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   BGH, 29.10.1996 - 1 StR 603/96   

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https://dejure.org/1996,4128
BGH, 29.10.1996 - 1 StR 603/96 (https://dejure.org/1996,4128)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1996 - 1 StR 603/96 (https://dejure.org/1996,4128)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 603/96 (https://dejure.org/1996,4128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 105
  • StV 1997, 172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 603/96
    Wenngleich durch die getrennte Verfolgung der beiden erwähnten Falschgeldgeschäfte S. hier nur in der Rolle eines Zeugen aufgetreten ist, gelten für die Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit dieselben strengen Maßstäbe, die der Bundesgerichtshof für Fälle aufgestellt hat, in denen der bestreitenden Einlassung eines Angeklagten lediglich die belastende Aussage eines Mitbeschuldigten gegenübersteht (BGH StV 1991, 451 f.; 1992, 92 f.).
  • BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96

    Verurteilung wegen des Brandanschlags in Solingen rechtskräftig

    Es genügt den erhöhten Anforderungen, die an die Beweisführung zu stellen sind, wenn die Feststellungen entscheidend auf die geständigen Angaben eines tatbeteiligten Mitangeklagten gestützt sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und 2; BGH StV 1997, 172), zumal wenn diese abwechselnd widerrufen und bestätigt worden sind.
  • OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02

    Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht bei Aussage gegen Aussage -

    Das genügt bei "Aussage gegen Aussage" jedenfalls dann nicht, wenn auch keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen die Glaubhaftigkeit der Einlassung des Angeklagten sprechen (s.a. BGH, StV 1992, 97 ; 1997, 172).
  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

    Danach hat der Tatrichter alle naheliegenden Motive einer möglichen Falschbelastung in seine Erwägungen einzubeziehen, insbesondere danach zu fragen, ob sich der den Angeklagten belastende Mitbeschuldigte davon eine Milderung seiner eigenen Strafe oder einen sonstigen Vorteil, etwa die Entlassung aus der Untersuchungshaft, versprochen haben kann oder ob es ihm darum geht, andere Hintermänner der Tat zu decken (vgl. BGH StV 1991, 451; StV 1992, 92; StV 1997, 172; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1992 - 4 StR 639/91 -).
  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 3 Ss 478/01

    Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der

    Dadurch hat das Amtsgericht gegen die Verpflichtung verstoßen, alle naheliegenden Motive einer möglichen Falschbelastung des Angeklagten durch G. in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH StV 1997, 172).
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