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   BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96   

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https://dejure.org/1996,1580
BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96 (https://dejure.org/1996,1580)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1996 - 2 StR 332/96 (https://dejure.org/1996,1580)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 2 StR 332/96 (https://dejure.org/1996,1580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer widerlegten Einlassung - Vorstellungen des Angeklagten hinsichtlich der Erforderlichkeit seiner Verteidigungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 16; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 376
  • NStZ 1997, 96
  • StV 1997, 291
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95] jeweils mit Nachweisen).

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]).

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt theoretischen Möglichkeit gründen (st. Rspr., BGH NJW 1951, 83; BGHSt 11, 1, 4 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH VRs 24, 207, 210 f; 39, 103 f; 63, 39 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH NStZ 1982, 478 Nr. 32; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, S. 15 Nr. 17 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    Straffreiheit wegen Überschreitung der Notwehr nach § 33 StGB setzt vielmehr voraus, daß der Täter in eine Notwehrlage geraten war oder daß dies jedenfalls nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW 1962, 308 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61]; 1968, 1885; NStZ 1983, 453).
  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    Straffreiheit wegen Überschreitung der Notwehr nach § 33 StGB setzt vielmehr voraus, daß der Täter in eine Notwehrlage geraten war oder daß dies jedenfalls nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW 1962, 308 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61]; 1968, 1885; NStZ 1983, 453).
  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95] jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]).
  • BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83

    Überschreitung einer Notwehrlage aus Verwirrung und Furcht - Straffreiheit bei

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    Straffreiheit wegen Überschreitung der Notwehr nach § 33 StGB setzt vielmehr voraus, daß der Täter in eine Notwehrlage geraten war oder daß dies jedenfalls nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW 1962, 308 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61]; 1968, 1885; NStZ 1983, 453).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    Eine widerlegte Einlassung kann allein nicht zur Grundlage einer dem Angeklagten ungünstigen Sachverhaltsfeststellung gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5; Beweiskraft 3 m.w.N.; BGH, Strafverteidiger 1986, 369, 371; 1985, 356, 357).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
    Eine widerlegte Einlassung kann allein nicht zur Grundlage einer dem Angeklagten ungünstigen Sachverhaltsfeststellung gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5; Beweiskraft 3 m.w.N.; BGH, Strafverteidiger 1986, 369, 371; 1985, 356, 357).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Bei dieser zugespitzten Situation ist nicht ersichtlich, warum die Abgabe eines Warnschusses die Beendigung des Angriffs hätte erwarten lassen (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 332/96; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 13).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Er hätte nämlich nicht mehr getan, als er bei einer wirklich fortbestehenden Notwehrlage hätte tun dürfen (vgl. BGH NJW 1992, 516, 517 (ein drei bis fünf Minuten andauernder Würgegriff kann "in der angewandten Stärke und Dauer" die erforderliche Verteidigung gegen einen tätlichen Angriff sein); s. ferner BGH NStZ 1983, 500; 1997, 96, 97).
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