Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 23.02.1996 | BGH, 20.06.1995

Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96   

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BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,2908)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1996 - 5 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,2908)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1996 - 5 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,2908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 396 (Ls.)
  • NStZ-RR 1997, 50
  • StV 1996, 674
  • StV 1996, 675
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96
    Das Merkmal des Mitsichführens erfordert in subjektiver Hinsicht, daß der Täter die Waffe oder den Gegenstand bewußt gebrauchsbereit bei sich hat (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1996 3 StR 233/96 -).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    b) Zu dem auf die im vorstehenden Absatz genannten Merkmale des Qualifikationstatbestands bezogenen Vorsatz gehört - wovon das Tatgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ausgegangen ist - das aktuelle Bewusstsein des Täters zur Tatzeit, die Schusswaffe oder den Gegenstand gebrauchsbereit bei sich zu haben (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 15; Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50 f.; Sost-Scheible NStZ 1997, 396 f.; Rahlf in Münchener Kommentar zum StGB, Band 6, 2. Aufl., BtMG § 30a Rn. 197).

    Auf der Ebene des (prozessualen) Nachweises des Bewusstseins der Verfügbarkeit von durch § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasster Waffen oder Gegenstände werden in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abhängig von deren Art unterschiedliche Anforderungen gestellt (vgl. BGH aaO BGHSt 43, 8, 14; siehe auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50 f. mit Anmerkung Sost-Scheible NStZ 1997, 396 f.).

    Führt der Täter eine Waffe im technischen Sinne mit sich, liegt die Feststellung, der Angeklagte habe die Waffe auch bewusst gebrauchsbereit bei sich, so nahe, dass nähere Ausführungen des Tatrichters hierzu regelmäßig entbehrlich sind (BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14 und vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50 f.).

    Höhere Anforderungen an den Tatrichter bezüglich der Prüfung und Darlegung des subjektiven Merkmals des Bewusstseins der Verfügbarkeit der Waffe wird man allenfalls dann zu überlegen haben, je ferner die Gefahr des Einsatzes ist und je weniger geeignet und bestimmt zur Verletzung von Personen die "sonstigen Gegenstände' im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG sind (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50 f.; siehe auch Rahlf aaO BtMG § 30a Rn. 201).

  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Damit haben sie die Messer mit sich geführt (vgl. BGHSt 43, 8; BGHR BtMG § 30 a II Mitsichführen 1; BGH NStZ-RR 1997, 50).

    Es ist aber - was unabhängig von der Tathandlung zu prüfen ist (vgl. Sost-Scheible NStZ 1997, 396 - Anm. zu BGH NStZ-RR 1997, 50) - nicht ausreichend festgestellt, daß es sich bei den Messern überhaupt um Tatgegenstände im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG gehandelt hat.

    Es genügt, daß er diese Bestimmung zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Tatbegehung getroffen hat, etwa einen Gegenstand zu seiner Bewaffnung in seinem zu Kurierfahrten eingesetzten Kraftfahrzeug bereitlegt (vgl. Sost-Scheible, NStZ 1997, 396) und sich dessen bei der Tatausführung bewußt ist.

  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Eine Verurteilung des Angeklagten nach dieser Vorschrift könnte - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - nur dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte das Taschenmesser bewußt gebrauchsbereit bei sich hatte (vgl. BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 2; BGH NStZ-RR 1997, 50, 51; StV 2002, 191; BayObLGSt 1999, 46, 48; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 6).

    Ein entsprechendes Bewußtsein liegt beim Beisichführen von Messern dieser Art auch nicht auf der Hand (vgl. Senat in NStZ-RR 1997, 50, 51; RG JW 1932, 952, 953; Kindhäuser StV 2001, 18, 19).

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Daß der Angeklagte die Waffe bewußt gebrauchsbereit bei sich hatte, liegt beim Mitführen einer Waffe im technischen Sinne so nahe, daß nähere Ausführungen des Tatrichters hierzu entbehrlich waren (vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96 -).
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Eine eingrenzende subjektive Komponente erhält der Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB vielmehr durch das Merkmal des "Beisichführens", das nämlich voraussetzt, dass der Täter das gefährliche Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hat (BGH NStZ-RR 2003, 12; NStZ-RR 1997, 50).

