Weitere Entscheidung unten: KG, 04.02.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7747
OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97 (https://dejure.org/1997,7747)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.1997 - 2 Ws 439/97 (https://dejure.org/1997,7747)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 1997 - 2 Ws 439/97 (https://dejure.org/1997,7747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Beschränkung nach § 119 Abs. 3 StPO ist deshalb entscheidend, daß das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße beherrschen muß, eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles gebieten (BVerfG NJW 1973, 1363).

    Die hier angeordnete, uneingeschränkte "Versagung der Genehmigung zu Arbeiten" bedeutet jedoch ein generelles Verbot sämtlicher Arbeiten, die im Rahmen der Anstaltsmöglichkeiten für Untersuchungsgefangene angeboten werden und verletzt - in dieser Form - den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Diesem Grundsatz ist nämlich im Falle eines generellen Verbotes stets dadurch Rechnung zu tragen, daß für den Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden, in dem eine konkrete Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO genannten öffentlichen Interessen nicht vorliegt (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 und 1451).

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97
    Dabei ist die Bestimmung des § 119 Abs. 3 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; NStZ 1996, 613) wie alle grundrechtseinschränkenden Normen an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; die Auslegung dieser Bestimmung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf.
  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97
    Dabei ist die Bestimmung des § 119 Abs. 3 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; NStZ 1996, 613) wie alle grundrechtseinschränkenden Normen an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; die Auslegung dieser Bestimmung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf.
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97
    Dabei ist die Bestimmung des § 119 Abs. 3 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; NStZ 1996, 613) wie alle grundrechtseinschränkenden Normen an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; die Auslegung dieser Bestimmung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf.
  • OLG Hamburg, 12.11.2004 - 2 Ws 214/04

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anstaltsleiters und Haftrichters zur

    Nach anderer Ansicht ist eine Zustimmung generell (so wohl OLG Hamm in wistra 1998, 77) oder wenn die Beschäftigung den Untersuchungsgefangenen mit anderen Gefangenen zusammenbringt (Schlothauer/Weider, a.a.O.; Münchhalffen/Gatzweiler, a.a.O.; Hilger, a.a.O., Rdn. 17 hinsichtlich Untersuchungs- und Strafgefangenen) erforderlich.

    c) Die nach dem Vorgesagten erforderliche Zustimmungsentscheidung des Haftrichters ist selbständig mit der Beschwerde anfechtbar (im Ergebnis ebenso OLG Hamm in wistra 1998, 77; Schlothauer/Weider, a.a.O.).

    a) Für die nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebotene Abwägung mit dem Haftzweck ist bedeutsam, ob ein Untersuchungsgefangener Anspruch auf Beschäftigung hat (vgl. OLG Hamm in wistra 1998, 77).

    Ein solcher Anspruch wird teilweise verneint (Hilger, a.a.O., § 119 Rdn. 109; Paeffgen, a.a.O.; Pfeiffer, a.a.O.; Lemke, a.a.O.), während überwiegend ein Anspruch im Rahmen des Möglichen anerkannt (OLG Düsseldorf in StV 1988, 68; OLG Hamm in wistra 1998, 77 und GA 1970, 287; Meyer-Goßner, a.a.O., § 119 Rdn. 38; Schlothauer/Weider, a.a.O.; Münchhalffen/Gatzweiler, a.a.O., Rdn. 560) bzw. zwar kein Anspruch bejaht, aber die generelle Arbeitsversagung als regelmäßig gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßend bewertet wird (Boujong, a.a.O.).

  • OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01

    Untersuchungshaft; Arbeitsentgelt; Eckvergütung; Bemessungsgrundlage;

    Im Rahmen des Möglichen hat er deshalb ein Recht auf Arbeit (Nr. 43 Abs. 1 UVollzO; OLG Hamm GA 1970, 287; StV 1998, 208; OLG Düsseldorf StV 1988, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 119 Rdn. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 04.02.1998 - 5 Ws 586/97 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10543
KG, 04.02.1998 - 5 Ws 586/97 Vollz (https://dejure.org/1998,10543)
KG, Entscheidung vom 04.02.1998 - 5 Ws 586/97 Vollz (https://dejure.org/1998,10543)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 5 Ws 586/97 Vollz (https://dejure.org/1998,10543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 30.12.2013 - 1 Ws 345/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme im Strafvollzug:

    Der Senat hat dort aber zugleich eine Differenzierung zu den in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen eines "OK"-Vermerkes (KG Berlin, Beschluss vom 04. Februar 1998 - 5 Ws 586/97 Vollz), des Vermerks "BtM-Konsument" (KG Berlin, Beschluss vom 23. November 1989 - 5 Ws 447/89 Vollz) oder des Vermerks "terroristischer Gewalttäter" (OLG Celle, Beschluss vom 26. August 1980 - 3 Ws 275/80 StrVollz) vorgenommen.

    Bleibt danach ein konkreter Verdacht, so ist die Eintragung gerechtfertigt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04. Februar 1998 - 5 Ws 586/97 Vollz).

  • KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn die darin liegende Brandmarkung entfaltet von sich aus Wirkungen und berührt dessen Rechtsstellung (vgl. KG StV 1998, 208, StV 1990, 361) .

    All das geschieht unabhängig von der Anordnung oder Aufhebung besonderer Verwaltungsmaßnahmen, gegen die sich der Gefangene konkret wenden könnte (vgl. KG StV 1998, 208).

  • OLG Naumburg, 28.01.2015 - 1 Ws (RB) 2/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug: Maßnahmencharakter des

    Der Senat hat dort aber zugleich eine Differenzierung zu den in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen eines "OK"-Vermerkes (KG, Beschluss vom 04.02.1998, 5 Ws 586/97 Vollz - zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 30.12.2013, 1 Ws 345/13), des Vermerks "BtM-Konsument" (KG, Beschluss vom 23.11.1989, 5 Ws 447/89 Vollz, StV 1990, 361) oder des Vermerks "terroristischer Gewalttäter" (OLG Celle, Beschluss vom 26.08.1980, 3 Ws 275/80 StrVollz, bei Franke NStZ 1981, 248, 249) vorgenommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht