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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96   

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BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96 (https://dejure.org/1996,3095)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1996 - 5 StR 316/96 (https://dejure.org/1996,3095)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1996 - 5 StR 316/96 (https://dejure.org/1996,3095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 648
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Verwertung des über das

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
    Denn sonst weicht es von der Beurteilung jener Tatsache als bedeutungslos ab, entzieht damit der Ablehnung des Antrags die zur Rechtfertigung herangezogene Grundlage und täuscht das Vertrauen des Antragstellers, der ohne entsprechenden Hinweis auf die weiter unveränderte Beurteilung der Unerheblichkeit vertrauen darf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1 und Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 622; 1994, 356).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
    Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob die Ablehnung der nochmaligen Vernehmung der Geschädigten auch insoweit zu beanstanden ist, als die von der Verteidigung angesprochene Frage, ob die Geschädigte eine ihr früher vom Angeklagten zugefügte Verletzung unzutreffend aufgebauscht hat (dazu UA S. 28), jedenfalls in der Hauptverhandlung vom Gericht nicht hinreichend abgeklärt worden ist (vgl. dazu BGH bei Kusch NStZ 1993, 228; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30).
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
    Denn sonst weicht es von der Beurteilung jener Tatsache als bedeutungslos ab, entzieht damit der Ablehnung des Antrags die zur Rechtfertigung herangezogene Grundlage und täuscht das Vertrauen des Antragstellers, der ohne entsprechenden Hinweis auf die weiter unveränderte Beurteilung der Unerheblichkeit vertrauen darf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1 und Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 622; 1994, 356).
  • BGH, 03.02.1989 - 2 StR 530/88

    Möglichkeit der Anlastung von Anzeichen für die Stärke einer seelischen

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
    Vorsorglich wird für die Strafzumessung auf BGHR StGB § 21 Strafzumessung 14, 15 hingewiesen.
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
    Keiner Entscheidung bedarf ferner die Frage, ob es nach Ablehnung des Beweisantrages auf Vernehmung des Zeugen H wegen einer damit als wahr unterstellten - nicht fernliegend sogar vorsätzlichen - Falschaussage der Geschädigten nach den Grundsätzen von BGHSt 28, 310 einer ausdrücklichen Erörterung in den Urteilsgründen bedurft hätte (vgl. auch Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 686 f.).
  • BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
    Vorsorglich wird für die Strafzumessung auf BGHR StGB § 21 Strafzumessung 14, 15 hingewiesen.
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
    Denn sonst weicht es von der Beurteilung jener Tatsache als bedeutungslos ab, entzieht damit der Ablehnung des Antrags die zur Rechtfertigung herangezogene Grundlage und täuscht das Vertrauen des Antragstellers, der ohne entsprechenden Hinweis auf die weiter unveränderte Beurteilung der Unerheblichkeit vertrauen darf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1 und Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 622; 1994, 356).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Im übrigen macht die Revision zu Recht geltend, das Landgericht habe sich in seinem Urteil dadurch zu dem Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit in Widerspruch gesetzt, daß es seine Entscheidung auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache gestützt hat (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 56 m. w. Nachw.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648; BGHR StPO § 244 II 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

    Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22; vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit

    Er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die zuvor als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97

    Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

    Ist dem Tatrichter bei der Entscheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO der oben unter 1. genannte weite Entscheidungsspielraum überlassen, so ist er doch in der Weise gebunden, daß er sich zu den Gründen seiner Beschlußentscheidung - wie in vergleichbaren Fällen (zur Bewertung als bedeutungslos: BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 und BGH StV 1996, 648; als erwiesen: BGH StV 1993, 234; zur Wahrunterstellung: BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93] - im Urteil nicht in Widerspruch setzen darf.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.1996 - 3 StR 262/96   

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https://dejure.org/1996,3874
BGH, 14.08.1996 - 3 StR 262/96 (https://dejure.org/1996,3874)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1996 - 3 StR 262/96 (https://dejure.org/1996,3874)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1996 - 3 StR 262/96 (https://dejure.org/1996,3874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 332
  • StV 1996, 648
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
    Auszug aus BGH, 14.08.1996 - 3 StR 262/96
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Wahrunterstellung nicht in Betracht kommt, wenn die Sachaufklärung vorrangig ist (vgl. BGH NJW 1959, 396; 1961, 2069, 2070; Herdegen in KK - StPO, 3. Aufl., § 244 Rdnr. 97; vgl. auch Eisenberg. Beweisrecht der StPO, 2. Aufl., Rdnr. 242).
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus BGH, 14.08.1996 - 3 StR 262/96
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Wahrunterstellung nicht in Betracht kommt, wenn die Sachaufklärung vorrangig ist (vgl. BGH NJW 1959, 396; 1961, 2069, 2070; Herdegen in KK - StPO, 3. Aufl., § 244 Rdnr. 97; vgl. auch Eisenberg. Beweisrecht der StPO, 2. Aufl., Rdnr. 242).
  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 164/05

    Beweisantragsrecht (unzulässige Wahrunterstellung; Erwiesenheit; unzulässige

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß eine Wahrunterstellung nicht in Betracht kommt, wenn die Sachaufklärung vorrangig ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 32 m.N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweisbehauptung wegen ungeklärter Umstände für eine Sachbehandlung durch Wahrunterstellung ungeeignet ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10, 32).

  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Deshalb darf ein dem Angeklagten günstiger Schluss nicht allein mit der Begründung versagt werden, es sei mit Rücksicht auf solche Umstände ein anderer Schluss möglich, wenn diese Umstände weder feststehen noch von der Beweisbehauptung umfasst werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2005 - 4 StR 164/05 Rn. 6 f. (Entlastung des Angeklagten durch die Geschädigte gegenüber ihrem Bruder, um diesen zu schützen) und vom 14. August 1996 - 3 StR 262/96 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 32 (Einschätzung der Nebenklägerin, dass der Angeklagte keinen Analverkehr erzwungen habe, vor dem Gespräch mit einer Lebensberaterin); Urteile vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 Rn. 8, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10 (Verständigungsschwierigkeiten und Missverständnis bei polizeilicher Vernehmung) und vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81, NStZ 1982, 213 (hellhöriges Hotelzimmer); vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04 Rn. 19 und vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11 Rn. 18; Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 Rn. 17; LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 291; KK StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 194).
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