    Es ist Aufgabe des Tatrichters, ausreichende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters zu treffen, wobei die Anforderungen an diese Feststellung umso niedriger sind, desto gefährlicher und für einen Einsatz als potentielles Nötigungsmittel geeigneter, sprich waffenähnlicher der jeweilige Gegenstand ist ( vgl. hierzu auch BGH NStZ-RR 1997, 50 ).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Es ist Aufgabe des Tatrichters ausreichende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters zu treffen, wobei die Anforderungen an diese Feststellungen umso niedriger sind, desto gefährlicher und für einen Einsatz als potenzielles Nötigungsmittel geeigneter, sprich waffenähnlicher der jeweilige Gegenstand ist (vgl. hierzu auch BHG NStZ-RR 1997, 50).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Ausreichend ist vielmehr, dass die Zweckbestimmung zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Tatbegehung erfolgt ist (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vom 9. Oktober 1997 - 3 StR 465/97, BGHSt 43, 266, 270; Sost-Scheible, NStZ 1997, 396).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Ob diese Waffe eine Schußwaffe oder ein sonstiger gefährlicher Gegenstand im Sinne von § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG war, den der Angeklagte bewußt gebrauchsbereit mit sich führte (BGH, Beschluß vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96), muß die neue Verhandlung klären.
  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

    (2) Ist der fragliche Gegenstand keine Waffe im technischen Sinn, so sind an die Prüfung und Darlegung der subjektiven Merkmale umso höhere Anforderungen zu stellen, je ferner die Gefahr des Einsatzes ist und je weniger geeignet und bestimmt zur Verletzung von Personen der Gegenstand in objektiver Hinsicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50, 51).
  • OLG Naumburg, 19.05.2011 - 1 Ss 10/11

    Diebstahl mit Waffen: Bewusstsein des Beisichführens bei einem Diebstahl durch

    Subjektiv setzt das Beisichführen im Fall des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB voraus, dass der Täter die Waffe oder das gefährliche Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hat ( BGH NStZ-RR 97, 50; 03, 12; 05, 340; OLG Schleswig NStZ 04, 212, 213 ).
  • BGH, 15.02.2005 - 5 StR 449/04

    Diebstahl mit Waffen (erforderliches aktuelles Verfügungsbewusstsein;

  • LG Essen, 26.03.2020 - 65 KLs 6/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95   

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https://dejure.org/1996,2642
OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95 (https://dejure.org/1996,2642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.1996 - 1 Ss 243/95 (https://dejure.org/1996,2642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 1 Ss 243/95 (https://dejure.org/1996,2642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 85
  • NStZ-RR 1997, 248
  • StV 1996, 675
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz/Übermaßverbot (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße zu beachten.
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Zentraler Anknüpfungspunkt für die Strafbemessung ist das nach seiner Schwere abstufbare verschuldete Unrecht (vgl. BGHSt 24, 132, 133).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgeblich, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotential vorzuwerfen ist, daß er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 23, 237, 238; 24, 198, 200).
  • BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgeblich, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotential vorzuwerfen ist, daß er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 23, 237, 238; 24, 198, 200).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgeblich, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotential vorzuwerfen ist, daß er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 23, 237, 238; 24, 198, 200).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 53/92

    Kriterien bei der Bemessung der Strafhöhe bei sexueller Belästigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Die Strafe ist anhand der konkreten Tatschwere (vgl. BGH NStZ 1992, 381 ) und etwaigen Strafmilderungsgründen/mildernden Umständen zu bemessen.
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Der Rückfall in die Drogenabhängigkeit als solcher nach zeitweiliger Abstinenz kann überhaupt nicht (vgl. BGH NStZ 1992, 547 ), das individuelle Versagen durch Amphetaminbesitz geringster Menge trotz vorausgehender Entscheidungen mit Warnungsfunktion kann unter den gegebenen Umständen jedenfalls nur sehr bedingt als schulderhöhend vorwerfbarer Umstand angesehen werden.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Ferner begründen die Urteilsgründe die Besorgnis, dass das Landgericht übersehen hat, dass Krankheiten oder die psychische Disposition bestimmende persönliche Umstände, etwa Drogenabhängigkeit oder Persönlichkeitsstörungen, auch wenn sie nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichen, die Vorwerfbarkeit der Missachtung der Warnwirkung von Vorverurteilungen oder Strafaussetzungen vermindern können (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 248).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Das aus diesem Grundsatz abgeleitete, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot besitzt Verfassungsrang und setzt auch dem Strafanspruch des Staates im Einzelfall Grenzen (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1997, 29 = StV 1996, 675 = NStZ-RR 1997, 248 bei einem Betäubungsmitteldelikt; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 19 und OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 jeweils zu Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen).

    Die Ausführungen der Strafkammer geben durchgreifenden Anlass zu Bedenken dahin, dass sie den rahmenbegrenzenden Tatbezug der Schuldbewertung (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675.) übersehen, demgegenüber dem Gesichtspunkt der Vorstrafen und dem Bewährungsversagen des Angeklagten ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diese täterbezogenen Umständen in ihrer indiziellen Bedeutung überbewertet hat.

