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   OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96   

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https://dejure.org/1996,3497
OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96 (https://dejure.org/1996,3497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.1996 - 2 Ws 190/96 (https://dejure.org/1996,3497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 1996 - 2 Ws 190/96 (https://dejure.org/1996,3497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Verfalls einer Kaution aufgrund des Entzugs des Angeklagten vor einem anhängigen Verfahren; Unmöglichkeit der jederzeitigen ungehinderten Durchführung von Verfahrensmaßnahmen gegenüber dem Angeklagten; Notwendigkeit der Einleitung von ...

  • rewis.io
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 270
  • StV 1996, 498
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96
    Insoweit weist er auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 2 Ws 638/95 - NJW 1996, 736 mit weiteren Nachweisen auch zur a.A.) hin, die der überwiegenden Auffassung der übrigen Rechtsprechung entspricht (vgl. u.a. OLG Stuttgart MDR 1987, 867), wonach eine mündliche Verhandlung nicht zwingend geboten ist, sondern nur, wenn das aus sachlichen Gründen mit den Zwecken des § 124 StPO im Einklang steht.
  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 2 Ws 331/95

    Aufforderung durch öffentliche Zustellung auf Gurnd des unbekannten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96
    Der angefochtene Beschluß ist zunächst - entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft - nicht deshalb aufzuheben, weil der Angeklagte nicht gemäß § 124 Abs. 2 StPO vor der Entscheidung zu einer Erklärung aufgefordert worden ist (zu dieser notwendigen Verfahrensvoraussetzung vgl. Beschluß des Senats vom 6. Juli 1995 - 2 Ws 331/95 - MDR 1995, 1161 = StV 1995, 594).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.1991 - 3 Ws 119/91

    Außer-Vollzug-Setzen eines Haftbefehls; Entlassung aus der Untersuchungshaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96
    Ob der Verurteilte während der Zeit seiner Flucht in dem Verfahren benötigt wird, ist ohne Belang; es reicht schon aus, daß infolge seines Verhaltens Verfolgungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden müssen (KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 124 Rn. 3 f. m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 124 Rn. 4 m.w.N.; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 124 Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStE § 124 Nr. 3 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ 1992, 204).
  • OLG Stuttgart, 24.04.1987 - 1 Ws 106/85
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96
    Insoweit weist er auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 2 Ws 638/95 - NJW 1996, 736 mit weiteren Nachweisen auch zur a.A.) hin, die der überwiegenden Auffassung der übrigen Rechtsprechung entspricht (vgl. u.a. OLG Stuttgart MDR 1987, 867), wonach eine mündliche Verhandlung nicht zwingend geboten ist, sondern nur, wenn das aus sachlichen Gründen mit den Zwecken des § 124 StPO im Einklang steht.
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 Ws 336/17

    Verfall; Sicherheit; Beschwerde; mündliche Begründung; Anträge; Erörterung;

    Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung kann nach der Rechtsprechung verschiedener Obergerichte dann abgesehen werden, wenn die Entscheidung des Senats dadurch nicht beeinflusst werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. April 1987 - 1 Ws 106/85, juris (LS); OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 1992 - 4 Ws 325/92, juris, Rdnr. 5; Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 2 Ws 638/95, NJW 1996, 736, 737; Beschluss vom 28. Mai 1996 - 2 Ws 190/96, NStZ-RR 1996, 270, 271; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 124, Rdnr. 10; KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 124, Rdnr. 12; a.A. HK-Posthoff, StPO, 5. Aufl., § 124, Rdnr. 16).
  • OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98

    Freigabe einer geleisteten Sicherheit für eine Haftverschonnung; Verfall der

    Anhaltspunkte dafür, daß ein Verfall eingetreten sein könnte, lagen nach den obigen Ausführungen vor (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1990, 97 [OLG Düsseldorf 05.09.1989 - 1 Ws 788/89] und Beschluß vom 8. Dezember 1995 - 1 Ws 921 und 972 - 973/95 - in DRsp-ROM Nr. 1996/4803; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 270).
  • KG, 02.01.1998 - 5 Ws 783/97
    Das "Sich-Entziehen" wird durch jedes Verhalten erfüllt, das - wenn auch nur vorübergehend - den Erfolg hat, daß etwa erforderliche Verfahrensmaßnahmen nicht jederzeit ungehindert durchgeführt werden können, wobei es ohne Belang ist, ob der Angeschuldigte während der Zeit seiner Flucht tatsächlich für den Fortgang des Verfahrens benötigt wird (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 270 m.Nachw.).
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