Rechtsprechung
   KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97, 1 AR 76/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4882
KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97, 1 AR 76/97 (https://dejure.org/1997,4882)
KG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 5 Ws 44/97, 1 AR 76/97 (https://dejure.org/1997,4882)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 5 Ws 44/97, 1 AR 76/97 (https://dejure.org/1997,4882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Verurteilten in einer Entziehungsanstalt; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit; Maßstäbe für die Anordnung der Maßregel der Besserung und Sicherung; Beharrliches Entziehen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Voraussetzungen für den Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97
    Sie ist zwar nicht auf Fälle der schweren Kriminalität beschränkt (vgl. BGHSt 27, 246, 248).
  • OLG Braunschweig, 11.03.1983 - Ws 75/83
    Auszug aus KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97
    Eine solche Vorgehensweise läuft auf die unzulässige Änderung der Urteilsfeststellungen (vgl. OLG Braunschweig StV 1983, 338; OLG Hamm NJW 1977, 1071; KG ZfStrVo 1996, 247, 248; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl, § 57 Rdn. 6) hinaus und umgeht den Grundsatz, daß die für die Anordnung von Rechtsfolgen maßgeblichen Tatsachen im Erkenntnisverfahren zu ermitteln und festzustellen sind.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1989 - 1 Ws 576/89
    Auszug aus KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97
    Für den Widerruf der Aussetzung der Unterbringung gelten die gleichen Maßstäbe wie für die Anordnung der Maßregel (vgl. OLG Düsseldorf StV 1991, 70, 71 = NStE § 67g StGB Nr. 5; KG, Beschluß vom 7. August 1996 - 5 Ws 395/96 -).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97
    Die Erheblichkeit beurteilt sich im wesentlichen nach dem Rand des jeweils betroffenen Rechtsguts, dem Umfang und der Gefährlichkeit seiner Verletzung und dem äußeren Erscheinungsbild der Tat (vgl. BGHSt 24, 153, 160).
  • OLG Hamm, 29.11.1976 - 4 Ws 368/76
    Auszug aus KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97
    Eine solche Vorgehensweise läuft auf die unzulässige Änderung der Urteilsfeststellungen (vgl. OLG Braunschweig StV 1983, 338; OLG Hamm NJW 1977, 1071; KG ZfStrVo 1996, 247, 248; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl, § 57 Rdn. 6) hinaus und umgeht den Grundsatz, daß die für die Anordnung von Rechtsfolgen maßgeblichen Tatsachen im Erkenntnisverfahren zu ermitteln und festzustellen sind.
  • KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
    Auszug aus KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97
    Eine solche Vorgehensweise läuft auf die unzulässige Änderung der Urteilsfeststellungen (vgl. OLG Braunschweig StV 1983, 338; OLG Hamm NJW 1977, 1071; KG ZfStrVo 1996, 247, 248; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl, § 57 Rdn. 6) hinaus und umgeht den Grundsatz, daß die für die Anordnung von Rechtsfolgen maßgeblichen Tatsachen im Erkenntnisverfahren zu ermitteln und festzustellen sind.
  • KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20

    Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Das jeweilige Gewicht ergibt sich dabei aus dem Rang des betroffenen Rechtsguts, dem Umfang und der Gefährlichkeit seiner Verletzung sowie dem äußeren Erscheinungsbild der Tat (Senat, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 5 Ws 44/97 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Der dabei anzulegende Maßstab ist bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt indes nicht so streng wie bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Senat, Beschluss vom 30. Januar 1997, a.a.O.; Ziegler a.a.O.; van Gemmeren in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 64 Rn. 51), wo neue Taten nur prognoserelevant sind, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, den Rechtsfrieden erheblich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung maßgeblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 48; Kinzig a.a.O.), was bei Verbrechen stets der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08 - juris Rn. 4 f.).

  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Der Widerruf der Aussetzung einer Maßregel verlangt hingegen, daß die neue Tat einen symptomatischen Zusammenhang mit der der Anordnung der Maßregel zugrunde liegenden aufweist, also etwa auf dem Zustand (nach §§ 20, 21 StGB) beruht (§ 63 StGB), auf dem Hang, berauschende Mittel zu sich zu nehmen (§ 64 Satz 1 StGB) oder (im Falle des § 66 Abs. 1 StGB) erhebliche Straftaten zu begehen (vgl. OLG Hamburg in juris, Beschluß vom 17. März 2006 - 2 Ws 64/06 - Rdn. 33, insoweit in NStZ-RR nicht abgedruckt; Senat, StV 1997, 315, 316 und Beschluß vom 19. September 2003 - 5 Ws 490/03 - Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 67 g Rdn. 4; jeweils mit weit. Nachw.).
  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung nach § 67g Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt neben der Begehung einer rechtswidrigen Tat voraus, daß sie auf eine schlechte Prognose hinweist und symptomatisch für den Zustand (§ 20 StGB) ist, infolge dessen die Begehung solcher Taten zu erwarten ist, wie sie zur Anordnung der Unterbringung genügen (vgl. Senat StV 1997, 315; Beschluß vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer, StGB 56. Aufl., § 67g Rdn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht