Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.09.1996

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96   

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https://dejure.org/1997,2334
BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96 (https://dejure.org/1997,2334)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1997 - 1 StR 527/96 (https://dejure.org/1997,2334)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 1 StR 527/96 (https://dejure.org/1997,2334)
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Wohnungsbesuch durch polizeilichen Scheinaufkäufer

§ 110a Abs. 2 StPO, Abgrenzung zwischen 'verdecktem Ermittler' und Polizisten als 'gelegentlichem Scheinaufkäufer', §§ 110b, 110c StPO, Art. 13 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festnahme eines Drogenhändlers durch einen verdeckt operierenden Polizisten beim Scheinkauf von Drogen - Vorliegen eines verdeckten Ermittlers im Sinne von § 110a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) schon bei einem verdeckt operierenden Polizeibeamten - Voraussetzungen für das ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verdeckten Ermittlung in Wohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 110b, § 110c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1516
  • NStZ 1997, 448
  • StV 1997, 233
  • StV 1997, 507 (Ls.)
  • JR 1998, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1995 - 2 StR 183/95

    Verdeckter Ermittler - Richterlicher Zustimmung - Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96
    e) Ob - wie das Landgericht annimmt - die Nichtbeachtung des Richtervorbehalts aus § 110 b Abs. 2 Nr. 2 StPO ein Beweisverwertungsverbot für die Angaben des eingesetzten Polizeibeamten und für die Aussage des ihn begleitenden, quasi als V-Mann eingesetzten, Haschischkäufers zur Folge haben kann, ist in Rechtsprechung (BGHR StPO § 110 b Abs. 2 Verwertungsverbot 1) und Literatur (vgl. z.B. Jähnke in Festschrift für Odersky S. 427 ff.) ebenfalls weitgehend ungeklärt.
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95

    Verdeckte Ermittler - Deckname - V-Mann - Richterliche Zustimmung - Einzelaktion

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96
    a) Zuzugeben ist der Revision, daß eine unmittelbare Anwendung der §§ 110 a ff. StPO auf den verdeckt ermittelnden Polizeibeamten hier nicht in Betracht kam, weil er nicht Verdeckter Ermittler im Sinne von § 110 a Abs. 2 StPO war (BGH NStZ 1995, 516 m.Anm. Krey/Jäger = BGHSt 41, 64 ff.; BGH StV 1996, 241, 242).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96
    a) Zuzugeben ist der Revision, daß eine unmittelbare Anwendung der §§ 110 a ff. StPO auf den verdeckt ermittelnden Polizeibeamten hier nicht in Betracht kam, weil er nicht Verdeckter Ermittler im Sinne von § 110 a Abs. 2 StPO war (BGH NStZ 1995, 516 m.Anm. Krey/Jäger = BGHSt 41, 64 ff.; BGH StV 1996, 241, 242).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21

    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle

    Setzt der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Berechtigten voraus (z.B. § 123 StGB), schließt dessen durch Täuschung erschlichenes Einverständnis den Tatbestand aus, da dann ein Handeln gegeben ist, das - wenn auch durch List herbeigeführt - dem Willen des Berechtigten entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1997 - 1 StR 527/96, NJW 1997, 1516, 1517; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., § 123 Rn. 22; siehe auch SSWStGB/Rosenau, 5. Aufl., Vor 32 ff. Rn. 43).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    aa) Es ist allerdings zweifelhaft, ob als Rechtsgrundlage die Generalklausel aus § 161 Abs. 1, § 163 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. dazu BTDrucks. 14/1484 S. 17, 23 f.; Wohlers in SKStPO 57. Lfg. § 163 Rdn. 1) ausreichte, die eine Ermächtigungsgrundlage für Ermittlungshandlungen - auch mit "weniger intensiven" Grundrechtseingriffen - bietet (vgl. BGHSt 51, 211, 218 Tz. 21; BVerfG - Kammer - NJW 2009, 1405, 1407; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 161 Rdn. 1; vgl. für nicht offen ermittelnde Polizeibeamten als Scheinaufkäufer im Rahmen eines illegalen Rauschgiftankaufs BGHSt 41, 64, 66; BGHR StPO § 110a Ermittler 4; BGHR StPO § 110b Abs. 2 Wohnung 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 3 A 10045/08

