Weitere Entscheidung unten: KG, 16.09.1997

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   LG Aschaffenburg, 14.03.1997 - Qs 35/97 -1 Gs 999/94   

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LG Aschaffenburg, 14.03.1997 - Qs 35/97 -1 Gs 999/94 (https://dejure.org/1997,14059)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 14.03.1997 - Qs 35/97 -1 Gs 999/94 (https://dejure.org/1997,14059)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 14. März 1997 - Qs 35/97 -1 Gs 999/94 (https://dejure.org/1997,14059)
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Papierfundstellen

  • StV 1997, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 14.03.1997 - Qs 35/97
    Das hiernach zulässige Rechtsmittel führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung entsprechend der Rspr. des BVerfG, wie sie im Beschl. v. 11.07.1994 (StV 94, 465) zum Ausdruck kommt.
  • OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98

    Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf

    Ein Haftbefehl, dessen bloße Existenz dem nicht inhaftierten Beschuldigten bereits bekannt ist, kann wegen der Versagung jeglicher Akteneinsicht und der damit nicht gegebenen Möglichkeit rechtlichen Gehörs zu den für die Haftentscheidung relevanten Tatsachen und Beweismitteln auch dann aufzuheben sein, wenn er auf den Haftgrund der Verdunklungsgefahr gestützt ist; es ist dabei auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen (Fortführung von LG Aschaffenburg StV 97, 644 im Anschluß an BVerfG NJW 94, 3219; teilweise Abweichung von OLG Hamm NStZ-RR 98, 19).

    Damit ist hier ein Fall gegeben, in dem schon jetzt in dem Ermittlungsverfahren auch bei dem nicht inhaftierten Beschuldigten, der von der Existenz des Haftbefehls bereits Kenntnis erlangt hat, die Entscheidung über die Fortdauer des Haftbefehls nicht auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die der Beschuldigte infolge verweigerter Akteneinsicht nicht kennt (vgl. LG Aschaffenburg StV 97, 644).

    Andernfalls - so zutreffend LG Aschaffenburg StV 97, 644, 646 - müßte sich der Beschuldigte erst verhaften lassen, um sodann darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, was ihm aufgrund welcher Tatsachen und Beweismittel vorgeworfen wird; dies entspricht nicht der der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrundeliegendenen Rechtslage.

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Rechtsprechung
   KG, 16.09.1997 - (5) 1 HEs 202/97 (68/97)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13540
KG, 16.09.1997 - (5) 1 HEs 202/97 (68/97) (https://dejure.org/1997,13540)
KG, Entscheidung vom 16.09.1997 - (5) 1 HEs 202/97 (68/97) (https://dejure.org/1997,13540)
KG, Entscheidung vom 16. September 1997 - (5) 1 HEs 202/97 (68/97) (https://dejure.org/1997,13540)
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  • StV 1997, 644
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