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   BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96   

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https://dejure.org/1997,3264
BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96 (https://dejure.org/1997,3264)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1997 - 2 StR 561/96 (https://dejure.org/1997,3264)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 2 StR 561/96 (https://dejure.org/1997,3264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302 (Ls.)
  • StV 1997, 566
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein etwaiges Versäumnis des Tatrichters bei der Wiedereinbeziehung ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nur mit der - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge oder auch mit der Sachrüge geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHR StPO § 154 a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 3 m.w.N.; BGH NStZ 1995, 540, 541).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zum Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wiedereinbeziehen (BGHSt 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83] m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89

    Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Entbehrlich ist die förmliche Wiedereinbeziehung jedoch dann, wenn die Beweis- und/oder Rechtslage die Beurteilung zuläßt, daß auch hinsichtlich des ausgeschiedenen Tatteils, gleichgültig, ob er wieder einbezogen wird, Freispruch geboten wäre (BGHR StPO § 154 a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 2) oder, was hier in Betracht kommt, mangels hinreichenden Tatverdachts kein Anlaß besteht, nach § 270 StPO zu verfahren.
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87

    Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Mordes - Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4, 5 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 620/87

    Sinn und Zweck der Abtrennung eines Verfahrens von einem anderen - Abtrennung

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4, 5 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein etwaiges Versäumnis des Tatrichters bei der Wiedereinbeziehung ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nur mit der - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge oder auch mit der Sachrüge geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHR StPO § 154 a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 3 m.w.N.; BGH NStZ 1995, 540, 541).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Im Hinblick auf § 264 Abs. 1 StPO ist das Gericht auch ohne entsprechenden Antrag zur Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile und Gesetzesverletzungen verpflichtet, wenn dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf welche die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden kann und das Gericht andernfalls zu einem Freispruch gelangen würde (BGH NJW 1989, 2481, 2482; BGH, Urteil v. 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil v. 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

    Der Teilfreispruch war ohne förmliche Wiedereinbeziehung nach § 154a Abs. 3 S. 1 StPO auf die ausgeschiedenen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfe zu erstrecken, soweit die betreffenden Delikte durch die Annahme von Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 und das Bewirken unrichtiger Angaben in den Rechenschaftsberichten der SPD für diese Jahre begangen worden sein sollen, da das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme die Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte W im Falle einer Wiedereinbeziehung der besagten Tatteile und Gesetzesverletzungen auch insoweit freizusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Das Urteil des 2. Strafsenats vom 19. Februar 1997 (2 StR 561/96, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 4) lässt die Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen § 154a Abs. 3 StPO auf die allgemeine Sachrüge ausdrücklich dahinstehen.
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Im Hinblick auf § 264 Abs. 1 StPO ist das Gericht auch ohne entsprechenden Antrag zur Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile und Gesetzesverletzungen verpflichtet, wenn dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf welche die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden kann und das Gericht andernfalls zu einem Freispruch gelangen würde (BGH NJW 1989, 2481, 2482; BGH, Urteil v. 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil v. 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

    Der Teilfreispruch war ohne förmliche Wiedereinbeziehung nach § 154a Abs. 3 S. 1 StPO auf die ausgeschiedenen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfe zu erstrecken, soweit die betreffenden Delikte durch die Annahme von Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 und das Bewirken unrichtiger Angaben in den Rechenschaftsberichten der SPD für diese Jahre begangen worden sein sollen, da das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme die Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte W im Falle einer Wiedereinbeziehung der besagten Tatteile und Gesetzesverletzungen auch insoweit freizusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06

    Verabredung zu einem Verbrechen; Aufklärungspflicht (Rügeanforderungen);

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Beweislage die Beurteilung zulässt, dass im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil betrifft, freizusprechen gewesen wäre; aufgrund einer solchen Beurteilung kann der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils absehen (Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 428/90 - ; BGH wistra 1989, 309; StV 1997, 566).
  • OLG Jena, 19.12.2003 - 1 Ss 217/03

    Strafverfahren, Berufung, Berufungsbeschränkung

    Einer formellen Wiederaufnahme dieses tatbestandlichen Vorwurfs bedurfte es jedoch im Falle des Freispruchs im ganzen nicht (vgl. BGH, StV 97, 566).".
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