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Ausgehend von diesen Maßstäben hat die Kammer vorliegend den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keinesfalls aus den Augen verloren und insbesondere die Tatsache der einschlägigen Vorstrafe deshalb auch nicht überbewertet (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577 ; OLG Karlsruhe StV 1996, 675 ; NJW 2003, 1825 ; BayObLG NJW 2003, 2926).
  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 248).

    Auch ist zu berücksichtigen, daß sich der Angeklagte der Warnwirkung der früheren Verurteilung jedenfalls insoweit nicht entzogen hat, als er keinen Handel getrieben und keine Drogen an Dritte abgegeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; NStZ-RR 1997, 248).

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

    Ohne dass den Urteilsgründen die Gewichtung der Vortaten für die Annahme der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB entnommen werden könnte, steht zudem angesichts des geringfügigen Tatunrechts zu besorgen, dass das Amtsgericht unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem Gesichtspunkt der Vorstrafen ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diesen täterbezogenen Umstand in seiner indiziellen Bedeutung überbewertet hat (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

  • LG Konstanz, 04.04.2003 - 9 Ns 43 Js 13075/02

    Keine Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten trotz Bewährungsbruchs und zahlreicher

    In einem solchen Fall verstößt die Verhängung einer Freiheitsstrafe auch dann, wenn es sich bei dem Verfasser des Schreibens um einen vielfach - auch wegen Betrugs - erheblich vorbestraften, unter Bewährung stehenden Täter handelt, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im Anschluss an OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 19 und OLG Karlsruhe, StV 1996, 675).

    Zentraler Anknüpfungspunkt für die Strafbemessung ist das nach seiner Schwere abstufbare verschuldete Unrecht (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675 m.N.).

  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Kurze Freiheitsstrafe trotz positiver Sozialprognose

    c) Selbst wenn das Amtsgericht im Rahmen seiner Ermessensausübung ein Absehen von Strafe für nicht geboten gehalten hätte, wäre es gehalten gewesen, diesen Umstand in die Prüfung des § 47 StGB bzw. bei der Bemessung der konkreten (Einzel-)Strafe einzustellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.1996 - 1 Ss 243/95, NStZ-RR 1997, 248).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    23 Zudem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass sich das Tatgericht dessen bewusst war, dass eine festgestellte Drogenabhängigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht nur ein erheblich schuld- und strafmildernder Bemessungsumstand ist, sondern auch die Vorwerfbarkeit der Missachtung der Warnung von einschlägigen Vorverurteilungen mindert (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1997, 85; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 19/05 - ; 1 Ss 331/06 - ; 1 Ss 183/07 - ; - 1 Ss 218/07 - ; - 1 Ss 275/07 - ; 1 Ss 371/08 -).
  • OLG Köln, 30.04.2009 - 83 Ss 32/09

    Methodisches Vorgehen bei der Strafzumessung

    Krankheiten oder die psychische Disposition bestimmende persönliche Umstände können, auch wenn sie nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichen, die Vorwerfbarkeit der Missachtung der Warnwirkung von Vorverurteilungen oder Strafaussetzungen vermindern (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 248; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; NStZ-RR 1997, 248).
  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

  • KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01

    Strafzumessung bei Erwerb und Handeltreiben mit Amphetaminderivaten

  • LG Freiburg, 16.11.2011 - 7 Ns 110 Js 35257/10

    Anforderungen an die Berechnung des Härteausgleichs in Form einer fiktiven

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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1995 - 1 StR 230/95   

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https://dejure.org/1995,4952
BGH, 20.06.1995 - 1 StR 230/95 (https://dejure.org/1995,4952)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1995 - 1 StR 230/95 (https://dejure.org/1995,4952)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 1 StR 230/95 (https://dejure.org/1995,4952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 675
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1988 - 2 StR 13/88

    Verurteilung eines Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 20.06.1995 - 1 StR 230/95
    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß es nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für eine Strafmilderung nach § 31 BtMG erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Offenbarung des Angeklagten nicht nur eine für die Tataufklärung unwesentliche Darstellung bereits anderweitig zuverlässig gewonnener Ermittlungsergebnisse, mithin eine schlichte Bestätigung enthält, sondern vorliegende Erkenntnisse dergestalt absichert, daß sie nunmehr Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein können (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Aufdeckung 4 und 19).
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Auszug aus BGH, 20.06.1995 - 1 StR 230/95
    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß es nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für eine Strafmilderung nach § 31 BtMG erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Offenbarung des Angeklagten nicht nur eine für die Tataufklärung unwesentliche Darstellung bereits anderweitig zuverlässig gewonnener Ermittlungsergebnisse, mithin eine schlichte Bestätigung enthält, sondern vorliegende Erkenntnisse dergestalt absichert, daß sie nunmehr Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein können (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Aufdeckung 4 und 19).
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