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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3988
BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97 (https://dejure.org/1997,3988)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1997 - 4 StR 348/97 (https://dejure.org/1997,3988)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 348/97 (https://dejure.org/1997,3988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexueller Missbrauch eines Kindes - Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägungen und des falschen Strafrahmens und der Außerachtlassung rechtlich anerkannter Strafzwecke - Verminderte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StGB § 67

  • rechtsportal.de

    StPO § 265 ; StGB § 67

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 82
  • StV 1998, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97
    Bei einem Vorwegvollzug der gesamten Strafe würde sich der anschließende Vollzug der Maßregel für den Angeklagten lediglich wie ein zusätzliches Strafübel auswirken (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7 und 10).
  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97
    Will der Tatrichter von diesem Grundsatz abweichen, was ihm nach § 67 Abs. 2 StGB gestattet ist, soweit durch die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge der Zweck der Maßregel leichter zu erreichen ist, so muß er diese Entscheidung mit auf den Einzelfall abgestellten, nachprüfbaren Erwägungen begründen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4).
  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 437/92

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97
    Bei einem Vorwegvollzug der gesamten Strafe würde sich der anschließende Vollzug der Maßregel für den Angeklagten lediglich wie ein zusätzliches Strafübel auswirken (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7 und 10).
  • BGH, 15.08.1986 - 2 StR 339/86

    Rechtfertigung eines Abweichens der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge von

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97
    Wenn aber der Maßregelzweck - wie in § 67 Abs. 2 StGB vorausgesetzt - durch einen Vorwegvollzug nicht leichter erreichbar ist, verbleibt es bei der gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge des § 67 Abs. 1 StGB (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 4).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97
    Damit hat die Jugendkammer aber gerade nicht festgestellt, daß der Zweck der Maßregel - durch heilende oder bessernde Einwirkung auf den Täter die von ihm ausgehende Gefahr weiterer Taten abzuwenden oder zu verringern (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]) - durch den Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe irgendwie gefördert wird.
  • RG, 24.11.1922 - I 732/22

    Pflicht des Vorsitzenden, einen rechtsunkundigen Angeklagten über

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97
    So hat das Reichsgericht in den Entscheidungen RGSt 57, 147; 65, 246, auf die sich Hürxthal, Loos und Paulus, jeweils a.a.O., beziehen, eine Hinweispflicht auch nur deswegen bejaht, weil der Angeklagte in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war.
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Das erkennende Gericht hat die Entscheidung, ob die Hauptverhandlung auszusetzen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGH, Urt. v. 12. Juni 1956 - 5 StR 126/56; BGH StV 1998, 252; Beschl. v. 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02).

    Eine Veränderung der Sachlage war zwar auf Seiten des Angeklagten S. eingetreten, wenn auch nicht in dem Umfang wie beim Angeklagten B. Daß die Schwurgerichtskammer das ihr bei der Frage einer Aussetzung der Hauptverhandlung eingeräumte Ermessen, das vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung angemessene 2 und 5; BGH StV 1998, 252), rechtsfehlerhaft ausgeübt hat, ist nicht ersichtlich.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96   

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https://dejure.org/1997,2908
OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96 (https://dejure.org/1997,2908)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.1997 - 2 Ss 216/96 (https://dejure.org/1997,2908)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 2 Ss 216/96 (https://dejure.org/1997,2908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Zum Willkürverbot bei fehlerhafter Annahme schöffengerichtlicher Zuständigkeit (im Anschluß an BGH StV 1996, 585 = NJW 1997, 204 ).«.

    Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.

    Soweit die Revisionsgerichte bei ihrer nachträglichen Überprüfung auf die tatsächlich erkannte Strafe abstellen, hat der BGH (StV 1996, 585, 588 = NJW 1997, 204, 206) mit Recht darauf hingewiesen, daß sich der relevante Sachverhalt und die Persönlichkeit des Angeklagten am Ende der Hauptverhandlung häufig anders darstellen können als nach der Aktenlage im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens.

