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   OLG Hamm, 14.02.1997 - (2) 4 Ausl.89/94   

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https://dejure.org/1997,4463
OLG Hamm, 14.02.1997 - (2) 4 Ausl.89/94 (https://dejure.org/1997,4463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1997 - (2) 4 Ausl.89/94 (https://dejure.org/1997,4463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - (2) 4 Ausl.89/94 (https://dejure.org/1997,4463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Erlas eines Durchführungshaftbefehls, Sicherstellung der Auslieferung, unmittelbare bevorstehende Auslieferung, Auslieferungshaftbefehl, Fluchtgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 286
  • StV 1997, 369
  • StV 1997, 651
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1970 - 4 ARs 43/70

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einer bereits für zulässig erklärten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1997 - 4 Ausl 89/94
    Wegen der ausschließlichen Zweckbestimmung der nach § 34 IRG angeordneten Haft "zur Durchführung der Auslieferung" muß nämlich die - bewilligte - Auslieferung alsbald und unmittelbar bevorstehen (BGHSt 23, 380, 382 f.[ schon zu § 30 DAG]; 33, 310, 321; Wilkitzki in Grützner/Pötz, IRG, 2. Aufl., § 34 IRG Rn. 17 mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Dem Erlas eines Haftbefehls nach § 15 IRG steht allerdings - auch nach Bewilligung der Auslieferung - nicht die Möglichkeit, ggf. gemäß § 34 Abs. 1 IRG zur Sicherung der Durchführung der Auslieferung die Haft anzuordnen, entgegen (so auch BGHSt 23, 380, 382; Wilkitzki, a.a.O., § 15 IRG, Rn. 54; § 34 Rn. 11 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Gerade die vorliegende Fallgestaltung zeigt, dass auch noch nach Bewilligung der Auslieferung ein Bedürfnis für die Anordnung der Auslieferungshaft nach § 15 IRG bestehen kann, wenn nämlich ein Haftgrund erst in diesem Verfahrensstadium entstanden ist oder entsteht, die Auslieferung jedoch nicht, wie es Voraussetzung des § 34 IRG ist, alsbald durchgeführt werden kann (BGHSt 23, 380, 383).

    Nicht entscheiden musste der Senat schließlich auch die Frage, ob dem Erlas eines Auslieferungshaftbefehls nicht zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der im Auslieferungshaftrecht ebenfalls gilt (BGHSt 23, 380, 387), entgegenstand.

  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1997 - 4 Ausl 89/94
    Wegen der ausschließlichen Zweckbestimmung der nach § 34 IRG angeordneten Haft "zur Durchführung der Auslieferung" muß nämlich die - bewilligte - Auslieferung alsbald und unmittelbar bevorstehen (BGHSt 23, 380, 382 f.[ schon zu § 30 DAG]; 33, 310, 321; Wilkitzki in Grützner/Pötz, IRG, 2. Aufl., § 34 IRG Rn. 17 mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 3 Ausl 113/01

    Rechtsgrundlagen der Durchführungshaft nach Bewilligung der Auslieferung

    bb) Zweitens ist es ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Anordnung nach § 34 IRG, dass die Durchführung der bewilligten Auslieferung alsbald und unmittelbar, d. h. ohne vorhersehbare Verzögerung, bevorsteht (BGHSt 33, 310, 319, 321; 23, 380, 383; OLG Hamm StV 1997, 369; Wilkitzki a.a.O. Rn 17; Schomburg/Lagodny a.a.O.).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 Ausl 218/01

    Fluchtgefahr, inhaftierter Verfolgter, Möglichkeit zur Flucht, lange

    Es lässt sich nämlich, was jedoch erforderlich ist (vgl. dazu Beschluss des Senats in StraFo 1997, 125 = StV 1997, 369, 651 = NStZ-RR 1997, 286) nicht feststellen, dass der Verfolgte sich der Auslieferung derzeit durch Flucht überhaupt entziehen könnte.
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 4 Ausl 124/08
    Wegen der ausschließlichen Zweckbestimmung der nach § 34 IRG angeordneten Haft "zur Durchführung der Auslieferung" muss nämlich die - bewilligte - Auslieferung alsbald und unmittelbar bevorstehen ( vgl. BGHSt 33, 310 ; OLG Hamm, StV 1997, 369 ; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 240).
  • OLG Hamm, 29.01.2009 - 4 AuslA 126/08
    Die Übergabe des Verfolgten steht unmittelbar bevor (vergleiche dazu: BGH, Beschluss vom 10. September 1985 - 4 ARs 10/85 -, zitiert nach juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 14. Februar 1997 - (2) 4 Ausl 89/94 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2003 - 3 Ausl 113/01 ; 3 Ausl 113/2001 -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 Ausl 98/01

    Fluchtgefahr; inhaftierter Verfolgter; Möglichkeit zur Flucht; lange

    Es lässt sich nämlich, was jedoch erforderlich ist (vgl. dazu Beschluss des Senats in StraFo 1997, 125 = StV 1997, 369, 651 = NStZ-RR 1997, 286) nicht feststellen, dass der Verfolgte sich der Auslieferung derzeit durch Flucht überhaupt entziehen könnte.
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