Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.04.1996 | OLG Zweibrücken, 22.08.1996

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2292
BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96 (https://dejure.org/1996,2292)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1996 - 1 StR 328/96 (https://dejure.org/1996,2292)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 1 StR 328/96 (https://dejure.org/1996,2292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts - Lebenslange Freiheitsstrafe - Ausspruch über Schwere der Schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a; StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3285
  • MDR 1996, 1057
  • NJ 1996, 615
  • StV 1996, 650
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96
    Hierbei handelt es sich nach einhelliger Meinung nicht um straferhöhende Umstände im Sinne von § 265 Abs. 2 StPO (BGHSt 29, 274, 279; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdn. 19 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96
    Das Bundesverfassungsgericht verweist hierzu auf die Regeln, welche der Richter bei Bemessung der Strafe anwendet (BVerfGE 86, 288, 313).
  • BGH, 02.02.2005 - 2 StR 468/04

    Mord (Verdeckungsabsicht); Hinweispflicht (besondere Schwere der Schuld); faires

    Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, gemäß § 265 StPO darauf hinzuweisen, daß neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) in Betracht kommen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 1 StR 328/96 = StV 1996, 650).
  • BGH, 10.07.2002 - 1 StR 140/02

    Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; Gesamtbetrachtung der

    Der Senat neigt aber dazu, daß dem Angeklagten mindestens aus dem Gang der Hauptverhandlung klar werden muß, daß das Gericht die Annahme besonders schwerer Schuld erwägt (anders Senat in BGH NJW 1996, 3285).
  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Da es sich bei der dem Schwurgericht zugewiesenen Gewichtung der schuldschwerebegründenden Tatsachen nicht um eine materiell-rechtliche Rechtsfolgenentscheidung, sondern um die Vorbereitung einer rein vollstreckungsrechtlichen Entscheidung (vgl. BGHSt 40, 360, 366 f.; BGH NJW 1996, 3285 [BGH 26.06.1996 - 1 StR 328/96]) handelt, hat der Tatrichter auch insoweit einen Ermessensspielraum.
  • LG Frankfurt/Oder, 14.12.2001 - 6 (b) S 76/01

    Abtretbarkeit von Forderungen aus Mobilfunkverträgen

    Die gegenteilige Auffassung ist mit dem im Hinblick auf den in der Einstellung der Bevölkerung zu sexuellen Fragen festzustellenden Wandel der Sozial- und ethischen Wertvorstellungen nicht mehr vereinbar (vgl. hierzu auch Wesel, NJW 1998, 121 [BGH 26.06.1996 - 1 StR 328/96] ).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95   

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https://dejure.org/1996,3782
BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95 (https://dejure.org/1996,3782)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - 5 StR 147/95 (https://dejure.org/1996,3782)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - 5 StR 147/95 (https://dejure.org/1996,3782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 650
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95
    Auch nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 138 handelt es sich dabei um einen einzigen Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95
    Die Nachholung des Teilfreispruchs entgegen UA S. 501 beruht auf den Grundsätzen der Senatsentscheidung BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 10.
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    a) Der Senat gibt zu erwägen, ob die Annahme des 4. Strafsenats, die Anfahrt nach Rotterdam stelle einen identischen Teilakt sowohl des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der vorangegangenen als auch des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der abzuholenden Lieferung dar, nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 147/96, StV 1996, 650; s. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 257) Bedenken begegnen müsste.
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

    Ungeachtet dessen, daß von dem Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch die erforderlichen Zahlungsvorgänge erfaßt werden (zuletzt BGHSt 43, 158, 162 m.w.N.), hat der Senat demgegenüber nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (vgl. dazu BGHSt 43, 252, 254 ff.; BGH, Beschluß vom 17. April 1995 - 5 StR 147/95) - Bedenken, ob der bloße Zahlungsvorgang die Kraft hat, mehrere an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden.
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Da somit grundsätzlich das angeklagte Verhalten mit dem bereits abgeurteilten Geschehen sachlich-rechtlich zusammenfällt und eine einzige Tat i.S.d. § 52 StGB bilden könnte, wäre auch eine einheitlich prozessuale Tat i.S.d. § 264 Abs. 1 StPO (vgl. nur Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 264 Rdn. 6 m.w.N. speziell zu Rauschgiftfällen vgl. nur BGH StV 1991, 8 = BGHR BtMG § 29 - Strafklageverbrauch 3; BGHR a.a.O. Nr. 6; StV 1996, 650 ) mit der Folge eines Strafklageverbrauchs gegeben.
  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auf.der Basis dieser Rechtsprechung hat der 5. Strafsenat in den beiden vom anfragenden Senat benannten Fällen Strafklageverbrauch wegen früherer rechtskräftiger Urteilsfindung (dort jeweils, ohne daß es auf den Unterschied ankäme, durch Freispruch) über (einen) Teilakt (e) des (bewertungs) einheitlichen Handeltreibens bejaht (StV 1982, 60: Bezahlung der Rauschgiftlieferung; StV 1996, 650: gewerbsmäßiges Handeltreiben mit der Teilmenge einer einheitlichen Liefermenge).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.08.1996 - 1 Ss 96/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6083
OLG Zweibrücken, 22.08.1996 - 1 Ss 96/96 (https://dejure.org/1996,6083)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.08.1996 - 1 Ss 96/96 (https://dejure.org/1996,6083)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. August 1996 - 1 Ss 96/96 (https://dejure.org/1996,6083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des erkennenden Richters bei Versagung der Akteneinsicht unmittelbar vor der Hauptverhandlung; Fehlende Unparteilichkeit eines Richters als Ablehnungsgrund

  • rechtsportal.de

    StPO § 24 Abs. 2, § 338 Nr. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 650
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 04.09.1985 - 117-7/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.08.1996 - 1 Ss 96/96
    Dies ist der Fall, wenn in unangemessener oder unsachlicher Weise bewußt das rechtliche Gehör versagt wird (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. Rdn. 17 zu § 24; LG Köln StV 87, 381).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit können in dem Verhalten des Richters oder in den Gründen der vorangegangenen Entscheidung gefunden werden (vgl. Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. August 2000 - 3 StR 504/99 -, StV 2002, S. 116; OLG Düsseldorf, VRS 87, S. 344 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. August 1996 - 1 Ss 96/96 -, Juris-Ausdruck, S. 2 f.).
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