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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1996 - 1 StR 475/96   

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https://dejure.org/1996,2915
BGH, 03.09.1996 - 1 StR 475/96 (https://dejure.org/1996,2915)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1996 - 1 StR 475/96 (https://dejure.org/1996,2915)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1996 - 1 StR 475/96 (https://dejure.org/1996,2915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3350
  • MDR 1997, 80
  • NStZ 1997, 121
  • StV 1997, 76
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 03.09.1996 - 1 StR 475/96
    § 50 StGB steht dem nicht entgegen (BGHSt 27, 298, 299) [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77].

    Die Annahme, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, muß sich, wie das Wort "offensichtlich" in § 60 Satz 1 StGB zeigt, unmittelbar aufdrängen (BGHSt 27, 298, 300 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77] m.w.Nachw.).

    Erörterungsbedürftig erscheint insbesondere, ob angesichts der besonderen Täter-Opfer-Beziehung (vgl. Hirsch aaO. Rdn. 23) bei dem nicht vorbestraften Angeklagten, der - wenn auch mit im Ergebnis objektiv unzureichenden Mitteln - bis zuletzt aufopferungsvoll versucht hat, seine Ehefrau zu pflegen und zu ernähren, neben dem Schuldspruch eine Individualprävention erforderlich und geboten ist oder sonst ein anderer anerkannter Strafzweck erfüllt werden kann (vgl. BGHSt 27, 298, 300) [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77].

  • OLG Celle, 14.03.1989 - 1 Ss 41/89

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

    Auszug aus BGH, 03.09.1996 - 1 StR 475/96
    Die besonderen Umstände des vorliegenden Falles hätten jedoch zu dieser Erörterung gedrängt (vgl. Hirsch in LK 11. Aufl. § 60 Rdn. 47 m.w.Nachw.; OLG Celle NStZ 1989, 385, 386).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Hinsichtlich der Tatfolgen besteht insoweit kein Doppelverwertungsverbot (BGH NJW 1978, 768; BGH NStZ 1997, 121, 122; BGH NStZ-RR 2004, 230, 231).

    Offensichtlich verfehlt ist die Verhängung einer Strafe, wenn sich deren Sinn- und Zwecklosigkeit einem verständigen Betrachter bei Würdigung des gesamten Sachverhalts unmittelbar aufdrängt (BGH NJW 1996, 3350 f.; Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 60 Rn. 5).

  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    Die Annahme, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, muss sich, wie das Merkmal "offensichtlich' zeigt, unmittelbar aufdrängen (s. BGH, Urteile vom 20. März 1973 - 1 StR 5/73, bei Dallinger, MDR 1973, 899; vom 23. November 1977 - 3 StR 397/77, BGHSt 27, 298, 300; Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, BGHR § 60 Absehen 1).

    Ein Vorgehen nach § 60 StGB macht dabei eine Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten Umstände erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, aaO; Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, aaO).

  • BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14

    Rechtsfehlerfreie Verneinung des Körperverletzungsvorsatzes bei kräftigem

    Das Landgericht hat den Ausnahmecharakter der Vorschrift erkannt (vgl. UA S. 35) und die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Strafe offensichtlich verfehlt wäre, nach der erforderlichen Gesamtabwägung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1977, aaO, S. 301 f.; BGH, Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, NJW 1996, 3350 f.; OLG Karlsruhe aaO; Mosbacher in SSW StGB, 2. Aufl., § 60 Rn. 7; Hubrach, aaO Rn. 27, 38; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, aaO Rn. 8) vorgenommen und im Urteil eingehend begründet.
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Hinsichtlich der Tatfolgen besteht insoweit kein Doppelverwertungsverbot (BGH NJW 1978, 768; BGH NStZ 1997, 121, 122; BGH NStZ-RR 2004, 230, 231).

    Offensichtlich verfehlt ist die Verhängung einer Strafe, wenn sich deren Sinn- und Zwecklosigkeit einem verständigen Betrachter bei Würdigung des gesamten Sachverhalts unmittelbar aufdrängt (BGH NJW 1996, 3350 f.; Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 60 Rn. 5).

  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 1 Ss 139/02

    Beschränkung, Revision, Revisionsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, fehlerhafte

    Die Annahme, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss sich, wie das Wort "offensichtlich" in § 60 S. 1 StGB zeigt, unmittelbar aufdrängen (BGHSt 27, 298, 300; BGH StV 1997, 76, 77).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96   

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https://dejure.org/1996,3113
BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96 (https://dejure.org/1996,3113)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1996 - 4 StR 195/96 (https://dejure.org/1996,3113)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 4 StR 195/96 (https://dejure.org/1996,3113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Ausgleichung eines wegen der Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe entstehenden Nachteils bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    StGB § 55, § 56f, § 58

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 291 (Ls.)
  • StV 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Die Strafkammer hat zwar zutreffend erkannt, daß es wegen der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Rockenhausen vom 24. Oktober 1994 nicht möglich ist, für die drei gleichzeitig abzuurteilenden Taten eine Gesamtstrafe zu verhängen (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85].
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Dies hat in der Weise zu geschehen, daß die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe ohne Rücksicht auf die Bewährungsleistungen festzusetzen und sodann als Ausgleich für die Nichterstattung von Geldleistungen eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung dieser Leistungen auf die Gesamtstrafe vorzunehmen ist (vgl. BGHSt 36, 378, 381; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 58 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Die Strafkammer hat zwar zutreffend erkannt, daß es wegen der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Rockenhausen vom 24. Oktober 1994 nicht möglich ist, für die drei gleichzeitig abzuurteilenden Taten eine Gesamtstrafe zu verhängen (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85].
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85

    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, so sind Geldleistungen, die der Verurteilte zur Erfüllung von Bewährungsauflagen erbracht hat, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB in aller Regel auf die Strafe anzurechnen (vgl. BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1996 - 1 StR 579/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4815
BGH, 15.10.1996 - 1 StR 579/96 (https://dejure.org/1996,4815)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1996 - 1 StR 579/96 (https://dejure.org/1996,4815)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 579/96 (https://dejure.org/1996,4815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - 1 StR 579/96
    Er läßt nicht erkennen, ob die Jugendkammer bedacht hat, daß bei der Bildung der Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1 und § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1995, 77).
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - 1 StR 579/96
    Die strafmildernde Bedeutung dieses engen Zusammenhangs beruht - jedenfalls im Bereich von Sexualdelikten - darauf, daß die wiederholte Verwirklichung gleichartiger, gegen dasselbe Opfer gerichteter, einer persönlichen Beziehung entspringender Taten nicht notwendig Ausdruck einer sich steigernden rechtsfeindlichen Einstellung sein muß; vielmehr kann die Hemmschwelle für die späteren Taten - aus dem Angeklagten nicht voll anzulastenden Gründen - von Tat zu Tat niedriger geworden sein (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - 1 StR 579/96
    Er läßt nicht erkennen, ob die Jugendkammer bedacht hat, daß bei der Bildung der Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1 und § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1995, 77).
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