Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2136
BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95 (https://dejure.org/1995,2136)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1995 - 4St RR 4/95 (https://dejure.org/1995,2136)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 4St RR 4/95 (https://dejure.org/1995,2136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug, Bestechlichkeit, Untreue oder Geheimnisverrat? (IBR 1996, 177)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 268
  • StV 1997, 191
  • BayObLGSt 1995, 110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Tateinheit zwischen Bestechlichkeit und Untreue besteht hier deshalb, weil die pflichtwidrige Handlung der Bestechlichkeit mit der Treubruchshandlung identisch ist (vgl. BGH vom 10.5.1995 - 1 StR 764/94 zum Verhältnis von § 12 UWG zu § 17 UWG ; Dreher/Tröndle § 332 Rn. 13).

    Diese Bekanntgabe machte nämlich ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Ausschreibungsverfahrens wegen der Möglichkeit von Angebotskartellen unmöglich (vgl. BGH vom 10.5.1995 - 1 StR 764/94 zum Schaden im Sinne von § 17 UWG ).

    Eine gesonderte Einstellung des Verfahrens ist allerdings nicht möglich, da die in der Mitteilung des Geschäftsgeheimnisses liegenden Beihilfehandlungen des Angeklagten sowohl mit den Tathandlungen der Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung und Vorteilsgewährung als eine Tat, vgl. BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit und BGH vom 10.5.1995 - 1 StR 764/94) als auch mit den Untreuehandlungen (Mitteilung der Bieterliste) zusammenfallen.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Im übrigen besteht nach der grundsätzlichen Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.5.1994 (NJW 1994, 1663 ) kein Fortsetzungszusammenhang zwischen Vergehen der Bestechlichkeit aufgrund verschiedener Unrechtsvereinbarungen (vgl. zur selben Unrechtsvereinbarung BGH StV 1995, 84 ).

    Diese Auffassung steht nämlich nicht in Einklang mit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 3.5.1994 (NJW 1994, 1663 ).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Die verschiedentlich geäußerte Auffassung, es genüge allein eine privatrechtliche Beauftragung mit der Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 11 Rn. 20; Weiser NJW 1994, 968/970), kann sich allerdings nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in NJW 1952, 191 und NStZ 1984, 501/502 (- BGHSt 31, 264 ff.) stützen.

    Da andererseits die Begründung des Entwurfs (BT-Drs. 7/550 S. 208) davon ausgeht, daß der neue Begriff des Amtsträgers nach der Umschreibung in Nr. 2 sachlich im wesentlichen mit dem bisherigen Begriff des Beamten im strafrechtlichen Sinn übereinstimme, diese Legaldefinition also keine Erweiterung der Strafbarkeit bezwecken solle (vgl. auch BGHSt 31, 264 ; 38, 199), muß daran festgehalten werden, daß die Amtsträgereigenschaft im Sinn der Nr. 2 Buchst. c nur durch einen (wenn auch formlosen) Bestellungsakt öffentlich-rechtlicher Natur begründet werden kann.

  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Das in Betracht kommende Vergehen der Angestelltenbestechlichkeit gemäß § 12 Abs. 2 UWG (zum geschäftlichen Betrieb vgl. BGHSt 2, 396; zum Begriff des Beauftragten vgl. Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 17. Aufl. § 12 UWG Rn. 4) verjährt in drei Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB ).
  • BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Jedoch ist anerkannt, daß auch die den tatbestandsmäßigen Nachteil verstärkenden Handlungen in den Zeitraum der noch nicht beendeten Tat einzubeziehen sind, wenn sie vom Vorsatz des Täters umfaßt werden (BGH wistra 1989, 97/98).
  • BGH, 07.07.1993 - 5 StR 303/93

    Zeitpunkt der Beendigung einer qualifizierten Verletzung von Privatgeheimnissen -

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Die Beendigung der Tat und damit der Beginn der Verjährungsfrist (§ 78a S. 1 StGB ) tritt mit der letzten Annahme von Vorteilen ein, auch wenn der Tatbestand an sich schon mit dem Fordern oder Sichversprechenlassen vollendet ist (vgl. BGHSt 10, 237/243; 11, 345/347; NStZ 1993, 538 ; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78a Rn. 2).
  • BGH, 26.06.1973 - 1 StR 188/73

    Strafrechtliche Einordnung von ehrenamtlichen Kassenverwaltern bayerischer

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Dabei mußte nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anstellung/Bestellung auf einem öffentlich-rechtlichen Akt beruhen (BGHSt 2, 119/120; 25, 204/205).
  • BGH, 27.03.1968 - I ZR 163/65

    Bierlieferungsvertrag, Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens, Schmiergeld

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Unter dem Begriff des Beauftragten im Sinne des § 12 Abs. 2 UWG wurde daher beispielsweise der Handelsvertreter (BGH GRUR 1968, 587/588) oder der Ingenieur subsumiert, welcher die Umstellung eines Betriebes gegen Entgelt übernommen hatte (RG HRR 1929, 18562).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Die Beendigung der Tat und damit der Beginn der Verjährungsfrist (§ 78a S. 1 StGB ) tritt mit der letzten Annahme von Vorteilen ein, auch wenn der Tatbestand an sich schon mit dem Fordern oder Sichversprechenlassen vollendet ist (vgl. BGHSt 10, 237/243; 11, 345/347; NStZ 1993, 538 ; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78a Rn. 2).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
    Die Beendigung der Tat und damit der Beginn der Verjährungsfrist (§ 78a S. 1 StGB ) tritt mit der letzten Annahme von Vorteilen ein, auch wenn der Tatbestand an sich schon mit dem Fordern oder Sichversprechenlassen vollendet ist (vgl. BGHSt 10, 237/243; 11, 345/347; NStZ 1993, 538 ; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78a Rn. 2).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 913/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben seien, handele der Private als "Amtsträger" im Sinne jener Bestimmung (vgl. BayObLGSt 1995, 110 ff. = NJW 1996, 268, 270 = StV 1997, 182 ff. = wistra 1996, 28 ff. Mit Anm. S. Cramer WiB 1996, 106 ff. und Haft NJW 1996, 238 ff.; LG Frankfurt NStZ-RR 1996, 259 f.; Otto Jura 1997, 47, 49; s. a. Dingeldey NStZ 1984, 504; Traumann, Die Anwendung der Bestechungsdelikte auf die Inhaber privater Ingenieur- und Planungsbüros, 1997 S. 115 ff.).

