Rechtsprechung
OLG Köln, 21.07.1997 - 16 Wx 199/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 653
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.06.1998 - V ZB 8/98
Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung
Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Juli 1997 (NJW 1998, 462) und vom 21. Juli 1997 (16 Wx 199/97) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Hamm, 15.01.1998 - 3 Ws 11/98
Voll verbüßte Freiheitsstrafe, gegenstandslose Beschwerde, prozessuale …
Letztlich steht auch der Beschluss des OLG Köln vom 21.07.1997 - 16 Wx 199/97 - (StV 97, 653) der Entscheidung des Senats nicht entgegen.
Rechtsprechung
AG Bremen-Blumenthal, 11.04.1997 - 42 C 1547/96 |
Zitiervorschläge
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 11. April 1997 - 42 C 1547/96 (https://dejure.org/1997,11806)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 149
Papierfundstellen
- StV 1997, 653
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dortmund, 06.12.2007 - 2 O 379/07
Aussetzung
Es bedarf auch keiner abschließenden Entscheidung, ob einer verfassungskonformen Auslegung des § 149 ZPO bzw. unmittelbar dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Aussetzung eines Zivilrechtsstreits entnommen werden kann, sofern das Zivilverfahren einen mittelbaren Zwang zu selbstbelastenden Angaben bedeutet (so LG Dortmund, 12. Zivilkammer, StV 1994, 36 mit zustimmender Anmerkung Neuhaus, AG Bremen-Blumenthal, StV 1997, 653; AG Grevenbroich, StV 1996, 109; anderer Ansicht OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, 1649; Böse, wistra 1999, 454 ff.). - LG Münster, 02.05.2003 - 2 O 658/02 Es bedarf auch keiner abschließenden Entscheidung, ob einer verfassungskonformen Auslegung des § 149 ZPO bzw. unmittelbar dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Aussetzung eines Zivilrechtsstreits entnommen werden kann, sofern das Zivilverfahren einen mittelbaren Zwang zu selbstbelastenden Angaben bedeutet (so LG Dortmund StV 1994, 36 mit zust. Anm. Neuhaus; AG Bremen-Blumenthal StV 1997, 653f.; AG Grevenbroich StV 1996, 109; anderer Ansicht OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1649; Böse, wistra 1999, 451ff.).