Rechtsprechung
BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95 |
"wenn schon Pflichtverteidigung, dann auch Schöffengericht"
Das Revisionsgericht prüft nur auf eine Verfahrensrüge (§§ 344 Abs. 2, 352 StPO), ob das Berufungsgericht dadurch § 328 Abs. 2 StPO verletzt hat, daß es wegen objektiv willkürlicher Annahme der Zuständigkeit des Schöffengerichts statt des Strafrichters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Unanwendbarkeit von § 269 StPO) nicht zurückverwiesen hat;
zur Frage, ob über § 25 Nr. 2 GVG hinaus die Zuständigkeit des Strafrichters auf Fälle minderer Bedeutung beschränkt ist
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 3 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 6 StPO; § 328 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung der Verweisungspflicht durch das Berufungsgericht bei sachlicher Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts; Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge; Beschränkung auf ein Willkürverbot; ... - Wolters Kluwer
Rechtsmittelinstanzen - Verfahrensrüge - Verweisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 328
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 42, 205
- NJW 1997, 204
- MDR 1996, 1281
- NJ 1997, 55
- StV 1996, 585
- Rpfleger 1997, 81
- JR 1997, 430
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (27)
- BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94
Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch …
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht gehindert durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs BGHSt 40, 120. Dort hat der Bundesgerichtshof entschieden: Das Revisionsgericht hat gemäß § 6 StPO von Amts wegen und nicht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu beachten, daß das Landgericht sich an Stelle des Amtsgerichts (objektiv) willkürlich für sachlich zuständig erklärt und damit gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters verstoßen hat.Das Oberlandesgericht Celle meint, es würde mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Beschluß des Bundesgerichtshofs BGHSt 40, 120 abweichen.
Es nimmt also an, daß die in BGHSt 40, 120 zum Revisionsverfahren - vor dem Bundesgerichtshof - für den Fall der willkürlichen Verkennung der sachlichen Zuständigkeit im Verhältnis zwischen Landgericht und Amtsgericht aufgestellten Grundsätze auch insofern gelten, als im Verfahren über die Revision gegen ein Berufungsurteil - vor dem Oberlandesgericht - eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit im Verhältnis von Schöffengericht und Strafrichter in Betracht kommt.
a) Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß BGHSt 40, 120 (JZ 1995, 261 m. Anm. Engelhardt; JR 1995, 255 m. Anm. Sowada) zu einem Ausschnitt dieses Problemkreises, nämlich für den Fall, daß das Landgericht sich an Stelle des Amtsgerichts willkürlich für sachlich zuständig erklärt und damit gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters verstoßen hat, entschieden, daß das Revisionsgericht - also der Bundesgerichtshof - dies gemäß § 6 StPO von Amts wegen und nicht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu beachten hat.
Die Frage, ob diese Vorschrift des Verfahrensrechts verletzt worden ist, betrifft nicht die sachliche Zuständigkeit des Gerichts, dessen Urteil mit der Revision angefochten ist, also nicht den Fall, wie er BGHSt 40, 120 (und den Folgeentscheidungen) zugrundeliegt.
Gesichtspunkte des Gerichtsverfassungsrechts und der Verfahrenspraxis sprechen allerdings dafür, daß im Fall einer Sprungrevision die revisionsgerichtliche Prüfung, ob das Schöffengericht sich an Stelle des Strafrichters willkürlich für sachlich zuständig erklärt hat, nicht denselben Regeln folgt, wie sie nach BGHSt 40, 120 und der weiteren genannten Rechtsprechung des 4. Strafsenates für die revisionsgerichtliche Prüfung der Frage gelten, ob das Landgericht willkürlich seine sachliche Zuständigkeit statt einer solchen des Amtsgerichts angenommen hat.
Die Anwendung der Maßstäbe von BGHSt 40, 120 auf die Fälle amtsgerichtlicher sachlicher Zuständigkeit würde daher gegebenenfalls dazu führen, daß das Urteil des Schöffengerichts aufgehoben wird und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an einen Strafrichter zurückverwiesen wird, der identisch ist mit dem Vorsitzenden des Schöffengerichts - ohne daß der Angeklagte oder andere Beschwerdeführer solches mit einer Verfahrensrüge begehrt hätten -.
- OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 2 Ss 434/94
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
Mehrere Oberlandesgerichte und zahlreiche Autoren sind freilich anderer Ansicht (OLG Oldenburg MDR 1994, 1139; OLG Hamm StV 1995, 182 und 1996, 300; OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206;… Kleinknecht/Meyer-Goßner 42. Aufl. § 25 GVG Rdn. 3; Böttcher/Elmar Mayer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1995, 376; Fischer NJW 1996, 1044).Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob in den Fällen der Sprungrevision (§ 335 StPO) die Grundsätze der Entscheidung BGH 40, 120 entsprechend gelten (so OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206) oder ob auch in diesen Fällen eine Verfahrensrüge der genannten Art zu verlangen ist.
- BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92
Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
In den Fällen der vorliegenden Art verbleibt es daher dabei, daß das Revisionsgericht den in der willkürlichen Annahme sachlicher Zuständigkeit liegenden Verfahrensfehler des Schöffengerichts nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu beachten hat (…BGH GA 1970, 25; BGH NJW 1993, 1607).Dabei sind die Revisionsgerichte in Gefahr, außer acht zu lassen, daß der relevante Sachverhalt und die Persönlichkeit des Angeklagten sich am Ende der Hauptverhandlung häufig anders darstellen als nach Aktenlage bei Eröffnung des Hauptverfahrens (vgl. BGH NJW 1993, 1607, 1608).
- OLG Hamm, 14.03.1996 - 4 Ss 156/96
Ausgestaltung der Abgrenzung der Zuständigkeiten von Schöffengericht und …
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
Mehrere Oberlandesgerichte und zahlreiche Autoren sind freilich anderer Ansicht (OLG Oldenburg MDR 1994, 1139; OLG Hamm StV 1995, 182 und 1996, 300; OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206;… Kleinknecht/Meyer-Goßner 42. Aufl. § 25 GVG Rdn. 3; Böttcher/Elmar Mayer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1995, 376; Fischer NJW 1996, 1044).Im übrigen würde das Oberlandesgericht Celle mit der beabsichtigten Entscheidung auch von dem Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm StV 1996, 300 abweichen.
- AG Höxter, 18.08.1994 - 4 Ls 557/94
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
Indes ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, daß der Amtsrichter einen solchen verkürzten Zusammenhang von notwendiger Verteidigung und Schöffengerichtszuständigkeit angenommen hat: Es wird die Ansicht vertreten, daß auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege von 11. Januar 1993 (BGBl I 50) - jenseits des Wortlautes von § 25 Nr. 2 GVG - die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts auch bei einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe begründet sein kann, weil etwa in Fortschreibung der Grundsätze der Entscheidung BVerfGE 22, 254 die Vorschrift des § 25 Nr. 2 GVG um das Merkmal der minderen Bedeutung der Sache zu ergänzen sei (so AG Höxter MDR 1994, 1139; Bachem NStZ 1996, 207; Fuhse NStZ 1995, 165; Hohendorf NJW 1995, 1454; Siegismund/Wickern wistra 1993, 136, 137).Mehrere Oberlandesgerichte und zahlreiche Autoren sind freilich anderer Ansicht (OLG Oldenburg MDR 1994, 1139; OLG Hamm StV 1995, 182 und 1996, 300; OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206;… Kleinknecht/Meyer-Goßner 42. Aufl. § 25 GVG Rdn. 3; Böttcher/Elmar Mayer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1995, 376; Fischer NJW 1996, 1044).
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
a) Das allgemeine Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ist speziell auch Maßstab für die Frage eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen des Entzugs des gesetzlichen Richters durch gerichtliche Entscheidungen, so auch für die Auslegung von Zuständigkeitsnormen (BVerfGE 29, 45, 48 f.; 29, 198, 207; 58, 1, 44 f.). - BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem …
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
Der 4. Strafsenat hat in seinem Beschluß StV 1995, 620 sowie in seinen Beschlüssen vom 3. August 1995 - 4 StR 420/95 - und vom 16. April 1996 - 4 StR 80/96 - ebenso entschieden und Ähnliches schon in seinen früheren Entscheidungen BGHSt 38, 172, 176; 38, 212; BGH NStZ 1992, 397 ausgesprochen (…vgl. auch BGH GA 1981, 321 m. Anm. Rieß). - BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87
Verweisung; Zuständigkeit; Unrecht
- BGH, 11.12.1980 - 4 StR 503/80
Funkempfangsanlage - Genehmigungspflicht - Radarwarngerät
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
Der 4. Strafsenat hat in seinem Beschluß StV 1995, 620 sowie in seinen Beschlüssen vom 3. August 1995 - 4 StR 420/95 - und vom 16. April 1996 - 4 StR 80/96 - ebenso entschieden und Ähnliches schon in seinen früheren Entscheidungen BGHSt 38, 172, 176; 38, 212; BGH NStZ 1992, 397 ausgesprochen (vgl. auch BGH GA 1981, 321 m. Anm. Rieß). - BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80
Verletzung des Willkürverbots
Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das allgemein aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende - speziell auch in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte - Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163, 167 f.; 71, 202, 205; BVerfG - Kammer - NJW 1995, 124, 125). - BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/96
Berücksichtigung eines Zuständigkeitsmangels von Amts wegen - Unwirksamkeit eines …
- BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63
Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm - …
- OLG Hamm, 20.10.1994 - 2 Ss 1221/94
Zuständigkeit des Amtsrichters, falsches Gericht, gesetzlicher Richter, …
- BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der …
- BGH, 03.08.1995 - 4 StR 416/95
Revisionsgericht - Verfahrensvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen - …
- BGH, 18.10.1995 - 2 ARs 285/95
Beteiligung am gerichtlichen Verfahren - Vollzugsbehörde - Anordnung einer …
- BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95
Revisionsgericht - Prüfung von Amts wegen - Erstinstanzliche Zuständigkeit - …
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84
Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
- BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
- BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83
Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige …
- BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94
Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch …
- BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …
aa) Es kann offenbleiben, ob die rechtliche Überprüfung der Abgabe eines Verfahrens durch die Berufungsstrafkammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob die Überprüfung von Amts wegen vorzunehmen ist, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212). - BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …
c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (…vgl. BGH GA aaO ;… BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (…so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit
Von dieser Rechtsauffassung muß der Senat für die Beantwortung der Vorlegungsfrage ausgehen (vgl. BGHSt 42, 205; 43, 285), denn das Kammergericht hat das beamtenrechtliche Einstellungshindernis mit mindestens vertretbaren Gründen begründet.
- BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16
Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit: …
Die Frage, ob die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung im Revisionsverfahren nur aufgrund einer Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 212 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212; Beschluss vom 21. April 1994 - 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120, 122 ff.; Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 376/08, NStZ 2009, 404 f.), kann offenbleiben. - BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (…BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten. - BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R
Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten
Grundrechtsrelevante Verletzungen des Rechts auf den gesetzlichen Richter iS des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu beachten (vAw geprüft aber dennoch 'offengelassen': BAG vom 28.9.1961 - 2 AZR 32/60 - BAGE 11, 276 = NJW 1962, 318; so zur Besetzung des LG in FGG-Verfahren: BGH vom 13.7.1995 - V ZB 6/94 - BGHZ 130, 304, 307; so zur sachlichen Zuständigkeit gemäß § 6 StPO: BGH vom 3.8.1995 - 4 StR 416/95 - StV 1995, 620 - 621; BGH vom 21.4.1994 - 4 StR 136/94 - BGHSt 40, 120 - 124; BGH vom 27.2.1992 - 4 StR 23/92 - BGHSt 38, 212 - 213; BGH vom 6.2.1992 - 4 StR 626/91 - NStZ 1992, 397; BGH vom 12.12.1991 - 4 StR 506/91 - BGHSt 38, 172 - 177; anders zur "zweistufigen" Prüfungsregel des § 328 Abs. 2 StPO: BGH vom 30.7.1996 - 5 StR 288/95 - BGHSt 42, 205 - 214; so zur fehlerhaften Entscheidung durch den Einzelrichter gemäß § 568 Satz 2 ZPO: ständige Rechtsprechung seit BGH vom 13.3.2003 - IX ZB 134/02 - BGHZ 154, 200 - 205; BGH vom 20.3.2003 - IXa ZB 55/03 - DGVZ 2003, 90; BGH vom 10.4.2003 - VII ZB 17/02 - BB 2003, 1200 = BGH Report 2003, 9001 = MDR 2003, 949; BGH vom 29.7.2003 - VIII ZB 59/03 - WuM 2003, 637; BGH vom 11.9.2003 - XII ZB 188/02 - NJW 2003, 3712; BGH vom 3.11.2003 - II ZB 35/02 - juris; BGH vom 5.11.2003 - XII ZB 105/03 - FamRZ 2004, 363; BGH vom 10.11.2003 - II ZB 14/02 - NJW 2004, 448 f; BGH vom 25.11.2003 - VIII ZB 122/02 - NJW-RR 2004, 1714 f; BGH vom 13.7.2004 - VI ZB 63/03 - NJW-RR 2004, 1717; BGH vom 27.10.2005 - III ZB 66/05 -NJW-RR 2006, 286-287;… so zur amtswegigen Prüfung der Merkmale des § 96 SGG und der Frage, ob das LSG damit als gesetzlicher Richter zur Sachentscheidung über den Folgebescheid befugt ist: BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 15; BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 113/00 R - juris;… so auch die herrschende Rechtsprechung zur Rechtswegzuständigkeit bis zur Einführung des § 17a GVG: zB BSG vom 9.5.1984 - 4 RJ 44/83 - SozR 1500 § 141 Nr. 13; früher schon BSG vom 11.12.1968 - 10 RV 606/65 - BSGE 29, 44 - insoweit nur in juris veröffentlicht ). - OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96 Zum Willkürverbot bei fehlerhafter Annahme schöffengerichtlicher Zuständigkeit (im Anschluß an BGH StV 1996, 585 = NJW 1997, 204 ).«.
Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.
Soweit die Revisionsgerichte bei ihrer nachträglichen Überprüfung auf die tatsächlich erkannte Strafe abstellen, hat der BGH (StV 1996, 585, 588 = NJW 1997, 204, 206) mit Recht darauf hingewiesen, daß sich der relevante Sachverhalt und die Persönlichkeit des Angeklagten am Ende der Hauptverhandlung häufig anders darstellen können als nach der Aktenlage im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens.
Auch der Bundesgerichtshof (StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ) hat aufgrund der Kontroverse über die Anwendbarkeit des Merkmals der minderen Bedeutung der Sache eine willkürliche Zuständigkeitsannahme durch das Schöffengericht verneint.
- BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00
Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat …
Auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärte Frage, ob dies nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge (BGHSt 42, 205; 43, 54) oder von Amts wegen (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; 44, 34, 36) zu berücksichtigen ist, kommt es hier nicht an.Dieser Grundsatz erfährt vor dem Hintergrund des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot dann eine Einschränkung, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung über die Zuständigkeit auf sachfremden Erwägungen beruht (BGHSt 42, 205, 207; 43, 53, 55 f; BGH Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
- BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00 Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (…BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.
- BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16
Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender …
Daher kommt es nicht darauf an, ob die Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung im Revisionsverfahren von Amts wegen (so - tragend - BGH, Urteile vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 59;… vom 23. März 2006 - 3 StR 458/05, juris Rn. 2; Beschlüsse vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 16; vom 21. April 1994 - 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120, 123 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212; vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97, BGHSt 44, 34, 36; vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 376/08, NStZ 2009, 404, 405; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176;… ferner KK/Greger, StPO, 7. Aufl., § 269 Rn. 11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 338 Rn. 32;… MüKoStPO/Moldenhauer, 1. Aufl., § 269 Rn. 18;… LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 269 Rn. 14) oder nur auf Grund einer - hier nicht erhobenen - zulässigen Verfahrensrüge zu prüfen ist (…so - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Januar 1969 - 5 StR 682/68, GA 1970, 25; vom 8. Dezember 1992 - 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 f.; vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56 ff.;… vgl. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 6 Rn. 17;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 70; zur Sonderfrage eines Verstoßes gegen § 328 Abs. 2 StPO s. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205). - BGH, 25.01.2000 - 5 StR 280/98
Vorlegung; Verfahrensrüge; Berücksichtigung von Amts wegen; Zuständigkeit …
- BGH, 03.02.2016 - 2 StR 159/15
Sachliche Zuständigkeit (Recht auf den gesetzlichen Richter; grundsätzliche …
- BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme …
- OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 Ss 79/13
Strafverteidigung: Pflichtwidrigkeit bei Nichtfortführung der Verteidigung …
- VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96
Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen; …
- OLG Celle, 26.04.2016 - 1 Ws 217/16
Organisationshaft als eine die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der …
- BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens; Zuständigkeit des …
- BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14
Sachliche Zuständigkeit (Recht auf den gesetzlichen Richter; grundsätzliche …
- BGH, 03.12.2003 - 2 ARs 383/03
Jugendgericht (sachliche Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; Verweisung an ein …
- OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
Revisionsrügen im Strafverfahren: Unbegründetheit der Verfahrensrüge einer …
- BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S
Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit …
- OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der …
- OLG Bremen, 08.08.1997 - Ss 18/97
Revision gegen die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Verwahrungsbruchs in …
- OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00
Untersuchungshaft; Wichtiger Grund; Verfahrensverzögerung; Verweisung; Gericht; …
- VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen …
- OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das …
- OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 52/99
Eigentumswohnung; Kaufvertrag; Formnichtigkeit; Beurkundungserfordernis; …
- BayObLG, 12.09.2019 - 202 StRR 1609/19
Revision gegen Verweisungsurteil nach § 328 Abs. 2 StPO
- OLG Köln, 24.09.2021 - 1 RVs 156/21
Hebt das Berufungsgericht eine auf § 412 StPO gestützte amtsgerichtliche …
- KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
Revision im Strafverfahren: Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft der Verhandlung …
- OLG Hamm, 13.11.2001 - 5 Ss 907/01
sachliche Zuständigkeit, Schöffengericht, Strafrichter, Willkür, Übernahme des …
- BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht
- OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 3 Ws 360/96
Zulässigkeit der Eröffnung des Hauptverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen …
- KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22
Beschwer eines Angeklagten bei Aufhebung eines Freispruchs durch das …
- OLG Koblenz, 08.02.2000 - 2 Ss 240/99
Rüge fehlender Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts; Tatbestandsmerkmal …
- OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 139/95
- OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - Ss 48/99
Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für Strafsachen niederer Ordnung; …
- KG, 30.11.2022 - 121 Ss 147/22
Beschwer eines Angeklagten, Revision, Aufhebung eines Freispruchs durch das …
- OLG Hamm, 17.06.1999 - 3 Ss 971/98
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen, Aufhebung, Abfallentsorgung, angesichts der …
Rechtsprechung
BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel - Vertrauen auf Ausscheiden des Verfahrensstoffs
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 611
- StV 1996, 585
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung - …
Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96
Nur in Fällen, in denen aus den Umständen des Verfahrensganges oder aus anderen Gründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95) die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens einen solchen Vertrauenstatbestand nicht zu erzeugen vermag, ist ein entsprechender Hinweis entbehrlich. - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen - …
Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96
Grundsätzlich darf der nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedene Verfahrensstoff bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten nur dann berücksichtigt werden, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer Verwertung hingewiesen worden ist (BGHSt 31, 302;… BGHR StPO § 154 II Hinweispflicht 1); denn die Verfahrenseinstellung kann für den Angeklagten das Vertrauen begründen, daß der ausgeschiedene Verfahrensstoff nicht zu seinen Lasten verwertet wird. - BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur …
Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96
Grundsätzlich darf der nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedene Verfahrensstoff bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten nur dann berücksichtigt werden, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer Verwertung hingewiesen worden ist (BGHSt 31, 302; BGHR StPO § 154 II Hinweispflicht 1); denn die Verfahrenseinstellung kann für den Angeklagten das Vertrauen begründen, daß der ausgeschiedene Verfahrensstoff nicht zu seinen Lasten verwertet wird.
- OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis, …
In der Rechtsprechung des BGH ist zwar dem Grundsatz nach anerkannt, dass die durch eine vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedenen Taten bei der Beweiswürdigung der verbliebenen Tat nur dann zu Lasten des Angeklagten verwendet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist (BGH NJW 1983, 1540; NJW 1996, 2585, 2586; StV 1996, 585).Ein (rechtlicher) Hinweis des Tatrichters ist jedoch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann entbehrlich, wenn durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein entsprechender Vertrauenstatbestand nicht geschaffen worden ist und daher das Verteidigungsverhalten des Angeklagten durch die Heranziehung der ausgeschiedenen Taten nicht beeinflusst wurde (BGH StraFo 2001, 236; NJW 1985, 1479, 1996, 2585, 2586; NStZ 1987, 134; StV 1996, 585).
- BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung …
Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656). - BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13
Recht auf faires Verfahren (Hinweispflicht bei der Einbeziehung aus der …
Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
- OLG Hamm, 19.07.2001 - 3 Ss 478/01
Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der …
Widerspricht aber die Verteidigung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO mit der Zielrichtung, einen Freispruch zu erreichen, und entzieht sich das Gericht aus der Sicht der Verteidigung der Auseinandersetzung mit deren Einwendungen durch die Einstellung, so kann die Verteidigung darauf vertrauen, dass der ausgeschiedene Verfahrensstoff ohne entsprechenden Hinweis bei der Beweiswürdigung des verbliebenen Verfahrensstoffes nicht berücksichtigt wird (BGH StV 1996, 585; vgl. BGH StV 1998, 252). - BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97
Verwertung von Umständen eines vorläufig eingestellten Verfahrens in einem …
Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3). - BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Deshalb durfte die Strafkammer zur Überführung des Angeklagten wegen des Falles 2 Beweisergebnisse zum Fall 1 nur nach einem entsprechenden Hinweis verwenden (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3). - OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04
Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung; …
Ein (rechtlicher) Hinweis des Tatrichters ist nach der Rechtsprechung des Senats, die der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht, allerdings dann entbehrlich, wenn durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein entsprechender Vertrauenstatbestand nicht geschaffen worden ist und daher das Verteidigungsverhalten des Angeklagten durch die Heranziehung der ausgeschiedenen Taten nicht beeinflusst wurde (BGH StraFo 2001, 236; NJW 1985, 1479, 1996, 2585, 2586; NStZ 1987, 134; StV 1996, 585).