Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 2 S. 2 KJHG; § 13 StGB
Garantenstellung eines zur Betreuung eines Kleinkindes eingesetzten Sozialarbeiters; Fahrlässige Tötung eines Kleinkindes infolge Vernachlässigung; Verpflichtung zur Schutzgewährung als wesentliches Merkmal der sozialpädagogischen Familienhilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Garantenstellung eines zur Betreuung eines Kleinkindes eingesetzten Sozialarbeiters; Fahrlässige Tötung eines Kleinkindes infolge Vernachlässigung; Verpflichtung zur Schutzgewährung als wesentliches Merkmal der sozialpädagogischen Familienhilfe
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 238
- StV 1997, 133
- FamRZ 1997, 1032
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92
Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96
Daraus kann eine strafrechtliche Garantenpflicht der zu diesem Zweck unmittelbar tätigen staatlichen Gewährsträger resultieren, hier die der mit der Sache dienstlich befaßten Mitarbeiter des ASD (vgl. zur Garantenpflicht BGHSt 38, 388 ff). - BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61
Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96
Sollten sich aus diesem Vertrag mögliche Erklärungen für das Verhalten der Angeklagten ergeben, so wird sich das Landgericht in der neuen Verhandlung damit unter dem Gesichtspunkt des Verbots- oder Gebotsirrtums befassen müssen (vgl. dazu BGHSt 16, 155 ff.).
- BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R
Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung
Ist ein solches (verwaltungsrechtliches) Fürsorgeverhältnis begründet worden, entfällt das daraus resultierende zivilrechtliche Haftungsrisiko des Jugendamtsträgers für ein Fehlverhalten der vermittelten Tagespflegeperson, wenn diese iS des § 23 Abs. 1 und 3 SGB VIII "geeignet" gewesen ist (vgl dazu BGH vom 23.2.2006 - III ZR 164/05 - BGHZ 166, 268 = Juris RdNr 16 ff zur Unterbringung eines Säuglings im Rahmen der Krisenintervention bei sorgfaltsgemäß ausgesuchten Pflegeeltern; zur strafrechtlichen Garantenstellung von Jugendamtsmitarbeitern vgl OLG Oldenburg vom 2.9.1996 - Ss 249/96 - FamRZ 1997, 1032 f und OLG Stuttgart vom 28.5.1998 - 1 Ws 78/98 - NJW 1998, 3131) . - AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin
Bei der gegenteiligen Rechtsauffassung der Verteidigung handelt es sich um eine von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur (vgl. OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg StV 1997, 133; OLG Düsseldorf NStZ 2001, 199ff; LG Stuttgart Urteil vom 17.0.1999 KLS 114 Js 26273/96; AG Mönchengladbach 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128) nicht akzeptierte Mindermeinung. - LG Arnsberg, 07.01.2020 - 3 Ns 101/17
Verhungertes Kleinkind: Geldstrafe für Jugendamts-Mitarbeiterin
Auch in weiteren obergerichtlichen Entscheidungen ist ausgeführt, dass ein Mitarbeiter eines Jugendamtes grundsätzlich eine Garantenstellung hat (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 02.09.1996 - Ss 249/96; OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2016 - 2 OLG 21 Ss 835/15).
- AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19
Aus Liebe wird Krieg
Obwohl Gericht und Jugendamt in einem (rechtlichen) Kooperationsverhältnis stehen und bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung - aufgrund ihres Wächteramtes - in strafrechtlicher Hinsicht eine Verantwortungsgemeinschaft bilden (vgl. hierzu AG Medebach, Urteil vom 04.05.2017 - 6 Ds 411 Js 274/16-2013/16 NZFam 2017, 703; vgl. zur Garantenstellung auch: AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03, BeckRS 2004, 17128; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.05.1998 - 1 Ws 78-98, NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg, Urteil vom 02.09.1996 - Ss 249/96 -, NStZ 1997, 238), sah der zuständige ASD-Mitarbeiter keinerlei Veranlassung, sich mit dem Gericht abzustimmen. - OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 1 Ws 78/98
Körperverletzung mit Todesfolge ; Misshandlung von Schutzbefohlenen; Fahrlässige …
Diese Pflicht beruhte allerdings nicht, wie das OLG Oldenburg (NStZ 1997, 238 = StV 1997, 133 ) in solchen Fällen annimmt, unmittelbar auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII ). - OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98
Verletzung der Fürsorgepflicht durch eine Sozialarbeiterin in den Diensten des …
Hierdurch wird dem Hilfsbedürftigen ein Anspruch auf Hilfe im Sinne dieses Gesetzes zuerkannt (OLG Oldenburg NStZ 1997, 238). - AG Mönchengladbach, 09.03.2004 - 13 Cs 343/03
Fahrlässige Tötung durch Förderung des Verhaltens einer psychisch kranken Mutter …
Es kann dahin stehen, ob man diese wie das OLG Oldenburg (Strafverteidiger 1997, 133,) als Schutzpflicht aus den Bestimmungen des § 1 KJHG entnimmt oder sie wie Bringewat (Strafverteidiger 1997, 135 ff) und das OLG Stuttgart (NJW 1998, 3131) aus einer tatsächlichen Schutzübernahme aus der eigenen amtlichen Aufgabenerfüllung herleitet. - LG Stuttgart, 17.09.1999 - 1 (15) KLs 114 Js 26273/96
Vorliegen einer fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen der Unterrichtung …
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