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   BGH, 22.10.1997 - 2 StR 445/97   

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BGH, 22.10.1997 - 2 StR 445/97 (https://dejure.org/1997,5037)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1997 - 2 StR 445/97 (https://dejure.org/1997,5037)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 445/97 (https://dejure.org/1997,5037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 92
  • StV 1998, 173
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Verwertung des über das

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 2 StR 445/97
    Der strafprozessuale Zugriff auf Daten eines bereits zurückliegenden Fernsprechverkehrs beurteilt sich nicht nach § 100 a StPO, sondern nach § 12 FAG (BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 6 = NStZ 1993, 192).

    Das würde selbst dann gelten, wenn § 12 FAG verfassungskonform dahin eingeschränkt werden müßte, daß Auskunft nur zur Aufklärung schwerer, in den Deliktskatalogen des § 138 StGB oder § 100 a StPO aufgeführter Straftaten verlangt und erteilt werden darf (ablehnend: BGH a.a.O.; so aber Klesczewski StV 1993, 382 ff; NStZ 1993, 446; Rudolphi in SK StPO § 99 Rdn. 20); denn hier ging es um die Aufklärung bewaffneter Banküberfälle, also gerade solcher Straftaten (§§ 250, 255 StGB), die in den genannten Deliktskatalogen aufgeführt sind (§ 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 100 a Satz 1 Nr. 2 StPO).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01

    Telekommunikationsüberwachung; TÜ; Telefonüberwachung; Mobilfunktelefon;

    Es ist heute auch unstreitig, daß das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern ebenso die Kommunikationsumstände - hierzu gehört insbesondere, ob und gegebenenfalls wann und wie oft - umfaßt, zwischen welchen Personen oder Fernmmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr statt gefunden hat oder versucht worden ist (BVerfGE 67, 157, 172; 85, 386, 396; 100, 313, 358; vgl. auch BGH StV 1998, 173).
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