Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.08.1997 | BGH, 08.01.1997

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4224
BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96 (https://dejure.org/1997,4224)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1997 - 2 StR 276/96 (https://dejure.org/1997,4224)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96 (https://dejure.org/1997,4224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige sexuelle Beziehung zwischen Angeklagtem und Tatopfer als den erhöhten Schuldvorwurf unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer HIV-Infektion ausschließenden Grund - Verminderung des Unrechtsgehalts der Tat aus Sicht des Täters und Herabsetzung der Hemmschwelle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 195
  • StV 1997, 634
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 382/91

    Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Samenerguss in die Scheide als

    Auszug aus BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96
    Angesichts der während des gesamten Tatzeitraums bestehenden freiwilligen sexuellen Beziehungen des Angeklagten zu dem Tatopfer kann es aber an dem erhöhten Schuldvorwurf unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer HIV-Infektion fehlen, wenn der einverständliche Geschlechtsverkehr üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96
    Angesichts der während des gesamten Tatzeitraums bestehenden freiwilligen sexuellen Beziehungen des Angeklagten zu dem Tatopfer kann es aber an dem erhöhten Schuldvorwurf unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer HIV-Infektion fehlen, wenn der einverständliche Geschlechtsverkehr üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Sie kann jedoch ausnahmsweise auf rechtliche Bedenken stoßen, wenn die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden intimen Beziehung heraus begangen und der frühere einverständliche Geschlechtsverkehr mit dem Opfer üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde, weil dem Täter in solchen Konstellationen unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft bzw. einer Infektion möglicherweise kein erhöhter Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 3 StR 382/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10; vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96, NStZ-RR 1997, 195, 196; vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 14; Urteil vom 25. Mai 2011 - 2 StR 66/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02

    Besonders schwerer Fall des Missbrauchs von Kindern (straferschwerende

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505).
  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß es sich bei einer Vergewaltigung strafschärfend auswirken kann, wenn der Geschlechtsverkehr ungeschützt und mit Samenerguß in der Scheide stattfand (BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem schweren Menschenhandel - Merkmal der

    Hierdurch kann - ohne deshalb auch den objektiven Unrechtsgehalt der Taten zu vermindern - die Hemmschwelle bereits bei Begehung der ersten Tat herabgesetzt gewesen und für die späteren Taten niedriger geworden sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4 und § 54 Serienstraftaten 1; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.1997 - 4 StR 342/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4183
BGH, 21.08.1997 - 4 StR 342/97 (https://dejure.org/1997,4183)
BGH, Entscheidung vom 21.08.1997 - 4 StR 342/97 (https://dejure.org/1997,4183)
BGH, Entscheidung vom 21. August 1997 - 4 StR 342/97 (https://dejure.org/1997,4183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 353
  • StV 1997, 634
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Obgleich die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB n.F. vorliegen, kann unter den hier gegebenen besonderen Umständen, namentlich im Hinblick auf die längere intime Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten und das Vorliegen des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 21 StGB, aber nicht ausgeschlossen werden, daß das Landgericht einen besonders schweren Fall verneint und sich dies auf die Strafhöhe ausgewirkt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 21. August 1997 - 4 StR 342/97).
  • BGH, 18.08.1999 - 3 StR 328/99

    Milderes Gesetz bei der Vergewaltigung; Bedrohung

    Im Fall II 1. der Urteilsgründe (Vergewaltigung zum Nachteil der Frau G. im Jahr 1984) hat das Landgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH in StV 1997, 634 (= Beschl. vom 21. August 1997 - 4 StR 342/97) ausgeführt.
  • BGH, 10.03.1998 - 4 StR 66/98

    Behandlung des bloßen Duldens einer falschen Aussage in der Hauptverhandlung als

    Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; Senatsbeschluß vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95) mit dem Hinweis, daß die nunmehr entscheidende Strafkammer auch zu prüfen haben wird, ob eine der Neufassungen des § 177 StGB (BGBl. 1997 I S. 1607 und BGBl. 1998 I S. 164, 173 [Inkrafttreten: 1. April 1998]) das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB ist (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 11; BGH StV 1997, 634).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96   

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https://dejure.org/1997,5192
BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96 (https://dejure.org/1997,5192)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1997 - 5 StR 525/96 (https://dejure.org/1997,5192)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 5 StR 525/96 (https://dejure.org/1997,5192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Anordnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf den Einwand der Verjährung - Anforderungen an die Differenzierung von Einzelstrafen bei unterschiedlichen Tatfolgen - Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Anforderungen ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 54

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 634 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 3 Ws 48/03

    Strafverfolgungsverjährung: Unterbrechung durch einen Auftrag der

    In rechtlicher Hinsicht geht die Strafkammer allerdings zutreffend davon aus, dass lediglich die unbedingte Anordnung der ersten Vernehmung des Beschuldigten gem. § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Verjährung unterbricht, während ein bloßer allgemeiner Ermittlungsauftrag an die Polizei selbst dann keine verjährungsunterbrechende Wirkung entfaltet, wenn im Rahmen der zur Aufklärung des Sachverhalts durchzuführenden Ermittlungen auch die Vernehmung des Beschuldigten erfolgen soll (vgl. BGH NStZ 1985, 545; StV 1997, 634 [Ls]; HansOLG Hamburg MDR 1978, 689; NJW 1978, 434; BayObLG NStZ-RR 1996, 46; LG Hamburg NStZ-RR 1997, 265; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 78 c Rdnr. 10; Jähnke in LK-StGB 11. Aufl. § 78 c Rdnr. 22).
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