Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.1996

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   BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96   

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BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,1888)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1996 - 2 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,1888)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 2 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,1888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat - Verwirklichung des Tatbestandes - Vollrausch - Alkoholeinfluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 334
  • StV 1997, 18
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.05.1993 - 2 StR 142/93

    Verjährung einer Vollrauschtat

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Vor allem aber hat das Landgericht nicht geprüft, ob der Angeklagte, der psychisch von Drogen abhängig ist, von einem derart starken Drang zur Droge beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung des Rauschmittelmißbrauchs zu widerstehen, im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4 und 5; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1992 - 1 StR 808/91; vom 12. März 1993 - 2 StR 142/93; vom 28. Juli 1995 - 3 StR 238/94; vom 31. Januar 1990 - 3 StR 492/89 sowie Urt. vom 19. November 1992 - 4 StR 459/92).
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Vor allem aber hat das Landgericht nicht geprüft, ob der Angeklagte, der psychisch von Drogen abhängig ist, von einem derart starken Drang zur Droge beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung des Rauschmittelmißbrauchs zu widerstehen, im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4 und 5; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1992 - 1 StR 808/91; vom 12. März 1993 - 2 StR 142/93; vom 28. Juli 1995 - 3 StR 238/94; vom 31. Januar 1990 - 3 StR 492/89 sowie Urt. vom 19. November 1992 - 4 StR 459/92).
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Vor allem aber hat das Landgericht nicht geprüft, ob der Angeklagte, der psychisch von Drogen abhängig ist, von einem derart starken Drang zur Droge beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung des Rauschmittelmißbrauchs zu widerstehen, im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4 und 5; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1992 - 1 StR 808/91; vom 12. März 1993 - 2 StR 142/93; vom 28. Juli 1995 - 3 StR 238/94; vom 31. Januar 1990 - 3 StR 492/89 sowie Urt. vom 19. November 1992 - 4 StR 459/92).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Denn unter Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 20, 323 (331) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63]; 41, 121 (125); 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; BVerfG in NStZ 1995, 76) dürfen auch beim Tatbestand des § 323 a StGB im Rausch begangene Handlungen und Tatmodalitäten nur dann und insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung dieses Tatbestandes in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (vgl. auch BGHSt 23, 375, 377).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Denn unter Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 20, 323 (331) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63]; 41, 121 (125); 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; BVerfG in NStZ 1995, 76) dürfen auch beim Tatbestand des § 323 a StGB im Rausch begangene Handlungen und Tatmodalitäten nur dann und insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung dieses Tatbestandes in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (vgl. auch BGHSt 23, 375, 377).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 808/91

    Anforderungen an die Verurteilung eines Angeklagten wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Vor allem aber hat das Landgericht nicht geprüft, ob der Angeklagte, der psychisch von Drogen abhängig ist, von einem derart starken Drang zur Droge beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung des Rauschmittelmißbrauchs zu widerstehen, im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4 und 5; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1992 - 1 StR 808/91; vom 12. März 1993 - 2 StR 142/93; vom 28. Juli 1995 - 3 StR 238/94; vom 31. Januar 1990 - 3 StR 492/89 sowie Urt. vom 19. November 1992 - 4 StR 459/92).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Denn unter Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 20, 323 (331) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63]; 41, 121 (125); 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; BVerfG in NStZ 1995, 76) dürfen auch beim Tatbestand des § 323 a StGB im Rausch begangene Handlungen und Tatmodalitäten nur dann und insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung dieses Tatbestandes in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (vgl. auch BGHSt 23, 375, 377).
  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 476/70

    Strafschärfende Berücksichtigung der Motive und der Gesinnung eines Täters einer

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Denn unter Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 20, 323 (331) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63]; 41, 121 (125); 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; BVerfG in NStZ 1995, 76) dürfen auch beim Tatbestand des § 323 a StGB im Rausch begangene Handlungen und Tatmodalitäten nur dann und insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung dieses Tatbestandes in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (vgl. auch BGHSt 23, 375, 377).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75

    Verfassungsmäßigkeit der auf Strafmilderung beschränkten Strafzumessung bei

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Denn unter Beachtung des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldgrundsatzes (vgl. BVerfGE 20, 323 (331) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63]; 41, 121 (125); 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; BVerfG in NStZ 1995, 76) dürfen auch beim Tatbestand des § 323 a StGB im Rausch begangene Handlungen und Tatmodalitäten nur dann und insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung dieses Tatbestandes in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (vgl. auch BGHSt 23, 375, 377).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 459/92

    Schuldunfähigkeit aufgrund Alkoholgenusses - Schuldhaftes Sichbetrinken eines

    Auszug aus BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
    Vor allem aber hat das Landgericht nicht geprüft, ob der Angeklagte, der psychisch von Drogen abhängig ist, von einem derart starken Drang zur Droge beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung des Rauschmittelmißbrauchs zu widerstehen, im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4 und 5; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1992 - 1 StR 808/91; vom 12. März 1993 - 2 StR 142/93; vom 28. Juli 1995 - 3 StR 238/94; vom 31. Januar 1990 - 3 StR 492/89 sowie Urt. vom 19. November 1992 - 4 StR 459/92).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 207/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23
    Damit ist die in § 323a Abs. 1 StGB normierte objektive Bedingung der Strafbarkeit einer rechtswidrigen - also auch in subjektiver Hinsicht tatbestandsmäßigen (vgl. insofern Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 7; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 34 f.) - Rauschtat erfüllt, bei deren Begehung der Täter schuldunfähig oder bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit zumindest sicher nur erheblich eingeschränkt schuldfähig war (vgl. insofern BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 188/98, NStZ-RR 1999, 172; Beschluss vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, NStZ 1996, 334; Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 2; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 54; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 19 ff.).

