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   OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95   

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https://dejure.org/1995,4220
OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95 (https://dejure.org/1995,4220)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.1995 - 3 Ws 211/95 (https://dejure.org/1995,4220)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 1995 - 3 Ws 211/95 (https://dejure.org/1995,4220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger; Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung für einen mittellosen, nicht der deutschen Sprache mächtigen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 573
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

    In solchen Fällen kann nämlich der Angeklagte mit Hilfe des Dolmetschers im wesentlichen nur seine Verteidigungsposition verdeutlichen, nicht aber - was zunächst auch nur durch gründliches Studium der Akten erzielte Kenntnisse voraussetzt - die Aussagen der Zeugen kritisch hinterfragen, etwaige Widersprüche aufzuzeigen oder - gegebenenfalls durch Beweisanträge - deren Glaubwürdigkeit erschüttern (OLG Frankfurt/M. StV 1997, 573).
  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der

    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Wie nämlich den Gründen des angefochtenen Urteils zu entnehmen, kann die Beweislage keineswegs als einfach gelagert bezeichnet werden, zumal sich der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung in mehrere Widersprüche zu seinen früheren polizeilichen Angaben verstrickte - u.a. gab er an, anstatt Heroin Kokain vom Angeklagten gekauft zu haben - und dem Wiederkennen des Angeklagten in der Hauptverhandlung eine polizeilich durchgeführte Wahllichtbildvorlage vorausging (UA S. 4 ff.), mithin durchaus eine komplexe Beweissituation bestand (OLG Frankfurt, StV 1997, 573 ff.).
  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der

    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
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