    Auch der Bundesgerichtshof (StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ) hat aufgrund der Kontroverse über die Anwendbarkeit des Merkmals der minderen Bedeutung der Sache eine willkürliche Zuständigkeitsannahme durch das Schöffengericht verneint.

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Die Grenze, bis zu der eine solche prognostische Bewertung wirksam bleibt und deshalb hingenommen werden muß, ist nach der neueren Rechtsprechung des BGH daher erst überschritten, wenn die Entscheidung auf "offensichtlich unvertretbaren" Annahmen beruht (BGH NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; BGHR GG Art. 101 Willkür 1).

    Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.

    Unabhängig von der auf den jeweiligen Einzelfall zu beziehenden Beurteilung (zu den verschiedenen Fallgruppen einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter vgl. nur Kissel a.a.O. Rdnrn. 13-31; Katholnigg a.a.O. Rdnrn. 3-7; Maunz-Dürig a.a.O. Rdnr. 42-49; 53-60) ergeben diese -auch an der Normhöhe der Verfassung (Maunz-Dürig a.a.O. Rdnr. 50) orientierten- Maßstäbe, daß die Annahme einer Willkür letztlich eine offensichtlich grobe Fehlerhaftigkeit (Kissel a.a.O. Rdnr. 33; Katholnigg a.a.O. Rdnr. 8 jew. m.w.N.) voraussetzt und deshalb nur in seltenen und "krassen" Fällen in Betracht kommt (BGH NJW 1993, 1607, 1608 = NS2 1993, 197).

    In den Fällen, in denen die Zuständigkeit des Landgerichts als vertretbar (zum Teil auch als "gerade noch vertretbar") angesehen wurde, waren bei Eigentumsdelikten Vorstrafen und erhebliche Beute (BGH NJW 1993, 1607 f. = NStZ 1993, 147 ), bei Betäubungsmitteldelikten die erhebliche Menge des Rauschgifts bzw. mehrfache Gesetzesverletzungen (BGH R GG Art. 101 Willkür 1) oder die kriminelle Vergangenheit des Täters (BGH B.v. 30.03.1994 -3 StR 726/93-) und bei einem Sexualdelikt der Mißbrauch zweier Opfer (BGH B.v. 03.08.1995- 4 StR 420/95-) die sachbezogenen und vom Revisionsgericht akzeptierten Anhaltspunkte.

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 2 Ss 434/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.

    Nach den jeweiligen Sachverhalten konnte der genannte Grenzbereich bei einer sachgerechten Sanktionsprognose nicht erreicht werden (unerlaubter Betäubungsmittelerwerb zum Eigenkonsum und Diebstahl in einem besonders schweren Fall: OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; Sportlehrer versetzt einem 14- jährigen Schüler zwei kräftige Ohrfeigen: OLG Hamm StV 1995, 182 ; besonders schwerer Diebstahl durch einen nicht Vorbestraften: OLG Hamm StV 1996, 300 f.; gewerbsmäßiger Diebstahl von Rasierklingen im Wert von 2.500.--DM: OLG Köln StV 1996, 298 ; fahrlässige Tötung im Straßenverkehr durch Unaufmerksamkeit beim Linksabbiegen: OLG 0ldenburg NStZ 1994, 449 f.= StV 1994, 421 f.).

    Die Überlegung des Landgerichts macht aber den Hinweis notwendig, daß ein Abweichen von der insoweit fast einhelligen Rechtsprechung (OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588 ; OLG Köln StV 1996, 298 ; OLG Oldenburg NStZ 1994, 449 = MDR 1994, 1139 ; a.A. nur AG Höxter MDR 1994, 1139 ) und von der überwiegenden Meinung in der Literatur (Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 3; Löwe-Rosenberg-Rieß a.a.O. Rdnr. 19 [Anh]; Katholnigg a.a.O. Rdnr. 3; wohl auch Kissel a.a.O. Rdnrn. 4, 5; jew. zu § 25 GVG ; Böttcher/Meyer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1993, 376, 377; Fischer NJW 1996, 1044 f.; Thomas DRiZ 1993, 217, 221; Neuhaus StV 1995, 212, 213) schon deshalb kein Indiz für die Annahme einer objektiven Willkür darstellt, weil der Gegenmeinung durchaus sachgerechte und bedenkenswerte Überlegungen zugrunde liegen (Bachem NW 1996, 207 [Anm. zu OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 = StV 1995, 238 f.; Siegismund/Wickern wistra 1993, 136, 137; Hohendorf NJW 1995, 1454 ff,; Fuhse NW 1995, 165 ff.).

