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   BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95   

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https://dejure.org/1995,2237
BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95 (https://dejure.org/1995,2237)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1995 - 1 StR 580/95 (https://dejure.org/1995,2237)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 1 StR 580/95 (https://dejure.org/1995,2237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten - Aufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 249
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95
    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1990, 99; 1992, 556 f; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228 m.w.Nachw.), gelten in vergleichbarer Weise auch für die Anforderungen, die in derartigen Fällen an den Umfang der Aufklärungspflicht zu stellen sind (vgl. BGH StV 1990, 99).
  • BGH, 11.03.1992 - 2 StR 63/92

    Tatrichter - Glaubwürdigkeit des Zeugen - Aussage gegen Aussage - Überprüfbarkeit

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95
    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1990, 99; 1992, 556 f; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228 m.w.Nachw.), gelten in vergleichbarer Weise auch für die Anforderungen, die in derartigen Fällen an den Umfang der Aufklärungspflicht zu stellen sind (vgl. BGH StV 1990, 99).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95
    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1990, 99; 1992, 556 f; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228 m.w.Nachw.), gelten in vergleichbarer Weise auch für die Anforderungen, die in derartigen Fällen an den Umfang der Aufklärungspflicht zu stellen sind (vgl. BGH StV 1990, 99).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Bei dieser von zahlreichen Unsicherheitsfaktoren geprägten Beweissituation musste sich das Gericht veranlasst sehen, trotz der erlangten subjektiven Überzeugung alle weiteren erkennbaren Beweismöglichkeiten zu nutzen (vgl. BGH StV 1996, S. 249 ).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Je weniger gesichert ein Beweisergebnis erscheint, desto größer ist der Anlass für das Gericht, trotz der erlangten Überzeugung weitere erkennbare Beweismöglichkeiten zu benutzen (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 79/13, NStZ 2013, 725; Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 580/95, StV 1996, 249, 250).
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes

    Der Senat bemerkt jedoch, daß für das Tatgericht umso eher Anlaß besteht, trotz der erlangten Überzeugung weitere erkennbare Beweismöglichkeiten zu benutzen, je weniger gesichert das Beweisergebnis erscheint, je gewichtiger die Unsicherheitsfaktoren sind und je mehr Widersprüche bei der Beweiserhebung zutage getreten sind (vgl. BGH StV 1996, 249 f. m. w. N.).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96

    BGH bestätigt Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, der Tatrichter alle naheliegenden Möglichkeiten in Betracht ziehen, die geeignet sind, seine Beweiswürdigung zu beeinflussen, und er muß erkennen lassen, daß er sie berücksichtigt hat (BGH StV 1995, 398, 399; 1996, 249 f.; NStZ 1996, 98; weitere Nachw. bei Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 1480).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    b) Beruhte die Änderung auf für die übrigen Verfahrensbeteiligten weniger offenkundigen Erkenntnissen (etwa wenn der Sachverständige wegen Unterschieden des Aussageverhaltens in der Hauptverhandlung und bei der Exploration die Glaubwürdigkeit des Zeugen nunmehr anders einschätzt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 580/95)), müssten sich allein daraus - ebenfalls - noch keine Bedenken gegen das in der Hauptverhandlung erstattete Gutachten ergeben.
  • BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14

    Räuberische Erpressung (Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und

    Je weniger gesichert ein Beweisergebnis erscheint, je gewichtiger die Unsicherheitsfaktoren sind, je mehr Widersprüche bei der Beweiserhebung zu Tage getreten sind, desto größer ist der Anlass für das Gericht, trotz der erlangten Überzeugung weitere erkennbare Beweismöglichkeiten zu benutzen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 580/95, StV 1996, 249).
  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

    Auch im Übrigen haben sich keine weiteren Beweiserhebungen aufgedrängt, da das Beweisergebnis zu den Tatzeiten - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - hinreichend gesichert ist (vgl. dazu BGH StV 1996, 249).
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 374/06

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Dagegen wird die Vernehmung des Auslandszeugen um so eher notwendig sein, je ungesicherter das bisherige Beweisergebnis erscheint, je größer die Unwägbarkeiten sind und je mehr Zweifel hinsichtlich des Werts der bisher erhobenen Beweise überwunden werden müssen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (s. allg. etwa BGH StV 1992, 148; 1996, 249; NStZ-RR 1996, 299; 2003, 205; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 68; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 244 Rdn. 12).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen

    Je weniger gesichert ein Beweisergebnis erscheint und je gewichtiger die Unsicherheitsfaktoren sind, desto größer ist der Anlass für das Gericht, trotz der (an sich) erlangten Überzeugung weitere erkennbare Beweismöglichkeiten zu nutzen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 580/95, StV 1996, 249).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 556 f.; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228; NStZ 2003, 164, 165, jeweils m.w.Nachw.), nämlich alle für die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen wesentlichen Umstände festzustellen (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 9), gelten auch für den Umfang der Aufklärungspflicht (vgl. BGH StV 1990, 99; 1996, 249).
  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 652/99

    Totschlag; Beweiswürdigung (Zeugenaussage); Überzeugungsbildung; Aufklärungsrüge;

  • OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen: Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 1 Ss 365/06

    Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen; notwendige

  • BGH, 10.06.1999 - 1 StR 229/99

    Aufklärungspflicht; Zeugenvernehmung; Totschlag

  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 3 Ss OWi 297/99

    Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Anforderungen an Beweiswürdigung, Erkennbarkeit

  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 495/98

    Auslandszeugen, unzureichende Beweiswürdigung, Unerreichbarkeit von Zeugen,

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