    Disziplinarrecht - Erkenntnisse aus strafrechtlichem Ermittlungsverfahren

    Für die Frage, wann ein verdeckt operierender Polizeibeamter nämlich verdeckter Ermittler im Sinne des § 110a StPO ist, kommt es entscheidend darauf an, ob unter Würdigung der gesamten Umstände sein Ermittlungsauftrag über wenige, konkret bestimmte Ermittlungshandlungen hinausgeht, ob die Täuschung einer unbestimmten Vielzahl von Personen über die Identität des Beamten erforderlich werden wird und ob sich von vornherein absehen lässt, dass der Schutz des Beamten seine Geheimhaltung auch für die Zukunft erfordert mit der Folge, dass er im Strafverfahren nicht oder nur eingeschränkt als Zeuge zur Verfügung stehen wird (BGH, NJW 1997, 1516).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1996 - 5 StR 441/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6672
BGH, 24.09.1996 - 5 StR 441/96 (https://dejure.org/1996,6672)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1996 - 5 StR 441/96 (https://dejure.org/1996,6672)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1996 - 5 StR 441/96 (https://dejure.org/1996,6672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 233 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - 5 StR 441/96
    Im Falle der §§ 53, 53a StPO ist § 252 StPO nur anwendbar, wenn schon bei der früheren Vernehmung ein Zeugnisverweigerungsrecht bestanden hat, nicht aber, wenn der Zeugedamals nach §§ 53 Abs. 2, 53a Abs. 2 StPO von der Schweigepflicht entbunden war (BGHSt 18, 146, 150).
  • BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11

    Reichweite des Verwertungsverbots gemäß § 252 StPO bei Berufsgeheimnisträgern

    aa) Zwar ist die Vorschrift des § 252 StPO grundsätzlich auch auf Berufsgeheimnisträger i.S.v. § 53 StPO anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1962 - 5 StR 462/62, BGHSt 18, 146; Beschluss vom 24. September 1996 - 5 StR 441/96, StV 1997, 233).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der der Senat festhält, darf aber der Ermittlungsrichter über den Inhalt der Aussage eines gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Arztes vernommen werden, die dieser vor dem Ermittlungsrichter gemacht hat, wenn der Arzt bei dieser Aussage gemäß § 53 Abs. 2 StPO von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden war; § 252 StPO ist dann nicht anwendbar ( BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233; glA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 53 Rn. 49 und § 252 Rn. 3; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 6; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 53 Rn. 83; Neubeck in KMR-StPO § 53 Rn. 41; Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 252 Rn. 4; aA OLG Hamburg, NJW 1962, 689, 691; Geppert, Jura 1988, 305, 311 f.; Eb. Schmidt JR 1963, 267).

    Denn die Verwertbarkeit der Angaben der Vernehmungsperson ergibt sich im Fall der Vernehmung einer jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von der Schweigepflicht entbundenen Person nicht erst aus der besonderen Bedeutung der richterlichen gegenüber einer sonstigen Vernehmung (vgl. dazu BGHSt 49, 72, 77; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 252 Rn. 14 mwN), sondern bereits daraus, dass die Vorschrift des § 252 StPO mangels der von ihr vorausgesetzten Pflichtenkollision des bei seiner Vernehmung im Ermittlungsverfahren von seiner Schweigepflicht entbundenen Berufsgeheimnisträgers von vornherein nicht anwendbar ist (vgl. BGH StV 1997, 233).

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Bei einem später entstandenen Zeugnisverweigerungsrecht erwägt der Senat, ob der Interessenkonflikt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entsprechend den bei berufsbedingten Zeugnisverweigerungsrechten anerkannten Grundsätzen (vgl. BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233) zu lösen ist: Aus § 252 StPO wäre danach kein Verwertungsverbot für frühere Angaben eines das Zeugnis berechtigt verweigernden Angehörigen abzuleiten, die dieser bei einer Vernehmung vor Erlangung des Zeugnisverweigerungsrechts gemacht hat.

    Der Senat hat deshalb erwogen, ob der Interessenkonflikt hier - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - entsprechend den bei berufsbedingten Zeugnisverweigerungsrechten anerkannten Grundsätzen (vgl. BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233) zu lösen ist: Aus § 252 StPO wäre danach kein Verwertungsverbot für frühere Angaben eines das Zeugnis berechtigt verweigernden Angehörigen abzuleiten, die dieser bei einer Vernehmung vor Erlangung des Zeugnisverweigerungsrechts gemacht hat.

  • LG Köln, 27.10.2014 - 105 Ks 6/14

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Totschlags zum Nachteil der Ehefrau

    24.09.1996 - 5 StR 441/96 - jeweils nach juris).
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