  • OLG Hamm, 14.03.1996 - 4 Ss 156/96

    Ausgestaltung der Abgrenzung der Zuständigkeiten von Schöffengericht und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.

    Nach den jeweiligen Sachverhalten konnte der genannte Grenzbereich bei einer sachgerechten Sanktionsprognose nicht erreicht werden (unerlaubter Betäubungsmittelerwerb zum Eigenkonsum und Diebstahl in einem besonders schweren Fall: OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; Sportlehrer versetzt einem 14- jährigen Schüler zwei kräftige Ohrfeigen: OLG Hamm StV 1995, 182 ; besonders schwerer Diebstahl durch einen nicht Vorbestraften: OLG Hamm StV 1996, 300 f.; gewerbsmäßiger Diebstahl von Rasierklingen im Wert von 2.500.--DM: OLG Köln StV 1996, 298 ; fahrlässige Tötung im Straßenverkehr durch Unaufmerksamkeit beim Linksabbiegen: OLG 0ldenburg NStZ 1994, 449 f.= StV 1994, 421 f.).

    Die Überlegung des Landgerichts macht aber den Hinweis notwendig, daß ein Abweichen von der insoweit fast einhelligen Rechtsprechung (OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588 ; OLG Köln StV 1996, 298 ; OLG Oldenburg NStZ 1994, 449 = MDR 1994, 1139 ; a.A. nur AG Höxter MDR 1994, 1139 ) und von der überwiegenden Meinung in der Literatur (Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 3; Löwe-Rosenberg-Rieß a.a.O. Rdnr. 19 [Anh]; Katholnigg a.a.O. Rdnr. 3; wohl auch Kissel a.a.O. Rdnrn. 4, 5; jew. zu § 25 GVG ; Böttcher/Meyer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1993, 376, 377; Fischer NJW 1996, 1044 f.; Thomas DRiZ 1993, 217, 221; Neuhaus StV 1995, 212, 213) schon deshalb kein Indiz für die Annahme einer objektiven Willkür darstellt, weil der Gegenmeinung durchaus sachgerechte und bedenkenswerte Überlegungen zugrunde liegen (Bachem NW 1996, 207 [Anm. zu OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 = StV 1995, 238 f.; Siegismund/Wickern wistra 1993, 136, 137; Hohendorf NJW 1995, 1454 ff,; Fuhse NW 1995, 165 ff.).

  • OLG Koblenz, 23.05.1996 - 1 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.

    Ob dies bei dem vom OLG Koblenz (StV 1996, 588 ) entschiedenen Fall (Hehlerei eines Rechtsanwalts, der unterschlagene Gegenstände im Gesamtwert von knapp 20.000.--DM aus der JVA herausgeschmuggelt und an den Vater des Vortäters übergeben hatte) tatsächlich so eindeutig ist, kann dahinstehen.

    Die Überlegung des Landgerichts macht aber den Hinweis notwendig, daß ein Abweichen von der insoweit fast einhelligen Rechtsprechung (OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588 ; OLG Köln StV 1996, 298 ; OLG Oldenburg NStZ 1994, 449 = MDR 1994, 1139 ; a.A. nur AG Höxter MDR 1994, 1139 ) und von der überwiegenden Meinung in der Literatur (Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 3; Löwe-Rosenberg-Rieß a.a.O. Rdnr. 19 [Anh]; Katholnigg a.a.O. Rdnr. 3; wohl auch Kissel a.a.O. Rdnrn. 4, 5; jew. zu § 25 GVG ; Böttcher/Meyer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1993, 376, 377; Fischer NJW 1996, 1044 f.; Thomas DRiZ 1993, 217, 221; Neuhaus StV 1995, 212, 213) schon deshalb kein Indiz für die Annahme einer objektiven Willkür darstellt, weil der Gegenmeinung durchaus sachgerechte und bedenkenswerte Überlegungen zugrunde liegen (Bachem NW 1996, 207 [Anm. zu OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 = StV 1995, 238 f.; Siegismund/Wickern wistra 1993, 136, 137; Hohendorf NJW 1995, 1454 ff,; Fuhse NW 1995, 165 ff.).

