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   BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96   

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BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96 (https://dejure.org/1996,1134)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96 (https://dejure.org/1996,1134)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 (https://dejure.org/1996,1134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen - Verwertung eines Zeugnisses vom Hörensagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantrag - Zeuge - Ausland - Aufklärungspflicht - Beweisantizipation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 999
  • NStZ 1997, 94
  • StV 1997, 1
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Die Angaben des Gewährsmannes reichen grundsätzlich nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte gestützt werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [292]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168 ).

    Die durch diesen Verfassungssatz abgesicherte prozessuale Befugnis des Angeklagten verbürgt zwar auch die Möglichkeit, durch entsprechende Anträge, die zu bescheiden sind, auf die Beischaffung bestimmter Beweismittel zu dringen, gewährt aber kein Recht auf ein bestimmtes Beweismittel (vgl. BVerfGE 57, 250 [274]).

    Erst wenn sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten unzweideutig ergibt, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus diesem allgemeinen Prozeßgrundrecht selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [275 f.]).

    Die in den Vordergrund gestellte Sicherung der Gerechtigkeit durch Aufklärung des wahren Sachverhalts wird dabei verstärkt durch das Recht des Angeklagten, sich u. a. durch die Stellung von Beweisanträgen, die nur unter engen Voraussetzungen abgelehnt werden können, an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv zu beteiligen (vgl. BVerfGE 57, 250 [279]; 63, 45 [69]).

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angesprochenen verfassungsrechtlichen Fragen betreffen, soweit die Verfassungsbeschwerde zulässig ist, neben dem Umfang der Nachprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht das Willkürverbot, die rechtsstaatlich gebotene Verpflichtung zur Ermittlung des wahren Sachverhalts sowie den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 4, 1 ff.; 294 [297]; 57, 250 ff.; 63, 45 ff.; 86, 133 ff.).

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern nur dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Die in den Vordergrund gestellte Sicherung der Gerechtigkeit durch Aufklärung des wahren Sachverhalts wird dabei verstärkt durch das Recht des Angeklagten, sich u. a. durch die Stellung von Beweisanträgen, die nur unter engen Voraussetzungen abgelehnt werden können, an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv zu beteiligen (vgl. BVerfGE 57, 250 [279]; 63, 45 [69]).

    Müßte das Gericht allen Anträgen und Anregungen des Angeklagten auf weitere Sachaufklärung nachgehen, in denen ein konkreter Zusammenhang zur Wahrheitsermittlung nicht aufgezeigt ist, gewänne der Angeklagte einen Einfluß auf Umfang und Dauer des Verfahrens, der über das zu seiner Verteidigung Gebotene hinausginge und dazu führen könnte, daß die - nicht zuletzt im Interesse des Beschuldigten - rechtsstaatlich geforderte Beschleunigung des Strafverfahrens ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 63, 45 [68 f.]).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der benannte Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, NJW 1994, S. 1484 f.; BGH, StV 1994, S. 283 f.; S. 635; NStZ 1994, S. 554 ; S. 593).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Der Tatrichter muß sich dabei der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 -, StV 1995, S. 561 f.).
  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Dieser Maßstab gilt auch für die verfassungsrechtliche Überprüfung der von den Fachgerichten vorgenommenen Beweiswürdigung und den von ihnen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BVerfGE 4, 294 [297]).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Der Subsidiaritätsgrundsatz erfordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 [27]).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Die Angaben des Gewährsmannes reichen grundsätzlich nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte gestützt werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [292]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168 ).
  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens -

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der benannte Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, NJW 1994, S. 1484 f.; BGH, StV 1994, S. 283 f.; S. 635; NStZ 1994, S. 554 ; S. 593).
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
    Kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der benannte Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, NJW 1994, S. 1484 f.; BGH, StV 1994, S. 283 f.; S. 635; NStZ 1994, S. 554 ; S. 593).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Bei der Beweiswürdigungslösung darf zwar auf den Vernehmungsrichter zurückgegriffen werden, allerdings sind dann - ähnlich wie beim anonymen Zeugen (grundlegend BGHSt 17, 382; vgl. zuletzt BGH NStZ 1998, 97; StV 1999, 7; NStZ 2000, 265; BGHR StPO § 261 Uberzeugungsbildung 27; siehe auch BVerfG - Kammer - NJW 1997, 999 sowie BGHSt 45, 321: konventionswidrige Tatprovokation) - besonders strenge Beweis- und Begründungsanforderungen aufzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19

    Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Bundesverfassungsgericht gebilligt (Kammerbeschl. v. 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96 - NJW 1997, 999 f.) und der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.2012, a.a.O.), ist für die Anwendung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO maßgebend, ob die Erhebung des (ggf. beantragten) Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist (BGH, Urt. v. 18.01.1994 - 1 StR 745/93 - BGHSt 40, 60; Beschl. v. 05.09.2000 - 1 StR 325/00 - NJW 2001, 695).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in §§ 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 StPO, die auch der Durchführung von Verfahren mit Auslandsbezug dienen, ist nicht zweifelhaft (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999).
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