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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95   

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https://dejure.org/1995,2437
BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95 (https://dejure.org/1995,2437)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1995 - 4 StR 596/95 (https://dejure.org/1995,2437)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1995 - 4 StR 596/95 (https://dejure.org/1995,2437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige Aufhebung des Steuerungsvermögens - Blutalkoholkonzentration von 3,63 Promille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 227
  • StV 1996, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Diese Erwägungen genügen schon wegen ihres formelhaften, nicht näher konkretisierten Hinweises auf das "Erscheinungsbild" und "Leistungsverhalten" des Angeklagten "vor, während und nach der Tat" nicht den Anforderungen, die bei schwerwiegender Alkoholisierung an die zur Begründung erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit gebotene Gesamtwürdigung (BGHR StGB § 20 BAK 6, 9, 12) zu stellen sind.

    Er muß dabei insbesondere auch nicht ohne weiteres die eher vagen Angaben des Angeklagten zu seinen Trinkmengen als unwiderlegt hinnehmen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 20 BAK 12).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Richtig ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Schwurgerichts, daß die Anordnung der Unterbringung die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraussetzt (BVerfG NStZ 1994, 578).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Vielmehr muß der Tatrichter erkennen lassen, daß er zumindest auch die hochgradige Alkoholisierung des Angeklagten und das Fehlen eines verständlichen Motivs für eine so schwere Tat in Erwägung gezogen hat (vgl. BGH StV 1994, 13).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Er muß dabei insbesondere auch nicht ohne weiteres die eher vagen Angaben des Angeklagten zu seinen Trinkmengen als unwiderlegt hinnehmen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 20 BAK 12).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87

    Mangelnde Erforderlichkeit als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Auch ist eine - hier jedenfalls teilweise - erhalten gebliebene Erinnerung des Angeklagten als Anhaltspunkt für eine noch intakt gewesene Steuerungsfähigkeit ohne besondere Aussagekraft (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 4, 5).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Doch mußte der Tatrichter nachvollziehbar dartun, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen ist (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1995 - 2 StR 281/95).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Des weiteren könnte hier von Bedeutung sein, daß der Angeklagte nicht ausschließbar überhaupt erst am Morgen nach der Tat, als er "in die Schlafstube ging, um nach den beiden anderen zu schauen" (UA 13), erkannt hat, daß W. tot war (vgl. dazu BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    (1) Bei der notwendigen Gesamtwürdigung spielen im Einzelfall insbesondere folgende Umstände eine Rolle: die Alkoholgewöhnung des Täters (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 105), der feststellbare Blutalkoholgehalt zur Tatzeit und Trinkmenge sowie Trinkgeschwindigkeit, die körperliche und seelische Verfassung des Täters zur Zeit der Tat, das Tatmotiv, das mehr oder weniger gesteuert wirkende Leistungsverhalten vor, während und nach der Tat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526), das Vorliegen von markanten Ausfallerscheinungen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281), Störungen von Denken und Wahrnehmung, Veränderungen im Affekt, das Vorhandensein oder Fehlen einer Erinnerung an das Geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 1995 - 4 StR 596/95, NStZ 1996, 227), die mehr oder weniger genaue Tatplanung und ein zielgerichtetes Verhalten bei der Tatbegehung, ein umsichtiges Nachtatverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360) sowie konstellative Faktoren, wie Übermüdung, Erkrankung, Drogenoder Medikamenteneinnahme, eine affektive Erregung oder eine Persönlichkeitsstörung.
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Hinzu kommt, daß das Urteil nicht hinreichend erkennen läßt, ob das Landgericht bei der Beurteilung der psychodiagnostischen Kriterien genügend bedacht hat, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen Blutalkoholkonzentration zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH NStZ 1996, 227 = StV 1996, 224; BGH BA 1999, 179, 180).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Dies gilt namentlich dann, wenn sich die Blutalkoholkonzentration dem Wert von 3 (bzw. 3,3 0/00 bei schwerwiegenden Gewaltdelikten) nähert oder sie diesen - wie hier - überschreitet, von dem ab nach der Rechtsprechung regelmäßig Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) zu erörtern ist (BGH NStZ 1996, 227 = StV 1996, 204).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96