    Der Ingenieur, der von einer Gebietskörperschaft bei einem Projekt der Daseinsvorsorge eingeschaltet wird, ist deren "Beauftragter" und seine Bestechung, um Wettbewerber zu benachteiligen, erfüllt den Straftatbestand des § 12 Abs. 2 UWG (BayObLG StV 1997, 191, 193; Traumann aaO S. 130 f.).

    In den Tatkomplexen I und II kommt eine Beteiligung an einem Vergehen der Untreue zum Nachteil der Stadt München (BayObLG NJW 1996, 268, 271; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 266 Rdn. 9; krit. Haft NJW 1996, 238; S. Cramer WiB 1996, 108) oder - im Fall II bei den Angeklagten H. und K. - eine solche zum Nachteil der S. AG wegen Auszahlung von 196.000 DM an den Zeugen St. in Betracht; letzterer Vorwurf ist nach § 154 a StPO vorläufig von der Verfolgung ausgenommen worden (Anklageschrift S. 115); einer abschließenden Entscheidung des Senats steht die Möglichkeit entgegen, daß diese Tat nach 154 a Abs. 3 StPO wieder einbezogen wird.

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Allerdings bedarf es zur Begründung der Amtsträgereigenschaft außenstehender Privatpersonen, die von einer Gebietskörperschaft einzelvertraglich mit Leistungen zur Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe beauftragt sind, etwa freiberuflichen Prüf- und Planungsingenieuren, die von der Stadt durch privatrechtlichen Vertrag mit der Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung zur Auftragsvergabe betraut wurden, eines öffentlich-rechtlichen Bestellungsakts (BGHSt 43, 96 = NStZ 1997, 540; dazu Ransiek NStZ 1997, 519; ebenso bereits BayObLGSt 1995, 110 = StV 1997, 191; zur Frage der Amtsträgereigenschaft solcher Personen vgl. einerseits Schaupensteiner Kriminalistik 1990, 507, 509; ZRP 1993, 250 f und Weiser NJW 1994, 968, andererseits Lenckner a.a.O. S. 514 ff.; Haft a.a.O. und Cramer WiB 1996, 106).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    In den Fällen 1, 2, 6 bis 13 und 15 der Anklage bedarf die Sache insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung, wobei die nunmehr erkennende Strafkammer die angeklagten Taten insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer eigenen Untreue des Angeklagten (vgl. BGHSt 47, 187, 200 ff.) bzw. einer Beteiligung an Untreuehandlungen des Bl. (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 534; BayObLG NJW 1996, 268, 271) zu würdigen haben wird.
  • OLG München, 22.01.2008 - 4St RR 194/07

    Körperverletzung im Amt; mögliche Amtsträgereigenschaft von Lehrern an einer

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob die schulaufsichtliche Unterrichtsgenehmigung vom 15.12.1981 - deren näheren Inhalt das Landgericht nicht mitteilt - als öffentlich-rechtlicher Bestellungakt, der für die Erfüllung der Voraussetzungen der genannten Bestimmung weiter erforderlich wäre, angesehen werden kann (vgl. hierzu BGHSt 43, 96/105; BayObLGSt 1995, 110/114).
  • OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18

    Verbreitung einer Beleidigung in Telemedien: Unterschiedliche Verjährungsfristen

    Verfolgungsverjährung, die der Senat auf die Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 4St RR 4/95 -, Rn. 24, juris), ist nicht eingetreten.
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Ein Ausgleich durch andere, rechtlich selbständige Handlungen lassen den Schaden nicht entfallen (BGH, Urteil vom 27.02.1975 - 4 StR 571/74 -, juris; BGH, Urteil vom 27.07.2017 - 3 StR 490/16 = NStZ 2018, 105, 107; BGH, Urteil vom 27.01.2021 - 3 StR 628/19 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 20.07.1995 - 4 St RR 4/95 = NJW 1996, 268, 271; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 266 Rn. 166).
  • OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ; Vorliegen von Haftgründen

    Im Rahmen der Prüfung der Haftfrage kann hierbei die Frage der Amtsträgereigenschaft des Beschuldigten (vgl. hierzu Weiser NJW 1994, 968; gegen ihn Lenckner ZStW 1994, 502 und Haft, NJW 1995, 1113 sowie jüngst BayObLG in NJW 1996, 268 ) unentschieden bleiben.
  • LG Rottweil, 02.10.2015 - 2 O 291/14

    Schadensersatzklage wegen Veruntreuung von Baugeld durch einen Architekten:

    Danach sind im Baugewerbe als vermögensbetreuungspflichtig allgemein anerkannt der Architekt gegenüber seinem Bauherrn, falls er nicht nur mit der Bauplanung, sondern auch mit der Vergabe und Abrechnung der Arbeiten betraut ist (BGH MDR 1969, 534; BayObLG NJW 1996, 268, 271), und der Baubetreuer beim Bauherrenmodell gegenüber dem Bauherrn (BGH wistra 1991, 266).
  • OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89; Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht