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   BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96   

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BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,1060)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1996 - 1 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,1060)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1996 - 1 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,1060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 55 AuslG; § 56 Abs. 3; § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG
    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Strafbarkeit eines Ausländers bei überschreiten des räumlichen Geltungsbereichs einer Aufenthaltsduldung)

  • Wolters Kluwer

    Duldung - Ausländer - Räumlicher Geltungsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 55, § 56, § 92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 291
  • NJW 1997, 599
  • NVwZ 1997, 519 (Ls.)
  • NStZ 1997, 444
  • NJ 1997, 279
  • StV 1997, 132
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Qs 33/96
    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
    In Rechtsprechung und Literatur finden sich sowohl Äußerungen, die die Strafbarkeit bejahen (BayObLGSt 1995, 12 ff.; LG Freiburg NStZ-RR 1996, 26; Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht § 56 Rdn. 5; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht 3. Aufl. § 56 Rdn. 4; beiläufig OLG Stuttgart, Beschl. vom 27. Juni 1996 - 2 Ss 84/96; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Loseblattkommentar Bd. 1 Stand Mai 1996, § 56 AuslG Rdn. 11 mit Hinweisen auf ältere Rspr.), als auch solche, die sie verneinen (OLG Celle MDR 1994, 716; OLG Köln, Beschl. vom 17. September 1996 - Ss 370/96 - OLG Oldenburg StV 1995, 139; LG Zweibrücken NStZ 1996, 396 f.; Kanein/Renner, AuslG 6. Aufl. § 36 Rdn. 3; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 113. Lfg., § 56 AuslG Rdn. 7; ebenso GenStA bei dem OLG Schleswig SchlHA 1996, 225; vgl. auch von Pollern in Ulsamer Hrsg.
  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
    Der Freispruch "im übrigen" betrifft ersichtlich auch die in Fall 7 der Anklage als weiterer Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagte Tat, die in den Urteilsgründen nicht behandelt worden ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der Urteilsformel auch BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1).
  • LG Freiburg, 30.06.1995 - IV Qs 71/95
    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
    In Rechtsprechung und Literatur finden sich sowohl Äußerungen, die die Strafbarkeit bejahen (BayObLGSt 1995, 12 ff.; LG Freiburg NStZ-RR 1996, 26; Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht § 56 Rdn. 5; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht 3. Aufl. § 56 Rdn. 4; beiläufig OLG Stuttgart, Beschl. vom 27. Juni 1996 - 2 Ss 84/96; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Loseblattkommentar Bd. 1 Stand Mai 1996, § 56 AuslG Rdn. 11 mit Hinweisen auf ältere Rspr.), als auch solche, die sie verneinen (OLG Celle MDR 1994, 716; OLG Köln, Beschl. vom 17. September 1996 - Ss 370/96 - OLG Oldenburg StV 1995, 139; LG Zweibrücken NStZ 1996, 396 f.; Kanein/Renner, AuslG 6. Aufl. § 36 Rdn. 3; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 113. Lfg., § 56 AuslG Rdn. 7; ebenso GenStA bei dem OLG Schleswig SchlHA 1996, 225; vgl. auch von Pollern in Ulsamer Hrsg.
  • OLG Köln, 23.05.1984 - 3 Ss 252/84
    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
    Der Gesetzgeber hat danach zwar die gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 5 AuslG a.F. früher bestehende Strafbarkeit der Zuwiderhandlung gegen eine von der Behörde im Einzelfall ausgesprochene räumliche Beschränkung der Duldung (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1981, 218, 219; weitere Nachw. bei Hailbronner, Ausländerrecht Handbuch 2. Aufl. Rdn. 690 Fn. 104; teilw. einschränkend OLG Köln StV 1985, 113) nicht ausdrücklich ändern, sondern dessen strafrechtliche Regelungen "im wesentlichen" übernehmen wollen (BT-Drucks. 11/6321 S. 84).
  • OLG Stuttgart, 27.06.1996 - 2 Ss 84/96
    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
    In Rechtsprechung und Literatur finden sich sowohl Äußerungen, die die Strafbarkeit bejahen (BayObLGSt 1995, 12 ff.; LG Freiburg NStZ-RR 1996, 26; Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht § 56 Rdn. 5; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht 3. Aufl. § 56 Rdn. 4; beiläufig OLG Stuttgart, Beschl. vom 27. Juni 1996 - 2 Ss 84/96; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Loseblattkommentar Bd. 1 Stand Mai 1996, § 56 AuslG Rdn. 11 mit Hinweisen auf ältere Rspr.), als auch solche, die sie verneinen (OLG Celle MDR 1994, 716; OLG Köln, Beschl. vom 17. September 1996 - Ss 370/96 - OLG Oldenburg StV 1995, 139; LG Zweibrücken NStZ 1996, 396 f.; Kanein/Renner, AuslG 6. Aufl. § 36 Rdn. 3; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 113. Lfg., § 56 AuslG Rdn. 7; ebenso GenStA bei dem OLG Schleswig SchlHA 1996, 225; vgl. auch von Pollern in Ulsamer Hrsg.
  • OLG Celle, 19.01.1994 - 2 Ss 402/93
    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
    In Rechtsprechung und Literatur finden sich sowohl Äußerungen, die die Strafbarkeit bejahen (BayObLGSt 1995, 12 ff.; LG Freiburg NStZ-RR 1996, 26; Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht § 56 Rdn. 5; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht 3. Aufl. § 56 Rdn. 4; beiläufig OLG Stuttgart, Beschl. vom 27. Juni 1996 - 2 Ss 84/96; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Loseblattkommentar Bd. 1 Stand Mai 1996, § 56 AuslG Rdn. 11 mit Hinweisen auf ältere Rspr.), als auch solche, die sie verneinen (OLG Celle MDR 1994, 716; OLG Köln, Beschl. vom 17. September 1996 - Ss 370/96 - OLG Oldenburg StV 1995, 139; LG Zweibrücken NStZ 1996, 396 f.; Kanein/Renner, AuslG 6. Aufl. § 36 Rdn. 3; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 113. Lfg., § 56 AuslG Rdn. 7; ebenso GenStA bei dem OLG Schleswig SchlHA 1996, 225; vgl. auch von Pollern in Ulsamer Hrsg.
  • BayObLG, 31.01.1995 - 4St RR 208/94
    Auszug aus BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
    In Rechtsprechung und Literatur finden sich sowohl Äußerungen, die die Strafbarkeit bejahen (BayObLGSt 1995, 12 ff.; LG Freiburg NStZ-RR 1996, 26; Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht § 56 Rdn. 5; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht 3. Aufl. § 56 Rdn. 4; beiläufig OLG Stuttgart, Beschl. vom 27. Juni 1996 - 2 Ss 84/96; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Loseblattkommentar Bd. 1 Stand Mai 1996, § 56 AuslG Rdn. 11 mit Hinweisen auf ältere Rspr.), als auch solche, die sie verneinen (OLG Celle MDR 1994, 716; OLG Köln, Beschl. vom 17. September 1996 - Ss 370/96 - OLG Oldenburg StV 1995, 139; LG Zweibrücken NStZ 1996, 396 f.; Kanein/Renner, AuslG 6. Aufl. § 36 Rdn. 3; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 113. Lfg., § 56 AuslG Rdn. 7; ebenso GenStA bei dem OLG Schleswig SchlHA 1996, 225; vgl. auch von Pollern in Ulsamer Hrsg.
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Da ein solcher Wille des Gesetzgebers im Wortlaut des Gesetzes aber nicht zum Ausdruck gebracht ist (Kritik an der Gesetzesfassung etwa bei Otto aaO und Wagner aaO S. 810), kann er nicht Grundlage einer mit dem Wortlaut des Gesetzes unvereinbaren Auslegung des Gesetzes zum Nachteil des Angeklagten sein (vgl. BGHSt 42, 291, 293).
  • BGH, 26.07.2006 - 1 StR 150/06

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall); Auslegungslehre

    Der Senat braucht daher hier nicht der Frage nachzugehen, welche Bedeutung Ausführungen in den Gesetzesmaterialien haben können, die im Gesetz selbst keinen Niederschlag gefunden haben (vgl. hierzu BGHSt 42, 291, 293; 47, 243, 245).
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 381/08

    Keine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei der wiederholten

    Zum einen ist eine Angleichung der aufenthaltsrechtlichen Folgen gegenüber der vor dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes bestehenden Rechtslage, wonach schon ein Verstoß gegen die räumliche Beschränkung einer Duldung auf das Bundesland nach dem Ausländergesetz nicht strafbar war (vgl. BGHSt 42, 291), bereits dadurch erreicht worden, dass nunmehr auch der vollziehbar Ausreisepflichtige bei einem wiederholten Zuwiderhandeln gegen die sich aus dem Gesetz ergebende räumliche Beschränkung bestraft wird.
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten (vgl. nur BGHSt 39, 112, 114 f; 40, 272, 279; BGH StV 1996, 546, 547; StV 1997, 132, 133 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - ferner BVerfGE 71, 108, 115; 73, 206, 235).
  • BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95

    Bestrafung eines Ausländers gem AuslG § 92 Abs 1 Nr 1 wegen Verstoßes gegen die

    Die Verurteilung des Beschwerdeführers beruht auf einer Auslegung von § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG, die bereits der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. November 1996 (BGHSt 42, 291) als mit dem Wortlaut der Vorschrift unvereinbar angesehen hat.

