Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.01.1997

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96   

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https://dejure.org/1997,3929
BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3929)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1997 - 1 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3929)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 1 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit wesentlich anders festzustellen - Ergänzendes Verteidigungsvorbringen zur Tatzeitveränderung - Betrachtung des Tatrichters von Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265, § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Es muß vielmehr deutlich geworden sein, daß das Gericht selbst ihn aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 11 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12, 13).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter die von Anklage und Eröffnungsbeschluß genannte Tatzeit nicht wesentlich anders feststellen, ohne dem Angeklagten zuvor einen Hinweis auf eine solche Möglichkeit zu geben; dies gilt insbesondere im Fall einer Alibibehauptung (BGH NStZ 1984, 422) oder wenn die Tatzeit für die Überführung des Angeklagten von Bedeutung ist.
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Daß es auch im übrigen der Hinweispflicht nicht entsprochen hat, ist nach der Überzeugung des Senats bereits dem Verfahrensgang und den Urteilsgründen zu entnehmen (vgl. hierzu BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12), so daß sich die Einholung von Stellungnahmen Prozeßbeteiligter erübrigt: Noch im Schlußvortrag hat der Verteidiger mit Hilfsbeweisanträgen, für die in der Anklage angenommene Tatzeit ein Alibi des Angeklagten unter Beweis gestellt.
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Es muß vielmehr deutlich geworden sein, daß das Gericht selbst ihn aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 11 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12, 13).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die zuvor als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93

    Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 1, 2).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 1, 2).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die zuvor als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81

    Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
    Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; BGH bei Kusch NStZ 1994, 24).
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

    Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4541
BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96 (https://dejure.org/1997,4541)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1997 - 5 StR 592/96 (https://dejure.org/1997,4541)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 5 StR 592/96 (https://dejure.org/1997,4541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den richterlichen Hinweis, dass neben einer versuchten Tötung auch eine gefährliche Körperverletzung in Betracht kommt - Anforderungen an den Beleg der zum Tatgeschehen getroffenen Feststellungen in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de

    StPO § 265

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 173
  • StV 1997, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht (Senat in BGHR StPO § 261 Vermutung 11 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96
    Der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO muß in einem Fall wie dem vorliegenden ergeben, welche der möglichen Begehungsweisen der Tatrichter annehmen will (vgl. zu § 250 StGB BGH Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94): Die im Urteil festgestellte Begehungsweise verstand sich für den Angeklagten nicht von selbst.
  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 328/17

    Handeln bei den Qualifikationstatbeständen der gefährlichen Körperverletzung um

    Bei den Qualifikationstatbeständen nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB handelt es sich um wesensverschiedene Tatvarianten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 5 StR 592/96, NStZ-RR 1997, 173).
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