    Denn tatbezogene Merkmale des Rauschdelikts, namentlich Art, Umfang und Schwere der im Rausch begangenen Tat sowie deren Folgen, dürfen strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 264/19, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 8 Rn. 7; vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00, NZV 2001, 133; Urteile vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, NStZ-RR 2001, 15; vom 21. Mai 1997 - 2 StR 115/97, NStZ-RR 1997, 300; Beschluss vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, NStZ 1996, 334; BeckOK StGB/Dallmeyer, 59. Ed., § 323a Rn. 20 mwN; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 22 mwN; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 81).

  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 264/19

    Vollrausch (Strafzumessung: Gegenstand des Schuldvorwurfs; Berücksichtigung

    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es zwar zulässig, den rauschtatbezogenen Umständen sowie den Tatfolgen strafschärfendes Gewicht beizumessen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1970, aaO; Beschlüsse vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 7; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 323a Rn. 29; SSW StGB/Schöch, 4. Aufl., § 323a Rn. 36; kritisch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1712 ff.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 323a Rn. 22 f.; NK StGB/Paeffgen, 5. Aufl., § 323a Rn. 90 ff., ders. NStZ 1993, 66, 67 ff.; a.A. LK StGB/Popp, 12. Aufl., § 323a Rn. 163).
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat:

    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur

    Für die Rechtsfolgenentscheidung bedeutet dies, daß dem Angeklagten kein Nachteil dadurch erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern wegen Vollrausches verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18; Cramer/Sternberg-Lieben aaO § 323 a Rdn. 29).
  • BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07

    Vollrausch (mögliche verminderte Schuldfähigkeit schon während des

    ... Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (BGH NStZ 1996, 334; BGH NStZ-RR 1997, 102 und 299).
  • BGH, 04.06.2002 - 4 StR 160/02

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung der Angeklagten in einer

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß der neue Tatrichter auch zu prüfen haben wird, ob die alkoholabhängige Angeklagte in ihrer Fähigkeit, der Versuchung des Sichberauschens zu widerstehen, im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 7).
  • OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09

    Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S.v. § 265

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßigen eintretenden Kontrollverlust nicht zwingend die Annahme rechtfertigt , die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (vgl. BGH NStZ 1996, 334).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

    Die Strafzumessungserwägung in dem angefochtenen Urteil, dem Angeklagten sei "eine beträchtliche Rohheit und Gefühlskälte" vorzuwerfen, begegnet schon im Hinblick auf die Art der Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten (UA 10, 13/14 - vgl. BGHSt 16, 360, 364) Bedenken; vor allem aber dürfen im Rausch begangene Tatmodalitäten strafschärfend nur insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 323 a StGB in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 7; vgl. auch BGHSt 23, 375, 376/377; 38, 356, 361; BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 1, 2).
  • BGH, 21.05.1997 - 2 StR 115/97

    Anforderungen an eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Tathandlung des

    Deshalb dürfen täterbezogene Merkmale, namentlich Motive und Gesinnung, die zur Rauschtat geführt haben, ebenso Verhaltensweisen des Täters, die nur in ihr zum Ausdruck gekommen sind, nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden (BGHSt 23, 375 f; 38, 356, 361; BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 1 und 7; BGH, Beschl. v. 11. März 1981 - 4 StR 72/81, 15. Oktober 1992 - 1 StR 621/92 und 26. Oktober 1994 - 3 StR 452/94).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4124
BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,4124)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1996 - 4 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,4124)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 4 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,4124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollrausch - Rauschtat - Stufenverhältnis - In dubio pro reo - Zweifelssatz - Strafzumessung - Gefährliche Körperverletzung - Alkoholeinfluß

  • rechtsportal.de

    StGB § 323a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 290
  • StV 1997, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96
    Ist aber das Verhältnis von Vollrausch zum Verletzungstatbestand (Rauschtat) ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 57), so versteht es sich von selbst, daß dem Verurteilten daraus im Rahmen der Strafzumessung keine Nachteile erwachsen dürfen (BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5).
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96
    Ist aber das Verhältnis von Vollrausch zum Verletzungstatbestand (Rauschtat) ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 57), so versteht es sich von selbst, daß dem Verurteilten daraus im Rahmen der Strafzumessung keine Nachteile erwachsen dürfen (BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17

    Vollrausch (Strafrahmenmilderung bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit und

    Solche Nachteile bestünden ohne Strafrahmenverschiebung in Fällen, in denen für den rauschbedingt Schuldunfähigen ein höherer Strafrahmen wegen des Vollrauschs als der für den erheblich vermindert Schuldfähigen gemilderte Strafrahmen wegen der Rauschtat vorgesehen wäre; dabei können auch mehrfache Milderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; ferner BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31; Beschlüsse vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, aaO Rn. 46; MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 80).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 StR 677/19

    Begründetheit einer Revision

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts ist zu bemerken: Im Blick auf die Funktion des § 323a StGB als Auffangtatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 50 ff.; Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290) begegnet die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Blutalkoholkonzentration bei Begehung der Rauschtat durch Rückrechnung mit 0, 2 Promille pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille keinen Bedenken (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; vom 25. Mai 2016 - 5 StR 85/16).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2004 - 2 Ss 40/04
    Das gilt erst recht, wenn die Verurteilung wegen Vollrausches in Anwendung des in dubio pro reo-Satzes erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 231 f.; BGH NStZ-RR 1996, 290).
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