    Wie der Bundesgerichtshof zutreffend ausführt, ist die räumliche Begrenzung einer Duldung auf das Gebiet eines Bundeslandes gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG demnach nicht Bestandteil der gesetzlichen Definition der Duldung in § 55 Abs. 1 AuslG (BGHSt 42, 291 ), sondern eine Bestimmung zur Ausgestaltung der Duldung (vgl. Senge in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 139. Lfg., § 56, Rn. 1), auf die § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG keinen Bezug nimmt.

  • BayObLG, 23.11.1999 - 4St RR 219/99

    Unerlaubter Aufenthalt des Inhabers einer Grenzgängerkarte

    2.2 Dieser Bewertung steht nicht entgegen, daß die Frage umstritten ist, ob der Aufenthalt eines Ausländers innerhalb des Bundesgebiets, aber außerhalb desjenigen Bereiches, in dem er sich erlaubterweise aufhält, gegen § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG verstößt (vgl. BGHSt 42, 291/292).

    Die im § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG zum Ausdruck gebrachte räumliche Beschränkung ist nicht Bestandteil der Definition der Duldung, sondern enthält bezüglich des räumlichen Geltungsbereichs nur eine Nebenbestimmung, von der unter Umständen abgewichen werden kann (BGHSt 42, 291/292/293).

  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290

    D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung,

    Mag das Überschreiten des räumlichen Geltungsbereichs der Duldung auch keinen Straftatbestand nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllen (BGH v. 5.11.1996 InfAuslR 1997, 160), steht es jedoch im Widerspruch, wenn ein Inhaber einer Duldung aufgefordert wird, den Geltungsbereich einer Duldung zu verlassen, obwohl es ihm verboten ist, sich außerhalb ihres Geltungsbereichs aufzuhalten (so auch VG Sigmaringen v. 16.7.1999 Az. 1 K 1535/99).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 1 Ss 96/06

    Zuwiderhandlung vollziehbar Ausreisepflichtiger gegen die bestehende räumliche

    a) Bis zum 1. Januar 2005 war auch die wiederholte Überschreitung des räumlichen Geltungsbereichs einer Duldung gemäß den bis dahin geltenden - gemäß Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 des Zuwanderungsgesetzes seit dem außer Kraft getretenen - Vorschriften des Ausländergesetzes (vgl. §§ 55, 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG) nicht strafbar, weil sie den Tatbestand des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht erfüllte (BGHSt 42, 291).
  • OLG Jena, 01.03.2007 - 1 Ss 1/07

    D (A), Strafrecht, Duldung, räumliche Beschränkung, Auflage, Straftat,

    Hintergrund für diese Motivation des Gesetzgebers war der Umstand, dass nach dem Ausländergesetz ein Ausländer, der den räumlichen Geltungsbereich einer Duldung i.S.d. §§ 55, 56 Abs. 3 S. 1 AuslG überschritt, nicht nach dem Ausländergesetz (§ 92 Abs. 1 Nr. 1) strafbar - und insoweit gegenüber einem Asylbewerber privilegiert - war (vgl. BVerfG StV 2002, 300, 301 BGHSt 42, 291 ff.).
  • OLG Stuttgart, 25.06.1998 - 1 Ws 107/98
    Daß somit derjenige Asylbewerber, dessen Antrag vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt und dessen Abschiebung bereits vollziehbar ist, im Hinblick auf die Ahndung von Verstößen gegen die Aufenthaltsbeschränkung besser gestellt ist, als derjenige, dessen Antrag als aussichtsreicher eingestuft worden ist und der deshalb noch über eine Aufenthaltsgestattung verfügt, muß als - wegen Art. 103 Abs. 2 GG vom Richter nicht schließbare - Regelungslücke hingenommen werden (vgl. BGHSt 42, 291, 293 f.).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1997 - 4 M 3063/97

    Leistungen nach dem BSHG für e. Ausländer; nachträgl. Änderung d.

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