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   KG, 20.09.1996 - (5) 1 Ss 204/96 (31/95)   

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KG, 20.09.1996 - (5) 1 Ss 204/96 (31/95) (https://dejure.org/1996,7259)
KG, Entscheidung vom 20.09.1996 - (5) 1 Ss 204/96 (31/95) (https://dejure.org/1996,7259)
KG, Entscheidung vom 20. September 1996 - (5) 1 Ss 204/96 (31/95) (https://dejure.org/1996,7259)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1997, 485
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder Personen (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 ).

    Dem Täter muß es jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik um eine Herabsetzung der Person gehen (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BVerfGE 82, 272, 284; BGH NJW 1974, 1762, 1763; Lenckner in Schönke/ Schröder, § 193 StGB Rdn. 16).

    Das macht eine Abwägung der Beeinträchtigungen erforderlich, die im Einzelfall auf der einen Seite der durch § 185 StGB geschützten persönlichen Ehre und auf der anderen Seite dem Recht der Freiheit der Meinungsäußerung drohen (std. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt in NJW 1995, 3303, 3304).

    Bezieht sie sich auf eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so ist sie stärker geschützt als eine Äußerung, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dient (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BVerfGE 82, 272, 281).

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Bei dem von ihm geführten "Kampf um das Recht" ist es ihm vielmehr erlaubt, eindringliche, drastische Ausdrücke und Formulierungen zu verwenden sowie Urteilsschelte zu üben und auch "ad personam" zu argumentieren, um beispielsweise eine mögliche Voreingenommenheit eines Richters zu kritisieren (vgl. BVerfGE 76, 171, 192; BVerfG StV 1991, 458, 459).

    Diese Grenzen dürfen aber schon deshalb nicht eng gezogen werden, weil bei der Frage, inwieweit der Rechtsanwalt wegen in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren abgegebener ehrverletzender Äußerungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, auch die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG ins Gewicht fällt (vgl. BVerfG StV 1991, 458, 459; KG JR 1988, 522, 523).

  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Entscheidend für die Abgrenzung ist, ob die Äußerung dem Beweis zugängliche, bestimmte Vorkommnisse zum Inhalt hat (vgl. BGHSt 12, 287, 291; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 186 Rdn. 2 m.weit.Nachw.).

    Bei der Auslegung und Anwendung des § 193 StGB haben die Gerichte zu beachten, daß der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 Abs. 1 GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfGE 42, 143, 152; BGHSt 12, 287, 293; Lackner, StGB 21. Aufl., § 193 Rdn. 1) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muß.

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Dem Täter muß es jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik um eine Herabsetzung der Person gehen (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BVerfGE 82, 272, 284; BGH NJW 1974, 1762, 1763; Lenckner in Schönke/ Schröder, § 193 StGB Rdn. 16).

    Bezieht sie sich auf eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so ist sie stärker geschützt als eine Äußerung, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dient (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BVerfGE 82, 272, 281).

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Da die Einrichtung eines Kabelanschlusses als wertverbessernde Maßnahme im Sinne von § 541 b BGB anerkannt ist (vgl. BGH NJW 1991, 1750, 1754; KG GE 1985, 729), war der Gedanke jedenfalls nicht ganz fernliegend, der Kläger könne die Nutzungsgebühren als zusätzliche mietvertragliche Betriebskosten in Rechnung stellen oder sie nach Bereicherungsgrundsätzen beanspruchen.
  • BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1750/93

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Gefangenenbriefen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Zu beachten ist weiterhin, daß im Rahmen von Dienstaufsichtsbeschwerden abgegebene Äußerungen in gesteigertem Maße dem Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG unterliegen, da sie der Klärung und Überprüfung möglicher Mißstände im Bereich der öffentlichen Gewalt dienen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 300, 301).
  • OLG Köln, 20.02.1979 - 1 Ss 69/79
    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Schließlich kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß das Ausmaß der Persönlichkeitsbeeinträchtigung der betroffenen Richterin dadurch gemindert wird, daß die beleidigenden Äußerungen des Angeklagten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren und auch nur einem kleinen Kreis bekannt geworden sind (vgl. OLG Köln NJW 1979, 1723).
  • BGH, 01.12.1983 - RiZ(R) 5/83

