 Rdn. 8).
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