  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95

    Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.

    Nach den jeweiligen Sachverhalten konnte der genannte Grenzbereich bei einer sachgerechten Sanktionsprognose nicht erreicht werden (unerlaubter Betäubungsmittelerwerb zum Eigenkonsum und Diebstahl in einem besonders schweren Fall: OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; Sportlehrer versetzt einem 14- jährigen Schüler zwei kräftige Ohrfeigen: OLG Hamm StV 1995, 182 ; besonders schwerer Diebstahl durch einen nicht Vorbestraften: OLG Hamm StV 1996, 300 f.; gewerbsmäßiger Diebstahl von Rasierklingen im Wert von 2.500.--DM: OLG Köln StV 1996, 298 ; fahrlässige Tötung im Straßenverkehr durch Unaufmerksamkeit beim Linksabbiegen: OLG 0ldenburg NStZ 1994, 449 f.= StV 1994, 421 f.).

    Die Überlegung des Landgerichts macht aber den Hinweis notwendig, daß ein Abweichen von der insoweit fast einhelligen Rechtsprechung (OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588 ; OLG Köln StV 1996, 298 ; OLG Oldenburg NStZ 1994, 449 = MDR 1994, 1139 ; a.A. nur AG Höxter MDR 1994, 1139 ) und von der überwiegenden Meinung in der Literatur (Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 3; Löwe-Rosenberg-Rieß a.a.O. Rdnr. 19 [Anh]; Katholnigg a.a.O. Rdnr. 3; wohl auch Kissel a.a.O. Rdnrn. 4, 5; jew. zu § 25 GVG ; Böttcher/Meyer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1993, 376, 377; Fischer NJW 1996, 1044 f.; Thomas DRiZ 1993, 217, 221; Neuhaus StV 1995, 212, 213) schon deshalb kein Indiz für die Annahme einer objektiven Willkür darstellt, weil der Gegenmeinung durchaus sachgerechte und bedenkenswerte Überlegungen zugrunde liegen (Bachem NW 1996, 207 [Anm. zu OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 = StV 1995, 238 f.; Siegismund/Wickern wistra 1993, 136, 137; Hohendorf NJW 1995, 1454 ff,; Fuhse NW 1995, 165 ff.).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf den gesetzlichen Richter -als Unterfall des auch für die Handhabung des Verfahrensrechts (vgl. nur BVerfGE 42, 64, 73 f.) geltenden allgemeinen Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu zuletzt BVerfG NJW 1995, 124 ; 1995, 124, 125 m.w.N. gew. 2. Kammer des 2.Senats])- wird aber bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon durch jeden Irrtum bei der Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen ("error in procedendo") oder durch eine etwa "falsche" Entscheidung (vgl. nur BVerfGE 6, 45, 53 f. = NJW 1957, 327), sondern erst dann verletzt, wenn die Entscheidung auf Willkür beruht (ständ. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts seit BVerfGE 3, 359, 363 ff; zuletzt NJW 1993, 1577 ).

    Eine solche Eingrenzung auf objektive Willkür im Sinn einer tatsächlichen und eindeutigen Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zur jeweiligen Verfahrenslage ist schon im Hinblick darauf notwendig, daß das Verfahrensrecht dem Richter im Interesse einer dem jeweiligen Verfahrensgegenstand angemessenen Prozedur in weiten Bereichen Ermessens- und Beurteilungsspielräume zur Ausgestaltung des Verfahrensganges zur Verfügung stellt (BVerfGE 42, 64, 73 f.).

