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Rechtsprechung
   BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95   

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https://dejure.org/1995,4284
BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95 (https://dejure.org/1995,4284)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1995 - 1 StR 452/95 (https://dejure.org/1995,4284)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1995 - 1 StR 452/95 (https://dejure.org/1995,4284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 531
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92

    Beweiskraft des Protokolls bei Schweigen über wesentliche Förmlichkeiten -

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95
    Es liegen auch nicht offensichtliche Widersprüche oder Lücken vor, die sich aus dem Protokoll selbst ergeben und die eine Nachprüfung im Wege des Freibeweises gestatten (vgl. BGHSt 36, 354, 358 [BGH 06.02.1990 - 2 StR 29/89] sowie BGH NStZ 1993, 51 f.).
  • BGH, 29.06.1987 - 3 StR 285/87

    Revision wegen fehlender Vereidigung eines vom Gericht in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95
    Dieser Vortrag wird nach § 274 Satz 1 StPO durch das Protokoll über die Hauptverhandlung unwiderlegbar bewiesen (vgl. BGH NStZ 1982, 517 sowie BGHR GVG § 189 Beeidigung 1).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95
    Es liegen auch nicht offensichtliche Widersprüche oder Lücken vor, die sich aus dem Protokoll selbst ergeben und die eine Nachprüfung im Wege des Freibeweises gestatten (vgl. BGHSt 36, 354, 358 [BGH 06.02.1990 - 2 StR 29/89] sowie BGH NStZ 1993, 51 f.).
  • BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82

    Vergessener Dolmetschereid - § 189 GVG, Aufhebung des Urteils, wenn aus dem

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95
    Dieser Vortrag wird nach § 274 Satz 1 StPO durch das Protokoll über die Hauptverhandlung unwiderlegbar bewiesen (vgl. BGH NStZ 1982, 517 sowie BGHR GVG § 189 Beeidigung 1).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Erforderlich ist nicht nur, dass der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, dass er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen, der seiner Rüge den Boden entzöge (BGH, Urteil vom 5. Juni 1996, StV 1996, 531; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. August 2007, VRS 113, 284 [285]; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2007, VRS 114, 50 [52] m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2002 - 2 Ss 535/02

    Revisionsrechtliche Rüge eines Verfahrensverstosses; Nichtvereidigung einer

    Es ist nicht auszuschließen, dass diese für die Angeklagte wichtigen Umstände der Hauptverhandlung durch die Dolmetscherin, hätte sie den nach § 189 Abs. 1 GVG vorgeschriebenen Eid geleistet oder sich nach § 189 Abs. 2 GVG auf einen allgemein geleisteten Eid tatsächlich berufen, gewissenhafter als geschehen übersetzt worden wären (vgl. BGH StV 1996, 531).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1999 - 2b Ss 201/99
    Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, daß die Dolmetscherin, hätte sie den nach § 189 Abs. 1 GVG vorgeschriebenen Eid geleistet oder sich nach § 189 Abs. 2 GVG auf einen allgemein geleisteten Eid tatsächlich berufen, gewissenhafter als geschehen Übertragen hätte (zu vgl. insoweit BGH Beschluß vom 31. August 1995 - 1 StR 452/95 -).
  • OLG Celle, 14.12.2001 - 32 Ss 113/01

    Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf unterbliebener Vereidigung des

    Nicht auszuschließen ist, dass diese für den Angeklagten wichtigen Umstände der Hauptverhandlung durch die Dolmetscherin, wäre sie entsprechend § 189 GVG vereidigt worden, gewissenhafter als geschehen übersetzt worden wären (vgl. BGH StV 1996, 531).
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Rechtsprechung
   KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95 - 4 VAs 84/96, 1 AR 1346/95, 4 VAs 84/96   

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https://dejure.org/1996,8647
KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95 - 4 VAs 84/96, 1 AR 1346/95, 4 VAs 84/96 (https://dejure.org/1996,8647)
KG, Entscheidung vom 21.06.1996 - 1 AR 1346/95 - 4 VAs 84/96, 1 AR 1346/95, 4 VAs 84/96 (https://dejure.org/1996,8647)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 1 AR 1346/95 - 4 VAs 84/96, 1 AR 1346/95, 4 VAs 84/96 (https://dejure.org/1996,8647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Bei funktionaler Betrachtung kommt es nicht auf diese rechtlichen und tatsächlichen Wirkungen der Sperrerklärung, sondern allein darauf an, ob die beteiligten Behörden ihnen zugewiesene Aufgaben der Strafrechtspflege wahrnehmen (vgl. BVerwG NJW 1984, S. 2233 ff., 2234).

    verletzt sind (vgl. BVerwG NJW 1984, S. 2233 ff., 2233).

