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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.1997 - 2 Ws 18/97   

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https://dejure.org/1997,43931
OLG Celle, 06.02.1997 - 2 Ws 18/97 (https://dejure.org/1997,43931)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.1997 - 2 Ws 18/97 (https://dejure.org/1997,43931)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 (https://dejure.org/1997,43931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 240
  • StV 1997, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.1997 - 2 Ws 18/97
    Dabei kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des Betroffenen an, sondern allein darauf, ob nach objektiven Kriterien, wie sie sich im Zeitpunkt der Entscheidung darstellen, eine Schlechterstellung des Betroffenen herbeigeführt wird; BGHSt 28, 327, 330.
  • OLG Celle, 09.02.2024 - 2 Ws 20/24

    Vorwegvollzug; Maßregel; Unterbringung; Entziehungsanstalt; Vollziehung;

    Durch die in der Rechtsfolge ausgesprochene Erledigung der Maßregel nach § 67d Abs. 5 StGB ist der Verurteilte angesichts des damit einhergehenden Verlustes der gemäß Art. 316o EGStGB im vorliegenden Fall noch gegebenen Möglichkeit, bereits nach Erledigung der Hälfte der Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden, und der kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht insbesondere auch beschwert (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.02.1997, Az. 2 Ws 18/97 ; anders im Falle der Erledigung nach § 67c Abs. 2 StGB : OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2022, Az. 2 Ws 26/22 ).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Der Verurteilte ist durch die ausgesprochene Erledigung der Maßregel auch beschwert (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97), so dass deren Anfechtung auch unter diesem Gesichtspunkt nicht ausgeschlossen ist.
  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 4 Ws 334/99

    Erneuter Vollzug der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt)

    Der Senat teilt im Ergebnis die Rechtsansicht der Beschwerdeführerin (vgl. auch OLG Celle NStZ-RR 1997, 240, 241; Isak/Wagner, Strafvollstreckung, 6. Aufl. (1999), Rdnr. 365), daß dem von der Strafvollstreckungskammer im angefochtenen Beschluß gemäß § 67 Abs. 3 StGB angeordneten weiteren Vollzug der Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt die bestandskräftige Entscheidung gemäß § 67 d Abs. 5 Satz 1 StGB der 21. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld vom 29.01.1998 entgegensteht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.04.1997 - 1 Vollz Ws 44/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,46264
OLG Hamm, 10.04.1997 - 1 Vollz Ws 44/97 (https://dejure.org/1997,46264)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.04.1997 - 1 Vollz Ws 44/97 (https://dejure.org/1997,46264)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. April 1997 - 1 Vollz Ws 44/97 (https://dejure.org/1997,46264)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1997, 541
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.1997 - 1 VollzWs 44/97
    Vor dem Hintergrund dieser von der Anstalt offensichtlich seit Jahren geübten Handhabung kann es nicht zweifelhaft sein, daß dem Betroffenen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes auch das Recht auf Bestandsschutz zusteht, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe eingetreten sind, die nunmehr einen Widerruf dieser Übung rechtfertigen (vgl. BVerfG, StV 96, 48; Senatsentscheidung 1 Vollz (Ws) 96/96 OLG Hamm vom 26.09.1996).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 1 Vollz (Ws) 96/96
    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.1997 - 1 VollzWs 44/97
    Vor dem Hintergrund dieser von der Anstalt offensichtlich seit Jahren geübten Handhabung kann es nicht zweifelhaft sein, daß dem Betroffenen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes auch das Recht auf Bestandsschutz zusteht, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe eingetreten sind, die nunmehr einen Widerruf dieser Übung rechtfertigen (vgl. BVerfG, StV 96, 48; Senatsentscheidung 1 Vollz (Ws) 96/96 OLG Hamm vom 26.09.1996).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ws 203/99

    Zur Ablehnung des Betriebs eines eigenen Fernsehgeräts im Maßregelvollzug nach §

    Die Prüfung, ob die Vollzugsbehörde von dem ihr gegebenen Beurteilungsspielraum ordnungsgemäßen Gebrauch gemacht hat, und ob die Maßnahme den zur Erreichung des Unterbringungszwecks geringstmöglichen Eingriff (§ 7 Abs. 2 UBG) darstellt, ist daher nicht möglich (vgl. OLG Hamm StV 1997, 541 f. sowie allgemein zur gerichtlichen Überprüfung ärztlicher Maßnahmen Volckart, Maßregelvollzug 5. Aufl. Abschnitt 5.3).
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