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   BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95   

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BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95 (https://dejure.org/1996,1496)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1996 - 1 StR 710/95 (https://dejure.org/1996,1496)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95 (https://dejure.org/1996,1496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende Akteneinsicht vor Fristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 45
  • StV 1997, 226
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 162/88

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung der

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).

    Der Verteidiger des Angeklagten stützt sich insoweit lediglich auf eine eigene Wahrnehmung und die Wahrnehmungen anderer Prozeßbeteiligter (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2).

  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Ist ein Revisionsführer zunächst gehindert, seine Revision fristgerecht zu begründen, so führt die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO grundsätzlich dazu, daß sich die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO auf eine Woche ab Wegfall des Hindernisses verkürzt (vgl. dazu OLG Zweibrücken MDR 1980, 869, 870 [OLG Zweibrücken 13.12.1979 - 1 Ss 300/79]; BGHSt 26, 335, 338 f. für den Fall einer Verteidigerzurückweisung nach § 146 StPO).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Jedoch muß der Beschwerdeführer in einem solchen Ausnahmefall für jede seiner Verfahrensrügen ausreichend darlegen, daß er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH wistra 1993, 228; 1995, 347).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).
  • BGH, 25.04.1984 - 3 StR 121/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht gewährter Akteneinsicht -

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Das ergibt sich schon daraus, daß jeweils in der Hauptverhandlung gestellte Anträge und die daraufhin ergangenen Beschlüsse mitgeteilt werden mußten (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 418).
  • BGH, 04.05.1988 - 3 StR 587/87

    Aufhebung eines Urteils in der Revision wegen fehlender Begründung eines

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Soweit jedoch das Wiedereinsetzungsgesuch der Sache nach begründet war (s. dazu unten 2.), hat der Senat dem Angeklagten gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO von Amts wegen auch Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO gewährt (s. dazu Maul in KK 3. Aufl. § 45 Rdn. 4 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1988 - 3 StR 587/87), denn insoweit hat der Angeklagte die Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs unverschuldet überschritten.
  • BGH, 13.01.1993 - 2 StR 640/92

    Unzulässigkeit von Wiedereinsetzungsanträgen wegen unzureichendem

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Jedoch muß der Beschwerdeführer in einem solchen Ausnahmefall für jede seiner Verfahrensrügen ausreichend darlegen, daß er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH wistra 1993, 228; 1995, 347).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterlassen der Begründung von

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.1979 - 1 Ss 300/79
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Sie kann allerdings ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist Akteneinsicht nicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH StV 1997, 226 mit Anm. Ventzke).

    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).

    Nach Gewährung der Akteneinsicht - dem "Wegfall des Hindernisses" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO - sind die Verfahrensbeschwerden grundsätzlich innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht (vgl. hierzu BGH StV 1997, 225) nachzuholen (vgl. BGHSt 26, 335, 338; BGH StV 1997, 226).

  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

    "Zwar kann einem Angeklagten zur Nachholung von Verfahrensrügen ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, sofern er durch äußere Umstände oder durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert war (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 44 StPO, Rdnr. 7 f), wobei der Revisionsführer - sofern der Wiedereinsetzungsantrag auf die Nichtgewährung von Akteneinsicht gestützt wird - für jede der erhobenen Verfahrensrügen ausreichend darzulegen hat, dass er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH NStZ 1997, 45 f; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347).

    Ungeachtet dessen ist der Wiedereinsetzungsantrag jedoch unbegründet, da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise nur dann erfolgen kann, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45 f; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).

  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Allerdings kann nach der Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45, 46).
  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

    Ist ein Revisionsführer zunächst gehindert, seine Revision fristgerecht zu begründen, so führt die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO grundsätzlich dazu, daß sich die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO auf eine Woche ab Wegfall des Hindernisses verkürzt (BGH, Beschluß vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95).
  • BGH, 03.05.2006 - 2 StR 444/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Rechtskraft); Anhörungsrüge

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Eintritt der Rechtskraft durch die Sachentscheidung des Revisionsgerichts ist nicht mehr zulässig (vgl. BGHSt 17, 94; BGH bei Pfeiffer/Niebach NStZ 1983, 208; 1997, 45; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 1; Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 25).
  • BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen

    Sie kann allerdings ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist Akteneinsicht nicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH StV 1997, 226 mit Anm. Ventzke).
  • BGH, 04.07.2007 - 1 StR 204/07

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Ein besonderer Fall, in dem die für das Nachholen der versäumten Handlung geltenden Wochenfrist durch die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 StPO verdrängt würde (vgl. Maul in KK 5. Aufl. § 45 Rdn. 9) ist weder dargetan noch ersichtlich (vgl. Senat BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristdauer 1), zumal hier lediglich die allgemeine Sachrüge erhoben wurde.
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    In einem solchen Ausnahmefall muss der Beschwerdeführer jedoch für jede seiner Verfahrensrügen ausreichend darlegen, inwieweit er ohne sein Verschulden durch die fehlende Akteneinsicht gehindert war, diese Rügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, juris Rn. 4 f.; vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristdauer 1; vom 13. Januar 1993 - 2 StR 640/92, wistra 1993, 228; vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95, wistra 1995, 347).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zwar kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 12.03.1996 - 1 StR 710/95 -).
  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 440/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Frist des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO, die hier mangels Vorliegens besonderer Umstände auch für die Nachholung der Revisionsbegründung galt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76, BGHSt 26, 335, 338 f.; Beschluss vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristdauer 1; Beschluss vom 31. Januar 2006 - 4 StR 403/05, BGHR StPO § 44 Verschulden 9), ist damit auch dann nicht gewahrt, wenn zu Gunsten des Angeklagten unterstellt wird, er habe erst unmittelbar vor Formulierung des Wiedereinsetzungsantrags von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist Kenntnis erlangt.
  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 319/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge

  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
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