  • OLG Hamm, 18.08.1988 - 1 VAs 1/88

    Sperrerklärung für einen V-Mann; Zuständigkeit der Oberlandesgerichte;

    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Die Gegenansicht, die in derartigen Fällen den Rechtsweg nach § 23 EGGVG für zulässig hält und sich darauf beruft, daß eine Sperrerklärung entsprechend § 96 StPO insbesondere dadurch in das Strafverfahren hineinwirke, daß der Informant als Zeuge unerreichbar nach §§ 244, 51 Abs. 2, 261 StPO werde und daß es auch deshalb sachlich geboten sei, zwischen den Erfordernissen der strafgerichtlichen Ermittlung der Wahrheit einerseits und der Verbrechensaufklärung und -verfolgung andererseits ein Strafgericht statt eines Verwaltungsgerichts abwägen und entscheiden zu lassen (vgl. OLG Celle NStZ 1991, S. 145; OLG Hamm NStZ 1990, S. 44 ff., 45), überzeugt demgegenüber nicht.
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Auch bei der gebotenen funktionalen Betrachtungsweise hat die Senatsverwaltung für Inneres nicht als Justizbehörde (im funktionellen Sinne) nach § 23 EGGVG gehandelt (vgl. BVerwG NJW 1975, S. 893 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl., § 96 , Rdn. 14; ebenda, § 23 EGGVG , Rdn. 2 a).
  • KG, 02.07.1992 - 4 VAs 10/92

    Sperrvermerk; Rechtsweg; Eröffnung; Verwaltungsgericht; Unterlagen

    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Danach sind Justizbehörden hier nur solche Behörden, die kraft Gesetzes unmittelbar der Strafrechtspflege dienende Aufgaben wahrnehmen (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1992 - 4 VAs 10/92 -).
  • OLG Celle, 08.10.1990 - 1 VAs 9/90

    Voraussetzungen für die Preisgabe der Identität einer V-Person aus den Akten der

    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Die Gegenansicht, die in derartigen Fällen den Rechtsweg nach § 23 EGGVG für zulässig hält und sich darauf beruft, daß eine Sperrerklärung entsprechend § 96 StPO insbesondere dadurch in das Strafverfahren hineinwirke, daß der Informant als Zeuge unerreichbar nach §§ 244, 51 Abs. 2, 261 StPO werde und daß es auch deshalb sachlich geboten sei, zwischen den Erfordernissen der strafgerichtlichen Ermittlung der Wahrheit einerseits und der Verbrechensaufklärung und -verfolgung andererseits ein Strafgericht statt eines Verwaltungsgerichts abwägen und entscheiden zu lassen (vgl. OLG Celle NStZ 1991, S. 145; OLG Hamm NStZ 1990, S. 44 ff., 45), überzeugt demgegenüber nicht.
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Der Streit darüber, ob die Sperrerklärung rechtswidrig und der Angeklagte dadurch in seinen Rechten verletzt ist, ist mithin eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO ; dies eröffnet den Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten (vgl. BVerwG NJW 1987, S. 202 ff., 202; VGH Mannheim NJW 1991, S. 2097 f.).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Denn zuständig für die Abgabe einer Sperrerklärung betreffend die Identität eines von der Polizei zur Aufklärung von Straftaten eingesetzten Verdeckten Ermittlers oder eines von ihr eingesetzten V-Mannes ist nicht der Justizminister, sondern der Innenminister; dies gilt auch für Informanten der Polizei (vgl. BGH StV 1995, S. 225 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 1 S 1484/91

    Preisgabe der Identität eines verdeckten Ermittlers - Rechtsweg zu den

    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Der Streit darüber, ob die Sperrerklärung rechtswidrig und der Angeklagte dadurch in seinen Rechten verletzt ist, ist mithin eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO ; dies eröffnet den Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten (vgl. BVerwG NJW 1987, S. 202 ff., 202; VGH Mannheim NJW 1991, S. 2097 f.).
  • VGH Bayern, 25.03.1993 - 5 C 92.1828
    Auszug aus KG, 21.06.1996 - 1 AR 1346/95
    Vielmehr spricht gerade auch der Gesichtspunkt der Einheitlichkeit des Rechtswegs bei Sperrerklärungen nach § 54 StPO (Versagung der Aussagegenehmigung), für die nach allgemeiner Ansicht das Verwaltungsgericht zuständig ist (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 54 StPO , Rdn. 28), und solchen nach § 96 StPO für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs (vgl. BayVGH StV 1993, S. 460 f., 461).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

    b) An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Hamm durch den Beschluß des Kammergerichts vom 21. Juni 1996 (StV 1996, 531) gehindert, welches die Auffassung vertritt, daß für die Anfechtung von derartigen Sperrerklärungen der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei.

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß er nicht organisationsrechtlich, sondern funktional aufzufassen ist (BGHSt 28, 206, 209; BVerwGE 47, 255, 262; 69, 192, 195; KG StV 1996, 531, 532; OLG Hamm NStZ 1985, 566, NStZ 1990, 44; Kissel aaO Rdn. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 2).

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