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   BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96   

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BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96 (https://dejure.org/1996,1412)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1996 - 2 BvR 634/96 (https://dejure.org/1996,1412)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 (https://dejure.org/1996,1412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines Untersuchungsgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überwachung - Besucher - Familienangehörige - Untersuchungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 613
  • NStZ-RR 1997, 7
  • StV 1997, 257
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96
    Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat sich bereits mit Beschluß vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 - (vgl. NStZ 1994, S. 52 ) mit der akustischen Besuchsüberwachung während der Untersuchungshaft befaßt.

    Stellt die einschränkende Maßnahme auch einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG dar, bedarf es einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der Untersuchungshaft einbeziehenden und am Kriterium der Zumutbarkeit orientierten Prüfung, ob eine Besuchseinschränkung unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft oder der Ordnung im Vollzug gefordert wird (vgl. BVerfG, NStZ 1994, S. 52 ).

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96
    Der Umstand allein, daß ein möglicher Mißbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfGE 35, 5 [10]).
  • BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22

    Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender

    Allein die Möglichkeit eines Missbrauchs des Freiheitsrechts reiche bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (mit Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris).

    a) Die Maßstäbe zur Beurteilung haftgrundbezogener Beschränkungen in der Untersuchungshaft sind in zahleichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellt worden (vgl. zur Besuchsüberwachung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris; zur Verweigerung von Telefonaten mit dem Verteidiger vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 - zur Beschränkung des Besuchsverkehrs BVerfGE 34, 384 ; zur Postkontrolle BVerfGK 19, 140 m.w.N.).

    So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die akustische Besuchsüberwachung einen erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers darstellt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juli 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 , vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, NStZ-RR 1997, S. 7 f., und vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 - www.bverfg.de).
  • BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14

    Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete

    Die angeordneten Beschränkungen greifen in die genannten Grundrechte des Beschwerdeführers ein (vgl. zur Besuchsüberwachung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8 m.w.N.; zur Beschränkung des Besuchsverkehrs BVerfGE 34, 384 ; zur Postkontrolle BVerfGK 19, 140 m.w.N.).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 , vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8, und vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 - juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Ordnung in der Anstalt vorliegen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, StV 1997, S. 257 ).
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, NStZ-RR 1997, S. 7 f.).
  • BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen betreffend die Gewährung

    Die Fachgerichte hätten dementsprechend zu prüfen gehabt, ob im auf den Beschwerdeführer bezogenen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, der eine Gefährdung des Behandlungszwecks oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte, vorliegen (vgl. BverfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris, Rn. 12; sowie vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2022 - 2 BvR 1139/22 -, Rn. 23).

    So stellt es einen erheblichen Eingriff in dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn inhaftierte Personen verdachtsunabhängig ausschließlich überwachte Telefongespräche führen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2022 - 2 BvR 1139/22 -, Rn. 23; siehe auch Fährmann, Resozialisierung und Außenkontakte im geschlossenen Vollzug, 2019, S. 235).

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistet es einen individuellen Schutzraum, der dem Einzelnen eine private Lebensgestaltung frei von staatlicher Beeinflussung garantiert (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - Rn. 10 ff. ; Driehaus, a. a. O., Art. 6 Rn. 9 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, StV 1993, 592 f. und NStZ 1996, 613 f.).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).

  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. nur BGH NStZ 1998, 591, 592; StV 1997, 257; insgesamt eingehend zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schild in NK - StGB § 20 Rdn. 143 f. m. zahlr. Nachw.).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

    In seiner Anordnung und seiner Nichtabhilfeentscheidung hat er mit konkreten Anhaltspunkten (vgl. Kruis/Cassardt NStZ 1995, 522) - unter Beachtung der Rechte des Angeklagten aus Art. 6 und Art. 2 GG - eingehend und rechtsfehlerfrei den dringenden Verdacht der Erschwerung der Wahrheitsfindung belegt(§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO; vgl. auch zum Besuchsrecht des Ehegatten BVerfG NStZ 1994, 52; 1996, 613).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragende Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO neuer Fassung ebenso wie zuvor bei einer Anwendung des § 119 Abs. 3 Alternative 1 StPO a. F. nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfG NStZ 1996, 613; Senatsbeschlüsse vom 22.01.2008 - 3 Ws 23/08 -, BeckRS 2008 08269, und vom 15.08.2005 - 3 Ws 345/05 -, juris.de, jeweils zu § 119 Abs. 3 StPO a. F.).

    Diese Vorschrift stellt Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und wirkt als wertentscheidende Grundsatznorm auf die Gestaltung des Haftvollzuges ein (vgl. BVerfG, StV 1993, 593; NStZ 1996, 613; Senatsbeschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 -).

  • OLG Koblenz, 29.09.2016 - 2 Ws 428/16

    Untersuchungshaft: Ablehnung einer Besuchserlaubnis von Familienangehörigen

  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05

    Anordnung einer akkustischen Überwachung von Besuchen eines Strafgefangenen;

  • OLG Celle, 12.08.2015 - 2 Ws 134/15

    Kostentragungspflicht der Staatskasse für Dolmetscherkosten aus akustischer

  • OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16

    Recht auf Besuch des Ehegatten in den einstweiligen Unterbringung trotz möglicher

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Besuchsüberwachung; Überwachung des

  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

  • OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04

    Besuchsüberwachung statt Besuchsverbot bei Verdunkelungsgefahr durch

  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 1 Ws 227/04

    Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung; akustische Überwachung; Aufhebung

  • OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01

    Untersuchungshaft; Arbeitsentgelt; Eckvergütung; Bemessungsgrundlage;

  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08

    Besuchsüberwachung; akustische; Anforderungen; Fluchtgefahr

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2006 - 3 Ws 223/06

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen der akustischen Besuchsüberwachung

  • OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 184/04

    Besuchsüberwachung statt Besuchverbot bei Verdunkelungsgefahr durch

  • KG, 26.09.2005 - 4 Ws 133/05

    Untersuchungshaft: Gesprächsüberwachung von Untersuchungsgefangenen und deren

  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 80/13

    Anforderungen an die Genehmigung der Aushändigung eines Einzelexemplars einer

  • OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97
  • OLG Rostock, 03.07.2002 - I Ws 284/02
  • OLG Hamm, 24.02.1998 - 3 Ws 579/97

    Akustische Besuchsüberwachung

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