    Beachtung der Ausführungen über die Zuständigkeit des richterlichen Eildienstes -

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Sie bot in Anbetracht des weitreichenden Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit gemäß §§ 25 Abs. 1, 26 DRiG überhaupt nur eine Erfolgschance, wenn der Angeklagte vorbrachte, daß es sich bei dem Urteil vom 4. Mai 1992 um einen offensichtlichen, jedem Zweifel entrückten Fehlgriff des erkennenden Richters bei der Ausübung seines Amtes handelte (vgl. BGH DRiZ 1984, 194, 195; std.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Für die hiernach vorzunehmende Güterabwägung ist unbeachtlich, ob die Kritik im einzelnen berechtigt ist und ob sie rational oder emotional begründet ist (vgl. BVerfGE 68, 226, 232; 61, 1, 7).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
    Dem Täter muß es jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik um eine Herabsetzung der Person gehen (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BVerfGE 82, 272, 284; BGH NJW 1974, 1762, 1763; Lenckner in Schönke/ Schröder, § 193 StGB Rdn. 16).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83

    Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung -

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 54/87

    Berechtigte Interessen - Ehrschutz - Rechtsstaatliches Gebot

  • RG, 04.07.1933 - I 670/33

    Kann ein "Behaupten" im Sinn des § 186 StGB. auch darin gefunden werden, daß

  • OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11

    Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen

    Dementsprechend haben diverse höchstrichterliche und obergerichtliche Entscheidungen einen - wie hier - von Angeklagten gegenüber Richtern und sonstigen Justizangehörigen erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung qualifiziert, wenn er in Zusammenhang mit bestimmten, den sich Äußernden betreffenden Urteilen oder gerichtlichen Entscheidungen steht, in sachliche Einwände gegen das Urteil eingebettet ist und damit als - wenn auch scharfe - Zusammenfassung der Kritik an Urteilen oder sonstigen Entscheidungen dient (vgl. BVerfG, 20.05.1999, 1 BvR 1294/96, KG, StV 1997, 485, BayObLG, NJW 1995, 2501 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 20.09.1996 - (5) 1 Ss 204/95 (31/95)   

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https://dejure.org/1996,5093
KG, 20.09.1996 - (5) 1 Ss 204/95 (31/95) (https://dejure.org/1996,5093)
KG, Entscheidung vom 20.09.1996 - (5) 1 Ss 204/95 (31/95) (https://dejure.org/1996,5093)
KG, Entscheidung vom 20. September 1996 - (5) 1 Ss 204/95 (31/95) (https://dejure.org/1996,5093)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 485
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Cottbus, 27.01.2009 - 25 Ns 278/08

    Beleidigung eines Richters durch eine Unmutsäußerung

    Das Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerung eines Anwalts "die Justiz kann sich nach Auffassung des Unterzeichneten weder Richter leisten, welche zu dumm sind, noch solche, welche absichtlich Fehlurteile produzieren..." als von § 193 StGB gedeckt betrachtet (KG Berlin, 5. Strafsenat, 1 Ss 204/95, Beschluss vom 20.09.1996).
  • KG, 03.07.1997 - 1 Ss 290/96

    Theodor Seidel

    Diese Grenzen dürfen aber schon deshalb nicht eng gezogen werden, weil bei der Frage, inwieweit der Rechtsanwalt wegen in einem gerichtlichen Verfahren abgegebener ehrverletzender Äußerungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, auch die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG ins Gewicht fällt (vgl. KG JR 1988, 522 f; KG, Urteil vom 20. September 1996 (5) 1 Ss 204/95 (31/95)).
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