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   BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95   

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BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95 (https://dejure.org/1995,2206)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1995 - 5 StR 445/95 (https://dejure.org/1995,2206)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 445/95 (https://dejure.org/1995,2206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge - Revisionsbegründung - Widerspruch in der Hauptverhandlung - Fortwirkung eines Verstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 290
  • StV 1996, 360
  • StV 1997, 57 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    Daher bestand auch für die ermittlungsrichterliche Vernehmung nach § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO ein Verwertungsverbot (vgl. BGHSt 35, 328, 332 f.).
  • BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93

    Revisionsgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisverfahrens - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    b) Hingegen hat der Beschwerdeführer die Verwertung aller späteren Aussagen mit der Revision nicht formgerecht (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) gerügt (vgl. dazu den Hinweis des Senats im Beschluß vom 15. November 1993 - 5 StR 639/93 - in dieser Sache).
  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    Danach liegen jedenfalls die subjektiven Voraussetzungen für ein mögliches Mordmerkmal nicht sehr nahe (vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1, 24; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 341/95 -).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    Gleichwohl versteht sich eine Fortwirkung des Verstoßes hier nicht von selbst (vgl. auch BGHSt 37, 48, 53 f.).
  • BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    Vor dem Hintergrund der erwiesenen Anwendung einer verbotenen Vernehmungsmethode und im Blick darauf, daß in zwei tatrichterlichen Urteilen, die insoweit keinen Bestand haben konnten, jeweils auf unterschiedlicher Tatsachengrundlage Mord angenommen wurde, auch eingedenk der wieder abweichenden Bewertung in der Anklage als Verdeckungsmord und insoweit auch unter Berücksichtigung von BGH NJW 1995, 1910 (zur Veröffentlichung in BGHSt 41, 8 [BGH 31.01.1995 - 1 StR 780/94] bestimmt), schließt der Senat nunmehr sicher aus, daß ein neuer Tatrichter zu einer bestandskräftigen Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes gelangen könnte.
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    Danach liegen jedenfalls die subjektiven Voraussetzungen für ein mögliches Mordmerkmal nicht sehr nahe (vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1, 24; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 341/95 -).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    Der Beschwerdeführer hätte insoweit unter vollständiger Mitteilung des maßgeblichen Verfahrensablaufs darlegen müssen, daß und inwiefern sich die unzulässige Vernehmungsmethode noch auf sehr viel später durchgeführte Vernehmungen ausgewirkt hat (BGHR StPO § 136a Abs. 1 Täuschung 2; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 298).
  • BGH, 11.06.1986 - 4 StR 275/86

    Tötung eines Kindes aus niedrigen Beweggründen nach körperlicher und seelischer

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    Danach liegen jedenfalls die subjektiven Voraussetzungen für ein mögliches Mordmerkmal nicht sehr nahe (vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1, 24; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 341/95 -).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95
    In der Sache wird darüber hinaus zu erwägen sein, ob derjenige, der sich auf eine so weitgehende Fortwirkung eines Verstoßes gegen § 136a Abs. 1 StPO beruft, die ein Verwertungsverbot nach Abs. 3 Satz 2 der Vorschrift nicht mehr ohne weiteres nach sich zieht, der Verwertung entsprechend den Grundsätzen von BGHSt 38, 214, 225 f. zu widersprechen gehalten ist.
  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20

    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden

    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht entschieden, ob von einer vollständigen Entschließungsfreiheit des Beschuldigten oder Zeugen nur dann ausgegangen werden kann, wenn er - wie etwa bei Verstößen gegen die Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 28 mwN) - durch eine "qualifizierte' Belehrung auf die Unverwertbarkeit seiner früheren Aussage hingewiesen worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 445/95, NStZ 1996, 290, 291, wonach eine "qualifizierte' Belehrung jedenfalls die Fortwirkung des Verstoßes beseitigt; Urteil vom 6. März 2018 - 1 StR 277/17, NJW 2018, 1986 Rn. 31: ausdrücklich offengelassen).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - Kart 3/05

    Millionen-Bußgelder wegen Preisabsprachen im Papiergroßhandel: Verwertbarkeit von

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung macht ein Verstoß gegen § 136 a StPO allerdings nur die davon betroffene Aussage unverwertbar, hat aber auf die Verwertbarkeit der nachfolgenden Aussagen des Zeugen keine Auswirkungen, sofern diese prozessordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGH, NStZ 2001, 551; NStZ 1996, 290; NStZ 1995, 462).
  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer

    Der Beschuldigte hätte über die allgemeine Beschuldigtenbelehrung hinaus "qualifiziert" darüber belehrt werden müssen, dass die Durchsuchung seines Zimmers rechtswidrig war und deshalb die dabei gewonnenen Beweismittel nicht verwertbar sind (vgl. BGH NStZ 1996, 290; LG Frankfurt StV 2003, 325).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01

    Fortwirkung des Einsatzes verbotener Vernehmungsmethoden

    In diesem Zusammenhang hätte er auf seine Vorstellungen über die Verwertbarkeit seiner früheren Aussagen eingehen und angeben müssen, inwieweit erhebliche Wissensmängel sein weiteres Aussageverhalten noch beeinflußten (BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 9).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Im übrigen wären Verstöße gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens oder die Anwendung verbotener Methoden im Sinne des § 136a StPO regelmäßig nicht geeignet, ein Prozeßhindernis zu begründen (vgl. BGHSt 33, 283; 37, 10; siehe auch BGH NStZ 1996, 290).
  • BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein

    Der Senat neigt der Auffassung zu, dass diese Voraussetzung auch dann zu wahren ist, wenn - wie vorliegend - eine täuschungsähnliche Situation behauptet wird, aus der der Beschwerdeführer ein umfassendes Beweisverwertungsverbot hinsichtlich sämtlicher weiterer Überwachungsmaßnahmen herleitet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 445/95, NStZ 1996, 290, 291).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 205/00

    Einzelfall fehlerhafter Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung bei Totschlag

    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die Verwertung der Angaben, die der Angeklagte als Zeuge gemacht hat, davon abhängen kann, ob ihm vor der späteren staatsanwaltlichen Vernehmung eine qualifizierte Belehrung erteilt worden ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 290; Boujong in KK 4. Aufl. § 136 Rdn. 29; Neuhaus NStZ 1997, 312).
  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97

    Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines

    Beide können nach Ansicht des BGH und herrschender Meinung als Verfahrensverstöße nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (zu ersterem: BGHSt 19, 273 f.; Karlsruher Kommentar - Pfeiffer, StPO , Einleitung Rdn. 124; Karlsruher Kommentar - Pikart, a.a.O., § 337 Rdn. 30; vgl. auch Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO , § 337 Rdn. 37;zu letzterem: BGH MDR 1976, 88; NStZ 1981, 298 ; NSzZ 1988, 211; wistra 1988, 70 ; StV 1005, 62; StV 1995, 450 ; StV 1996, 360 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , § 136 a Rdn. 22; Karlsruher Kommentar-Boujong, a.a.O., § 136 a Rdn. 43; Rogall, SK StPO , § 136 a Rdn. 107; (wohl) generell für Beweisverbote: Löwe-Rosenberg-Schäfer, StPO , Einleitung Kapitel 14, Rdn. 76).
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