Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.1997

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96   

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https://dejure.org/1997,2334
BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96 (https://dejure.org/1997,2334)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1997 - 1 StR 527/96 (https://dejure.org/1997,2334)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 1 StR 527/96 (https://dejure.org/1997,2334)
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Wohnungsbesuch durch polizeilichen Scheinaufkäufer

§ 110a Abs. 2 StPO, Abgrenzung zwischen 'verdecktem Ermittler' und Polizisten als 'gelegentlichem Scheinaufkäufer', §§ 110b, 110c StPO, Art. 13 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festnahme eines Drogenhändlers durch einen verdeckt operierenden Polizisten beim Scheinkauf von Drogen - Vorliegen eines verdeckten Ermittlers im Sinne von § 110a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) schon bei einem verdeckt operierenden Polizeibeamten - Voraussetzungen für das ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verdeckten Ermittlung in Wohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 110b, § 110c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1516
  • NStZ 1997, 448
  • StV 1997, 233
  • StV 1997, 507 (Ls.)
  • JR 1998, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1995 - 2 StR 183/95

    Verdeckter Ermittler - Richterlicher Zustimmung - Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96
    e) Ob - wie das Landgericht annimmt - die Nichtbeachtung des Richtervorbehalts aus § 110 b Abs. 2 Nr. 2 StPO ein Beweisverwertungsverbot für die Angaben des eingesetzten Polizeibeamten und für die Aussage des ihn begleitenden, quasi als V-Mann eingesetzten, Haschischkäufers zur Folge haben kann, ist in Rechtsprechung (BGHR StPO § 110 b Abs. 2 Verwertungsverbot 1) und Literatur (vgl. z.B. Jähnke in Festschrift für Odersky S. 427 ff.) ebenfalls weitgehend ungeklärt.
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95

    Verdeckte Ermittler - Deckname - V-Mann - Richterliche Zustimmung - Einzelaktion

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96
    a) Zuzugeben ist der Revision, daß eine unmittelbare Anwendung der §§ 110 a ff. StPO auf den verdeckt ermittelnden Polizeibeamten hier nicht in Betracht kam, weil er nicht Verdeckter Ermittler im Sinne von § 110 a Abs. 2 StPO war (BGH NStZ 1995, 516 m.Anm. Krey/Jäger = BGHSt 41, 64 ff.; BGH StV 1996, 241, 242).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96
    a) Zuzugeben ist der Revision, daß eine unmittelbare Anwendung der §§ 110 a ff. StPO auf den verdeckt ermittelnden Polizeibeamten hier nicht in Betracht kam, weil er nicht Verdeckter Ermittler im Sinne von § 110 a Abs. 2 StPO war (BGH NStZ 1995, 516 m.Anm. Krey/Jäger = BGHSt 41, 64 ff.; BGH StV 1996, 241, 242).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21

    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle

    Setzt der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Berechtigten voraus (z.B. § 123 StGB), schließt dessen durch Täuschung erschlichenes Einverständnis den Tatbestand aus, da dann ein Handeln gegeben ist, das - wenn auch durch List herbeigeführt - dem Willen des Berechtigten entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1997 - 1 StR 527/96, NJW 1997, 1516, 1517; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., § 123 Rn. 22; siehe auch SSWStGB/Rosenau, 5. Aufl., Vor 32 ff. Rn. 43).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    aa) Es ist allerdings zweifelhaft, ob als Rechtsgrundlage die Generalklausel aus § 161 Abs. 1, § 163 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. dazu BTDrucks. 14/1484 S. 17, 23 f.; Wohlers in SKStPO 57. Lfg. § 163 Rdn. 1) ausreichte, die eine Ermächtigungsgrundlage für Ermittlungshandlungen - auch mit "weniger intensiven" Grundrechtseingriffen - bietet (vgl. BGHSt 51, 211, 218 Tz. 21; BVerfG - Kammer - NJW 2009, 1405, 1407; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 161 Rdn. 1; vgl. für nicht offen ermittelnde Polizeibeamten als Scheinaufkäufer im Rahmen eines illegalen Rauschgiftankaufs BGHSt 41, 64, 66; BGHR StPO § 110a Ermittler 4; BGHR StPO § 110b Abs. 2 Wohnung 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 3 A 10045/08