    Verminderte Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Erhebliche Verminderung der

    Damit steht die Rechtsprechung des 4. Strafsenats in Einklang, der auch den Umständen der Tatausführung, welche auf "schlichten Handlungsmustern" beruht (z.B. Schlagen, Treten, Würgen), die Eignung abspricht, die Indizfunktion einer hohen BAK zu entkräften (BGH NStZ 1996, 227).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95   

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https://dejure.org/1995,1906
BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95 (https://dejure.org/1995,1906)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1995 - 4 StR 688/95 (https://dejure.org/1995,1906)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 (https://dejure.org/1995,1906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 204
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Nicht erkennbar bedacht hat die Strafkammer auch, daß die bereits vorhandene Therapiebereitschaft des Angeklagten durch den Strafvollzug möglicherweise wieder zerstört werden könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12; Zweckerleichterung, leichtere 10) und daß die Stärkung der Therapiemotivation zu den Aufgaben gehört, die gerade innerhalb des Maßregelvollzugs selbst zu lösen sind (BGH, Beschluß vom 7. August 1991 - 2 StR 336/91).

    Soweit das Landgericht darauf abstellt, ein dem Maßregelvollzug folgender Strafvollzug verschlechtere die Therapiechancen, legt es zum einen nicht dar, welche konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9; BGH NStZ 1986, 428); zum anderen erwägt es auch nicht, ob bei Beibehaltung der gesetzlichen Reihenfolge des Vollzugs der Maßregel vor der Strafe beim Angeklagten die Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung unter Anrechnung des Maßregelvollzugs in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9, 12; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 67 Rdn. 5, 6; § 67 d Rdn. 3 a).

  • BGH, 20.08.1991 - 4 StR 392/91

    Nachprüfung der Anordnung der Vorwegverurteilung einer Strafe - Änderung einer

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Soweit das Landgericht darauf abstellt, ein dem Maßregelvollzug folgender Strafvollzug verschlechtere die Therapiechancen, legt es zum einen nicht dar, welche konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9; BGH NStZ 1986, 428); zum anderen erwägt es auch nicht, ob bei Beibehaltung der gesetzlichen Reihenfolge des Vollzugs der Maßregel vor der Strafe beim Angeklagten die Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung unter Anrechnung des Maßregelvollzugs in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9, 12; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 67 Rdn. 5, 6; § 67 d Rdn. 3 a).
  • BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94

    Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 13).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Soweit das Landgericht darauf abstellt, ein dem Maßregelvollzug folgender Strafvollzug verschlechtere die Therapiechancen, legt es zum einen nicht dar, welche konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9; BGH NStZ 1986, 428); zum anderen erwägt es auch nicht, ob bei Beibehaltung der gesetzlichen Reihenfolge des Vollzugs der Maßregel vor der Strafe beim Angeklagten die Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung unter Anrechnung des Maßregelvollzugs in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9, 12; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 67 Rdn. 5, 6; § 67 d Rdn. 3 a).
  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 437/92

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Der neue Tatrichter wird hierbei auch in seine Überlegungen einzubeziehen haben, daß sich der Angeklagte seit November 1994 in Untersuchungshaft befindet (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 10; BGH, Beschluß vom 13. April 1994 - 5 StR 120/94).
  • BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Macht der Tatrichter in einem solchen Fall - wie hier - von dem ihm gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch, eine Strafrahmenverschiebung nicht vorzunehmen, weil das Gesamtbild von Tat und Täter dadurch geprägt ist, daß die Reizung zum Zorn und die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit "auf dieselben Wurzeln" zurückzuführen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 71), so muß er jedoch bei der Strafzumessung im engeren Sinne bedenken und erörtern, ob die erheblich verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 5 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1984 - 2 StR 781/84

    Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen (heimtückischen) Mordes -

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Macht der Tatrichter in einem solchen Fall - wie hier - von dem ihm gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch, eine Strafrahmenverschiebung nicht vorzunehmen, weil das Gesamtbild von Tat und Täter dadurch geprägt ist, daß die Reizung zum Zorn und die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit "auf dieselben Wurzeln" zurückzuführen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 71), so muß er jedoch bei der Strafzumessung im engeren Sinne bedenken und erörtern, ob die erheblich verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 5 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 131/93

    Auswirkung einer nicht genau festzustellenden Tatzeit auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Die Strafkammer geht zutreffend davon aus, daß ihr eine Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB - aus Rechtsgründen (§ 50 StGB) - nicht deshalb verwehrt war, weil sowohl der Bejahung des Provokationsfalls nach § 213 1. Alternative StGB als auch dem Strafmilderungsgrund nach § 21 StGB im wesentlichen dieselben tatsächlichen Umstände zugrunde liegen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1993, 1038).
  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 13).
  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Nicht erkennbar bedacht hat die Strafkammer auch, daß die bereits vorhandene Therapiebereitschaft des Angeklagten durch den Strafvollzug möglicherweise wieder zerstört werden könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12; Zweckerleichterung, leichtere 10) und daß die Stärkung der Therapiemotivation zu den Aufgaben gehört, die gerade innerhalb des Maßregelvollzugs selbst zu lösen sind (BGH, Beschluß vom 7. August 1991 - 2 StR 336/91).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 250/85

    Milderungsgründe - Strafmilderung - Straftatbestand

  • BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94

    Verhängung - Zweckerreichung - Längere Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auch für die Strafzumessung gilt uneingeschränkt der Zweifelsgrundsatz, so daß jeweils von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen ist, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 m.w.N., s.a. Böttcher, Verhandlungen des 58. DJT Bd. II L 19; Hanack StV 1987, 500, 503).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 472/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles des Totschlags

    Zwar hätte das Tatgericht insofern im Rahmen der damit verbundenen Ermessensausübung berücksichtigen dürfen, dass zwischen den ausgesprochenen Kränkungen und dem hochgradigen affektiven Erregungszustand eine enge Verbindung bestand und sie auf dieselbe Wurzel zurückzuführen waren (BGH, Urteil vom 13. August 1985 - 1 StR 250/85, NStZ 1986, 71; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95, StV 1996, 204, 205, und vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 454/10, NStZ 2011, 339, 340).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Doch erscheint es schon fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Prozeßverhalten des Angeklagten für ihn - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - nachteilige sichere Schlüsse zu ziehen (BGH, Beschluß vom 7.Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - m.w.N. und Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01

    Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo;

    Im übrigen erscheint es fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Verhalten eines Angeklagten im Verfahren für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - und vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Im Zweifel ist aber von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen (BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - insoweit in StV 1996, 204 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99

    Vorwegvollzug

    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 11, 13; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - insoweit nicht abgedruckt in StV 1996, 204 f.).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98

    Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 11, 13; BGH, Beschluß vom 07.12.1995 - 4 StR 688/95 - insoweit nicht abgedruckt in StV 1996, 204 f.).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96

    Unvertretbar hohe Strafe - Tatbegehung eines Mittäters - Strafzumessungsgrund -

    Auch erscheint es überhaupt fraglich, ob es möglich ist, aus dem Prozeßverhalten eines Angeklagten für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss 339/97
    Aus dem Zusammenhang der Erwägungen der Strafkammer zur Strafzumessung läßt sich noch mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, daß diese bei der Wahl der konkreten Strafe die bei der Annahme des minder schweren Falles verwerteten mildernden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei erneut - wenn auch mit geringeren Gewicht - zugunsten des Angeklagten berücksichtigt hat (vgl. BGH GA 1993, 230 und StV 1996, 204f.; Tröndle a.a.O. § 50 Rdnr. 2 c; Schönke/Schröder/Stree a.a.O. § 46 Rdnr. 49).
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