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   OLG Köln, 03.01.1997 - 2 Ws 2/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4684
OLG Köln, 03.01.1997 - 2 Ws 2/97 (https://dejure.org/1997,4684)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.1997 - 2 Ws 2/97 (https://dejure.org/1997,4684)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 1997 - 2 Ws 2/97 (https://dejure.org/1997,4684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 139
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 23.01.2008 - 2 Ws 33/08
    Es entspricht ganz allgemeiner Auffassung, der auch der Senat folgt, dass bei Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls im Erlaß eines neuen Haftbefehls sachlich eine Anordnung nach § 116 Abs. 4 StPO liegt, die nur unter den dort bezeichneten Voraussetzungen zulässig ist (vgl Senat 03.01.97, StV 97, 139; 09.10.07 - 2 Ws 535/07; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 116 Rndnr. 22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.07.1997 - 2 Ws 257/97
    Für die Annahme von "Fluchtgefahr" entscheidend ist, ob bei Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich der Angeklagte dem weiteren Verfahren entziehen wird, als daß er sich ihm zur Verfügung halten werde (so u.a. auch OLG Köln StV 1997, 139).
  • OLG Köln, 21.01.2008 - 2 Ws 33/08

    Beschwerde gegen einen neuen Haftbefehl nach § 116 Strafprozessordnung (StPO)

    Es entspricht ganz allgemeiner Auffassung, der auch der Senat folgt, dass bei Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls im Erlaß eines neuen Haftbefehls sachlich eine Anordnung nach § 116 Abs. 4 StPO liegt, die nur unter den dort bezeichneten Voraussetzungen zulässig ist (vgl Senat 03.01.97, StV 97, 139; 09.10.07 - 2 Ws 535/07; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 116 Rndnr. 22 m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 629/03

    Neuer Haftgrund

    Jedoch sind regelmäßig die Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 3 - neu hervorgetretene Umstände - erfüllt, wenn ein weiterer Haftgrund hinzukommt ( vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46.A., § 116 Rn 22; KK-Boujong , StPO, 5.A., § 116 Rn 32; Senat 03.01.1997, StV 97, 139 ) .
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