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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96   

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BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96 (https://dejure.org/1997,1721)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1997 - 1 StR 778/96 (https://dejure.org/1997,1721)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1997 - 1 StR 778/96 (https://dejure.org/1997,1721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift - Zulässigkeit einer Bezugnahme auf ein Schreiben des Angeklagten durch den Verteidiger bei der Revisionsbegründung - Umfang des Erfordernisses der Verantwortung des Verteidigers für die eingelegten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344, § 345, § 261

  • rechtsportal.de

    StPO § 344, § 345, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 355
  • StV 1997, 454
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96
    Zwar muß sich der Tatrichter grundsätzlich dieses beschränkten Beweiswertes bewußt sein und in den Urteilsgründen erörtern, ob Zeugen sich bei dem erneuten Wiedererkennen unbewußt an einer früheren Identifizierung auf Grund von Lichtbildern oder einer Gegenüberstellung orientiert haben, daß sie eventuell also nur die Person erkannt haben, die sie bereits zuvor im Ermittlungsverfahren gesehen hatten (BGH NStZ 1996, 350).

    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96
    Obwohl sich das Landgericht auf alle diese Identifizierungen stützt, hat es nicht erörtert, daß dem wiederholten Wiedererkennen einer Person nur beschränkter Beweiswert zukommt (BGHSt 16, 204 ff.; st. Rspr.).

    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).

  • BGH, 05.03.1987 - 4 StR 26/87

    Zulässigkeit einer Revision bei Zweifel an der Übernahme der Verantwortung für

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96
    Das Revisionsgericht war der Überzeugung, daß nach dem Inhalt der Begründungsschrift allein der Angeklagte über die Rügen entschieden hatte (BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 1).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96
    An der Revisionsbegründungsschrift muß der Rechtsanwalt "gestaltend mitwirken und für ihren gesamten Inhalt die Verantwortung übernehmen" (BGH NStZ 1984, 563).
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96
    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96
    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).
  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    Sachlich-rechtliche Gründe gebieten eine Erörterung des wiederholten Wiedererkennens einer Person und des sich hieraus ergebenden beschränkten Beweiswertes (vgl. BGHSt 16, 204 ff.), wenn besondere Umstände hierzu Anlass geben (BGHR StPO § 261 Identifizierung 12).

    Das wird in der Rechtsprechung insbesondere angenommen, wenn dem wiederholten Wiedererkennen wesentliche Bedeutung zukommt (BGH NStZ 1996, 350 ) und weitere wesentliche Beweismittel nicht zur Verfügung stehen (BGHR StPO § 261 Identifizierung 12).

    In Wahrheit wird also der Angeklagte nicht mit dem Täter, sondern mit der bei der Lichtbildvorlage oder Gegenüberstellung als verdächtig angesehenen Person verglichen (st. Rspr. - vgl. BGHSt 16, 204 ,206; BGH NStZ 1997, 355 ; StV 1996, 649, 650; NStZ 1982, 342 ; OLG Zweibrücken StV 2004, 65, 66; OLG Köln StV 1992, 412, 413; OLG Hamm NStZ 1990, 506, 507; Meyer-Goßner aaO. § 58 Rdnr. 13; Dahs in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl. § 58 Rdnr. 14; Rogall in SK- StPO , 44. Lfg.

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Angesichts dieser Darlegungslücken sind auch die Erwägungen nicht nachvollziehbar, mit denen das Landgericht die der wiederholten Wiedererkennung innewohnenden Bedenken (BVerfG aaO; BGHR StPO § 261 Identifizierung 12; BGH NStZ 1997, 355) zu entkräften sucht.
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Solches stößt auf keine Bedenken (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 12).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Der Senat weist ferner darauf hin, dass den Darlegungserfordernissen, zumal bei dem hier vorliegenden, bis viermaligen Wiedererkennen (vgl. BGHSt 16, 204, 205 f.; BGH StV 1997, 454 f.), größere Aufmerksamkeit zu widmen sein wird (vgl. dazu näher BGH StV 2004, 58).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Zwar hätte das Wiedererkennen in der Hauptverhandlung als "wiederholtes Wiedererkennen" nur einen beschränkten Beweiswert (vgl. BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10, 12, 13); hätte der Zeuge den Angeklagten aber in der Hauptverhandlung nicht wiedererkannt, so wäre dies ein gewichtiger Umstand, der gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung durch den Zeugen sprechen könnte (vgl. BGH StV 1997, 454).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Den eingeschränkten Beweiswert wiederholten Wiedererkennens muß der Tatrichter nur problematisieren, wenn dem erneuten Wiedererkennen maßgebliche Bedeutung zukommt (BGH NStZ 1997, 355).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Vielmehr hat der BGH in seiner Entscheidung vom 4. März 1997 (1 StR 778/96 - NStZ 1997, 355 = StV 1998, 62) ausdrücklich klar gestellt, dass sachlich-rechtliche Gründe die Erörterung nur dann gebieten, wenn die Umstände des Falles dazu Anlass geben.

    Vorliegend war nämlich ein Anlass zur besonderen Erörterung im Sinn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gegeben (vgl. dazu BGH NStZ 1997, 355 = StV 1998, 62).

  • OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00

    Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung

    Zwar kommt einem wiederholten Wiedererkennen in der Hauptverhandlung nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (BGHR StPO § 261, Identifizierung 12; BGHSt 16, 204).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss 84/05

    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beweiswürdigung

    Hinzu kommt, dass dem Wiedererkennen in der Hauptverhandlung als "wiederholtem Wiedererkennen" nur ein beschränkter Beweiswert zukommt (BGH, 4. Strafsenat, Urteil vom 17.03.2005, beckRS 2005 Nr. 04570; BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10, 12, 13).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

  • OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01

    Wiedererkennen, beschränkter Beweiswert, Identifizierung in der Hauptverhandlung,

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 1 Ss 152/01

    Angeklagter; Hauptverhandlung; Wahlgegenüberstellung; Identifizierung; Zeuge;

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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1996 - 3 StR 423/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4020
BGH, 27.11.1996 - 3 StR 423/96 (https://dejure.org/1996,4020)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1996 - 3 StR 423/96 (https://dejure.org/1996,4020)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1996 - 3 StR 423/96 (https://dejure.org/1996,4020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bei Belastung durch einen Zeugen - Identifizierung des Täters nach Wahllichtbildvorlage - Folgen von Widersprüchen in Ausführungen des Urteils

  • rechtsportal.de

    StPO § 261

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 423/96
    Zwar kommt einem wiederholten Wiedererkennen in der Hauptverhandlung nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 12 f. m.w.N.), jedoch wäre ein eventuelles Nicht-Wiedererkennen des Angeklagten, sofern er sein äußeres Erscheinungsbild inzwischen nicht erheblich verändert haben sollte, ein Umstand, der gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung durch die geschädigte Zeugin sprechen könnte.
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 423/96
    Zwar kommt einem wiederholten Wiedererkennen in der Hauptverhandlung nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 12 f. m.w.N.), jedoch wäre ein eventuelles Nicht-Wiedererkennen des Angeklagten, sofern er sein äußeres Erscheinungsbild inzwischen nicht erheblich verändert haben sollte, ein Umstand, der gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung durch die geschädigte Zeugin sprechen könnte.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 423/96
    Zwar kommt einem wiederholten Wiedererkennen in der Hauptverhandlung nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 12 f. m.w.N.), jedoch wäre ein eventuelles Nicht-Wiedererkennen des Angeklagten, sofern er sein äußeres Erscheinungsbild inzwischen nicht erheblich verändert haben sollte, ein Umstand, der gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung durch die geschädigte Zeugin sprechen könnte.
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    Auf der anderen Seite spricht - wie im vorliegenden Fall - ein Nichtwiedererkennen in der Hauptverhandlung gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung im Ermittlungsverfahren (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; BGH, Beschluss vom 27.November 1996, 3 StR 423/96, zit. n. juris; BGHR StPO § 261 - Identifizierung 17).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    Eine Rechtspflicht zur Erörterung dieser Problematik drängte sich für das Amtsgericht auch deshalb auf, weil der Identifizierung durch den Zeugen im vorliegenden Fall eine maßgebliche Bedeutung zukommt (BGH StV 1997, 454).
  • OLG Koblenz, 21.12.2009 - 2 Ss 204/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Wiedererkennen des Angeklagten aufgrund

    Angesichts der entscheidungserheblichen Bedeutung der Lichtbildvorlage bedurfte es jedoch einer besonders sorgfältigen Darstellung und kritischen Beweiswürdigung (vgl. BGH in StV 1997, 454 ; StV 2005, 421 ).
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