    Disziplinarrecht - Erkenntnisse aus strafrechtlichem Ermittlungsverfahren

    Für die Frage, wann ein verdeckt operierender Polizeibeamter nämlich verdeckter Ermittler im Sinne des § 110a StPO ist, kommt es entscheidend darauf an, ob unter Würdigung der gesamten Umstände sein Ermittlungsauftrag über wenige, konkret bestimmte Ermittlungshandlungen hinausgeht, ob die Täuschung einer unbestimmten Vielzahl von Personen über die Identität des Beamten erforderlich werden wird und ob sich von vornherein absehen lässt, dass der Schutz des Beamten seine Geheimhaltung auch für die Zukunft erfordert mit der Folge, dass er im Strafverfahren nicht oder nur eingeschränkt als Zeuge zur Verfügung stehen wird (BGH, NJW 1997, 1516).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97   

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https://dejure.org/1997,2465
BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97 (https://dejure.org/1997,2465)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 StR 23/97 (https://dejure.org/1997,2465)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 StR 23/97 (https://dejure.org/1997,2465)
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Hörgeschädigter und geistig retardierter Zeuge

§§ 69, 244 Abs. 2 StPO, § 186 GVG, Vernehmung des Zeugen durch Einschaltung einer Vertrauensperson

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 69 Abs. 1 S. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 186 GVG; § 168c Abs. 5 StPO
    Vernehmung einer hörgeschädigten und retardierten Person durch Einschaltung einer vertrauten Person (Verpflichtung der vertrauten Person als Dolmetscher); Verwertungsverbot und Widerspruchslösung (richterliche Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren; Anwesenheitsrecht)

  • Wolters Kluwer

    Hinzuziehen einer vertrauten Person zur Verständigung mit schwer geistig Behinderten im Prozess - Abgrenzung zur verbotenen Gemeinschaftsaussage - Notwendigkeit einer Belehrung oder Entscheidung über eine Vereidigung der Hilfsperson - Verfahrensrechtliche Stellung von ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinzuziehung einer Vertrauensperson, Vernehmung einer geistig Behinderten

  • rechtsportal.de

    StPO § 69, GVG § 186

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 63
  • NJW 1997, 2335
  • NStZ 1997, 562 (Ls.)
  • StV 1997, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 27.02.1900 - 467/00

    1. Ist es zulässig, zur Vermittelung des Verständnisses der Aussage eines Zeugen,

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Soweit in der Verhandlung eine unmittelbare mündliche Verständigung mit dem Zeugen nicht möglich ist, muß der Vorsitzende - bei Beanstandung seiner Anordnung das Gericht (§ 238 Abs. 2 StPO) - nach pflichtgemäßem Ermessen darüber befinden, welche Maßnahmen zur sachgemäßen Verständigung zu ergreifen sind (vgl. RGSt 15, 172, 173; 33, 181/182; RG Recht 1910 Nr. 4224; OLG Freiburg JZ 1951, 23; Kissel, GVG 2. Aufl. § 186 Rdn. 7).

    dd) Welche Stellung eine solche aus Gründen der gerichtlichen Aufklärungspflicht beigezogene Person einnimmt, ist im Verfahrensrecht nicht geregelt (vgl. RGSt 33, 181, 182), wenn auch bereits bei den Beratungen zu § 152 (dem späteren § 188 und jetzigen § 186) GVG - neben der Heranziehung von Dolmetschern - die Statthaftigkeit der "Zuziehung zur Verständigung geeigneter Mittelspersonen" bejaht wurde (Hahn, Die gesamten Materialien zu dem GVG 2. Aufl. 1883 1. Abt. S. 351).

    Zwar kann es geboten sein, diese Person entsprechend dem Dolmetschereid zu verpflichten, um eine Garantie für die Zuverlässigkeit der Übertragung oder Auskunft zu gewinnen (vgl. RGSt 33, 181, 182; Schäfer/Wickern aaO); insbesondere wird eine Vereidigung dann erforderlich sein, wenn insoweit Bedenken bestehen.

