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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2744
BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95 (https://dejure.org/1996,2744)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - 4 StR 680/95 (https://dejure.org/1996,2744)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 (https://dejure.org/1996,2744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises auf die Ausdehnung des Tatzeitraumes und die Bewertung des Tatgeschehens als einheitliche Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 72
  • StV 1996, 583
  • StV 1996, 584
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).

    Es kann dahinstehen, ob hier bereits das Fehlen eines förmlichen, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebenden Hinweises, der ausweislich der Sitzungsniederschrift nicht erfolgte, zur Urteilsaufhebung führen muß (vgl. Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 16, 23, 24 m.w.N.); denn die notwendige eindeutige, umfassende und unmißverständliche Unterrichtung der Angeklagten durch das Gericht über die von ihm in Erwägung gezogenen und dem Urteil zugrunde gelegten, von der Anklage abweichenden Umstände (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 4; BGH StV 1995, 116) ist tatsächlich nicht vorgenommen worden, wie sich aus den vom Senat eingeholten dienstlichen Erklärungen ergibt:.

    Es genügte nicht, daß diese für die Entscheidung bedeutsamen, in der zugelassenen Anklage nicht enthaltenen neuen tatsächlichen Umstände lediglich im Rahmen von Vernehmungen angesprochen wurden; der Angeklagten hätte vielmehr durch das Gericht deutlich gemacht werden müssen, daß es diese Gesichtpunkte selbst aufgenommen hat und in seine Erwägungen einbeziehen wollte (vgl. BGHSt 28, 196 198; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; BGH StV 1995, 116; Hürxthal a.a.O. § 265 Rdn. 24).

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).

    Es genügte nicht, daß diese für die Entscheidung bedeutsamen, in der zugelassenen Anklage nicht enthaltenen neuen tatsächlichen Umstände lediglich im Rahmen von Vernehmungen angesprochen wurden; der Angeklagten hätte vielmehr durch das Gericht deutlich gemacht werden müssen, daß es diese Gesichtpunkte selbst aufgenommen hat und in seine Erwägungen einbeziehen wollte (vgl. BGHSt 28, 196 198; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; BGH StV 1995, 116; Hürxthal a.a.O. § 265 Rdn. 24).

  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).

    Es kann dahinstehen, ob hier bereits das Fehlen eines förmlichen, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebenden Hinweises, der ausweislich der Sitzungsniederschrift nicht erfolgte, zur Urteilsaufhebung führen muß (vgl. Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 16, 23, 24 m.w.N.); denn die notwendige eindeutige, umfassende und unmißverständliche Unterrichtung der Angeklagten durch das Gericht über die von ihm in Erwägung gezogenen und dem Urteil zugrunde gelegten, von der Anklage abweichenden Umstände (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 4; BGH StV 1995, 116) ist tatsächlich nicht vorgenommen worden, wie sich aus den vom Senat eingeholten dienstlichen Erklärungen ergibt:.

  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95

    Voraussetzung der Verurteilung aufgrund von Umständen die in der Anklage nicht

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).

    Dazu hätte es sich empfohlen, die veränderte Sachlage schriftlich zu fixieren und bekanntzugeben (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95); auf einen ausdrücklichen Hinweis des Gerichts konnte nur dann verzichtet werden, wenn die Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände unzweifelhaft und eindeutig hätte entnehmen können.

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
    Hierbei wird die neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis bei sukzessiver Tatausführung (BGH StV 1996, 312, 313) zu berücksichtigen und zu prüfen sein, ob, falls von Tatmehrheit auszugehen ist, die einzelnen Giftbeibringungen insgesamt von der Anklage umfaßt sind oder ob die Erhebung einer Nachtragsanklage (§ 266 StPO) erforderlich ist.
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
    Es genügte nicht, daß diese für die Entscheidung bedeutsamen, in der zugelassenen Anklage nicht enthaltenen neuen tatsächlichen Umstände lediglich im Rahmen von Vernehmungen angesprochen wurden; der Angeklagten hätte vielmehr durch das Gericht deutlich gemacht werden müssen, daß es diese Gesichtpunkte selbst aufgenommen hat und in seine Erwägungen einbeziehen wollte (vgl. BGHSt 28, 196 198; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; BGH StV 1995, 116; Hürxthal a.a.O. § 265 Rdn. 24).
  • BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83

    Mittäterschaft an einem gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
    Der Senat hebt aber auch den Schuldspruch auf, um dem neuen Tatrichter die Möglichkeit zu geben, eine Entscheidung ohne Bindung an rechtskräftige Feststellungen zu treffen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 3 StR 184/83 (S); Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 353 Rdn. 11; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 353 Rdn. 13).
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Der Schuldspruch ist hier jedoch aufzuheben, weil - insbesondere mit Blick auf § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG - wesentliche Modalitäten zu dem auch den Schuldumfang determinierenden Tathergang unklar bleiben (hierzu vgl. Kuckein in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 18 mwN) und dem neuen Tatrichter die Möglichkeit zu geben ist, eine Entscheidung ohne Bindung an die bisherigen - widersprüchlichen - Feststellungen zu treffen (hierzu vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, NStZ-RR 1997, 72, 73).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    c) Bei dieser Sachlage hebt der Senat den Schuldspruch in allen genannten Fällen mit den zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, die Frage des Vermögensschadens ohne Bindung an bisherige Feststellungen entscheiden zu können (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO, § 353 Aufhebung 2; BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, StV 1996, 584, 585; Kuckein in KK, StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 13).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (BGHSt 19, 141, 144; 28, 196, 197; BGH StV 1996, 584, 585 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06

    Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen

    Hier ist dem zuständigen Tatrichter die Möglichkeit zu geben, eine Entscheidung ohne Bindung an Feststellungen zu treffen (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 353 Rn. 12 - gebotene Vorsicht bei der Aufrechterhaltung bestimmter Feststellungen zu einen Tatvorwurfsteilen; SK-Wohlers, StPO, 33. Lfg. § 353 Rn. 17 m.w.N.; siehe auch BGH StV 1996, 584, 585).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Das wird in anderen Entscheidungen dahin präzisiert, daß es nicht ausreicht, wenn die neuen Gesichtspunkte lediglich von einer Beweisperson im Rahmen von Vernehmungen oder der Erstattung von Gutachten angesprochen werden; vielmehr muß das Gericht selbst dem Angeklagten deutlich machen, daß es die in der Anklage nicht enthaltenen neuen tatsächlichen Umstände in seine Erwägungen einbeziehen will (BGH NStZ-RR 1997, 72, 73 m. w. N.).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Auf diese "neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis" (BGH, Beschl. vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 [a.E.] = NStZ-RR 1997, 72 = StV 1996, 584 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 680/95]) nehmen folgende weitere Entscheidungen Bezug: BGH, Beschl. vom 18. Februar 1997 - 1 StR 675/96 - Beschl. vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96 - Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 - Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96.
  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ss 351/01

    förmlicher Hinweis des Gerichts, Unterrichtung durch den Gang der

    Es genügt vielmehr, wenn die Angeklagten - wie hier - "durch den Gang der Hauptverhandlung" oder auf andere Weise (Befragung) davon unterrichtet worden sind, welche Veränderung der Sachlage das Gericht in Betracht zieht ( vgl. dazu BGHSt 19, 141, 143; 28, 196, 198; BGH NStZ 1981, 190; StV 1988, 329; 1995, 116; 1996, 584, 585; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 u. § 265 Abs. 4 Hinweis 4 ).

    Allerdings soll es nicht ausreichen, wenn das Gericht die in der zugelassenen Anklage nicht enthaltenen neuen tatsächlichen Umstände ausschließlich im Rahmen von Zeugenvernehmungen anspricht (vgl. BGH StV 1996, 584, 585).

  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 275/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur

    Dies gibt dem neuen Tatgericht die Möglichkeit, eine Entscheidung ohne Bindung an rechtskräftige Feststellungen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 331/16 Rn. 34; Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, NStZ-RR 1997, 72, 73; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 13; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 27.09.1995 - 2 StR 434/95

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Tateinheit

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird allein vom Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfaßt, hinter dem der Grundtatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 BtMG zurücktritt (BGH NStZ 1994, 39 und BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/95; vgl. auch BGHSt 33, 50, 53 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] zum Verhältnis von § 244 Abs. 1 StGB zu §§ 242, 243 StGB).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 437/14

    Betrug (Täuschung über die Zahlungswilligkeit)

    Bei dieser Sachlage hebt der Senat den Schuldspruch auch in den Fällen II. 6. bis 9. der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, die Frage der Täuschungshandlung ohne Bindung an bisherige Feststellungen entscheiden zu können (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, NStZ-RR 1997, 72, 73).
  • KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Hinweispflicht

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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96   

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https://dejure.org/1996,4407
BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeuge vom Hörensagen - Verurteilung - Angaben gegenüber Vertrauensperson - Bestätigung durch wichtige Beweisanzeichen

  • rechtsportal.de

    StPO § 261

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
  • StV 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BVerfG NJW 1996, 448, 449 [BVerfG 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93]; BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGHR StPO § 250 Abs. 1 Unmittelbarkeit 3 und § 261 Zeuge 15 bis 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BVerfG NJW 1996, 448, 449 [BVerfG 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93]; BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGHR StPO § 250 Abs. 1 Unmittelbarkeit 3 und § 261 Zeuge 15 bis 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Insbesondere hat das Landgericht beachtet, dass Feststellungen nur dann auf die Angaben einer Vertrauensperson gestützt werden können, wenn diese durch andere wichtige Beweisanzeichen gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - 5 StR 220/96, StV 1996, 583).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Das Landgericht hat ferner gesehen, dass diese Einschränkungen in besonderer Weise gelten, wenn die VP in den polizeilichen Vernehmungen ihrerseits nur Bekundungen eines Dritten, wie hier dem Gesprächspartner des Angeklagten Percy L., wiedergegeben hat, also selbst nur "Zeuge vom Hörensagen" gewesen ist (vgl. BGH StV 1996, 583).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4242
BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95 (https://dejure.org/1996,4242)
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  • StV 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

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