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   OLG Jena, 25.08.1997 - 1 HEs 63/97   

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https://dejure.org/1997,4756
OLG Jena, 25.08.1997 - 1 HEs 63/97 (https://dejure.org/1997,4756)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.08.1997 - 1 HEs 63/97 (https://dejure.org/1997,4756)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. August 1997 - 1 HEs 63/97 (https://dejure.org/1997,4756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigender wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft; Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1der Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 364
  • StV 1998, 141
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 2 Ws 11/02

    Haftprüfung durch das OLG; Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim

    Der Begriff "dieselbe Tat" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO ist nämlich nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur so zu verstehen, dass ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 21. April 1998 in 2 BL 62/98, StV 1998, 555; OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG StV 1997, 537; OLG Bremen StV 1998, 141; KK-Boujong, StPO, 4. Aufl., § 121 Rdnr. 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 121 Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist "dieselbe Tat" i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO so zu verstehen, daß ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg, StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Bremen, StV 1998, 141; KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 121, Rdnr. 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 12).
  • OLG Nürnberg, 22.06.2016 - 1 Ws 257/16
    Die vom OLG Koblenz vertretene einschränkende Auffassung, nach der Taten einer "einheitlichen Serie gleichgerichteter Taten, die einem einheitlichen Lebensvorgang entspringen", keine neue Frist auslösen sollen, wurzelt in der Theorie der "funktionalen Verfahrensidentität", nach der die Anrechnung von Haftzeiten nur dann geboten sei, wenn Ermittlungen in der weiteren Haftsache mit der ursprünglich vollzogenen Haftsache in funktionalem Zusammenhang stehen (Lange NStZ 1998, 606; SK-StPO/Paeffgen, 5. Aufl., § 121 Rn. 7 ff. m. w. N.; OLG Hamburg StV 1989, 489 ; OLG Bremen StV 1998, 141 ; OLG Köln NStZ-RR 1998, 181; OLG Thüringen StV 1999, 329 m. abl. Anm. Schlothauer; OLG Jena StV 1999, 329 ).
  • OLG Jena, 12.01.1998 - 1 HEs 2/98

    Rechtfertigender wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft;

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  • OLG Jena, 26.03.2004 - 1 HEs 9/04

    Haftprüfung

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