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   KG, 20.05.1996 - 3 Ws 110/96, 1 AR 217/96   

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https://dejure.org/1996,5708
KG, 20.05.1996 - 3 Ws 110/96, 1 AR 217/96 (https://dejure.org/1996,5708)
KG, Entscheidung vom 20.05.1996 - 3 Ws 110/96, 1 AR 217/96 (https://dejure.org/1996,5708)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 3 Ws 110/96, 1 AR 217/96 (https://dejure.org/1996,5708)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 69
  • StV 1997, 456 (Ls.)
  • StV 1997, 65
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Verden, 03.05.2012 - 1 Qs 36/12

    Kennzeichenmissbrauch: Abgrenzung zur Urkundenfälschung bei Führen eines

    Das Gericht hat daher bei der Entscheidung über den Erlass des Strafbefehls bzw. die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht nur zu prüfen, ob es nach Aktenlage wahrscheinlich ist, dass der Angeschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat, sondern es hat darüber hinaus eine Beweisbarkeitsprognose dahingehend anzustellen, ob der Nachweis des Tatverdachts mit den prozessual zulässigen Mitteln gelingen werde (vgl. Schneider, aaO., § 203 Rdnr. 5), wobei es die gegenüber dem Ermittlungsverfahren besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen hat (vgl. KG, NJW 1997, 69).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Für die Anwendung des Zweifelssatzes ist aber noch kein Raum (KG NJW 1997, 69).
  • AG Bingen, 11.08.2009 - 3113 Js 17555/09

    Beleidigung durch sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen

    Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69; KK/Tolksdorf, StPO, 5. Aufl., § 203 Rdnr. 2; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 203 Rdnr. 2).
  • AG Bingen, 02.09.2009 - 3227 Js 15836/09

    Voraussetzungen einer Bedrohung

    Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung de  Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69; KK/Tolksdorf, StPO,  5. Aufl., § 203 Rdnr. 2; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 203 Rdnr. 2).
  • AG Worms, 14.12.2016 - 1 Ds 3200 Js 28464/16

    Annahme des hinreichenden Tatverdachts bzgl. Wahrscheinlichkeit der Verurteilung

    Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69; KK/Tolksdorf, StPO, 7. Aufl., § 203 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 203 Rn. 2).

    Zwar ist der Grundsatz "In dubio pro reo" auf das Wahrscheinlichkeitsurteil nicht anwendbar (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 203 Rn 2; KK/Tolksdorf, a.a.O., § 203 Rn 4; KG NJW 1997, 69).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Für die Anwendung des Zweifelssatzes ist aber noch kein Raum (KG NJW 1997, 69).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 3 Ws 302/05

    Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung;

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  • OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ws 149/07
    Zum anderen muss es aber auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung in Rechnung stellen ( KG, NJW 1997, 69).
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