  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60
    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Eine solche Person hat im Zeitpunkt ihres Tätigwerdens (der "Hilfestellung") selbst keine Zeugenstellung inne, weil sie lediglich aus Gründen der Sachaufklärung bei der Vernehmung eines Zeugen mitwirkt (vgl. BGH NJW 1960, 2156; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 171; für den Dolmetscher vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 185 GVG Rdn. 7: "Beteiligter eigener Art").
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Von seinem Rechtsmittelangriff hat er - in zulässiger Weise (BGHSt 38, 362) - die Nichtanwendung des § 64 StGB ausgenommen.
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Soweit der Angeklagte rügt, er sei von den beiden richterlichen Vernehmungen des Zeugen A. W. am 15. und 24. August 1995 entgegen § 168c Abs. 2, 5 S. 1 StPO nicht benachrichtigt worden, folgt aus dem Verfahrensverstoß im vorliegenden Fall kein Verbot der Verwertung der Aussage des über den Inhalt der Angaben des Zeugen W. vernommenen Ermittlungsrichters, denn vom Angeklagten und seinem Verteidiger wurde in der Hauptverhandlung - wie die Revision selbst vorträgt - ein Widerspruch gegen die Verwertung der Aussage nicht erhoben (vgl. BGHSt 26, 332, 334/335; BGH NStZ 1987, 132, 133 und Urteil vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95 insoweit in BGHSt 42, 86 ; Wache in KK/StPO 3. Aufl. § 168 c Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Soweit der Angeklagte rügt, er sei von den beiden richterlichen Vernehmungen des Zeugen A. W. am 15. und 24. August 1995 entgegen § 168c Abs. 2, 5 S. 1 StPO nicht benachrichtigt worden, folgt aus dem Verfahrensverstoß im vorliegenden Fall kein Verbot der Verwertung der Aussage des über den Inhalt der Angaben des Zeugen W. vernommenen Ermittlungsrichters, denn vom Angeklagten und seinem Verteidiger wurde in der Hauptverhandlung - wie die Revision selbst vorträgt - ein Widerspruch gegen die Verwertung der Aussage nicht erhoben (vgl. BGHSt 26, 332, 334/335; BGH NStZ 1987, 132, 133 und Urteil vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95 insoweit in BGHSt 42, 86 ; Wache in KK/StPO 3. Aufl. § 168 c Rdn. 22 m.w.N.).
  • RG, 21.11.1901 - 4486/01

    Ist es zulässig, bei Vernehmung eines Verhörbeamten als Zeugen in der

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    cc) Die Einschaltung der Schwester der Zeugin war auch rechtlich zulässig; denn es ist Aufgabe des Gerichts, einen Zeugen bei der wahrheitsgemäßen und vollständigen Wiedergabe seines Wissens in geeigneter Weise zu unterstützen (RGSt 35, 5, 7; Dahs aaO § 69 Rdn. 9).
  • RG, 07.01.1887 - 3176/86

    Kann die Revision darauf gegründet werden, daß der Vorsitzende einem

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Soweit in der Verhandlung eine unmittelbare mündliche Verständigung mit dem Zeugen nicht möglich ist, muß der Vorsitzende - bei Beanstandung seiner Anordnung das Gericht (§ 238 Abs. 2 StPO) - nach pflichtgemäßem Ermessen darüber befinden, welche Maßnahmen zur sachgemäßen Verständigung zu ergreifen sind (vgl. RGSt 15, 172, 173; 33, 181/182; RG Recht 1910 Nr. 4224; OLG Freiburg JZ 1951, 23; Kissel, GVG 2. Aufl. § 186 Rdn. 7).
  • OLG Celle, 21.09.2021 - 3 Ss OWi 220/21

    Vernehmung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Zeugen; Pflicht zur

    - 4 StR 23/97, BGHSt 43, 63, 64; BayObLG aaO; Becker aaO § 244 Rn. 64 mwN).
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