    Auch wenn schließlich die Feststellung einer willkürlichen Zuständigkeitsbestimmung allein an die genannten objektiven Kriterien anknüpft und nicht auf die subjektiven Beweggründe der mit der Sache befaßten Personen abstellt (BVerfGE 42, 64, 72 ff; 62, 189, 192; JZ 1985, 957 ; vgl. auch Maunz-Dürig a.a.O. Rdnr. 52), kann bei den zuletzt genannten Fallgestaltungen nicht übersehen werden, daß die Annahme einer Willkür auch den Vorwurf enthält, die anklagende Staatsanwaltschaft habe sich über Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG ) hinweggesetzt und das eröffnende Schöffengericht sei diesem mit völlig sachfremden und offensichtlich unhaltbaren Erwägungen gefolgt.

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Eine Prognoseentscheidung hinsichtlich der Straferwartung ist nur dann willkürlich und entzieht den Angeklagten seinen gesetzlichen Richter, wenn die Entscheidung auf "offensichtlich unvertretbaren" Annahmen beruht bzw. "unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar" ist (BGHSt 40, 120, 122).

    Mit der Formulierung, daß die Entscheidung "unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar" sei (BGHSt 40, 120, 122; StV 1995, 620 f.), ist nichts anderes gemeint.

    Die eine willkürliche Zuständigkeitsbestimmung annehmenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen Fälle, in denen entweder unter völliger Vernachlässigung der Straferwartung in unzulässiger Weise eine Verbindung mit einem anderen, bei dem Landgericht anhängigen Verfahren beabsichtigt wurde (BGHSt 38, 172 ; NStZ 1992, 397 ) oder sonst das jeweilige Geschehen aufgrund des geringen Tatgewichts und des eher leichten Verschuldens des Täters keinerlei sachliche Anhaltspunkte für eine die Zuständigkeit des Landgerichts begründende Straferwartung erkennen ließ (BGHSt 38, 212 ff; 40, 120 ff; StV 1995, 620 f.); mit einer solchen Straferwartung konnte in diesen Fällen auch nicht "nur im entferntesten" (BGHSt 40, 120, 122) gerechnet werden.

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird verletzt, wenn die gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 48 ff.; 29, 198, 207; 58, 1, 44 f.; zuletzt NJW 1991, 2893 = NStZ 1991, 499 [2. Ka.des 2. Senats]).

    In der Entscheidung vom 10.07.1990 (BVerfGE 82, 286, 299 = NJW 1991, 217, 219) hat das Bundesverfassungsgericht seinen Prüfungsmaßstab dahin ergänzt, daß eine verfassungswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung vorliegt, wenn diese "Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat" (ebenso BVerfGE 87, 282, 284 f. = NJW 1993, 381 ; vgl. auch NJW 1991, 2893, 2894 = NStZ 1991, 499, 500 2. Kammer des 2. Senats ["eindeutige und grundlegende Verfehlung der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Tat- und Revisionsgericht"]).

    Die relativ geringe Anzahl der Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht trotz zahlreicher Befassung mit entsprechenden Rügen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch gerichtliche Entscheidungen als verletzt angesehen hat (z.B. unzulässige Mitwirkung oder Einflußnahme ausgeschlossener Richter -BVerfGE 4, 412 ff; 30, 165 ff; Festhalten an einer Verweisung an das offensichtlich unzuständige Gericht - BVerfGE 29, 45 ff; Verweigerung einer zweifelsfreien Vorlagepflicht - BVerfGE 42, 237, 240 ff. = NJW 1976, 2138 [zu § 121 GVG]; 76, 93 ff. [Rechtsentscheid in Mietsachen]; unzulässige eigene Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung durch ein Revisionsgericht - NJW 1991, 2893 = NStZ 1991, 499 f. [Kammerbeschluß]) zeigt ebenfalls die Notwendigkeit einer Beschränkung der Willkürannahme auf wirklich krasse Fehlentscheidungen.

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat der später verhängten Strafe eine Indizwirkung für Willkür bei der Bejahung der Zuständigkeit abgesprochen (BVerfGE 9, 223, 230 f.).

    Hierdurch geschieht ihm, was auch § 269 StPO zum Ausdruck bringt, grundsätzlich kein Unrecht (BVerfGE 9, 223, 230).

  • OLG Oldenburg, 11.04.1994 - Ss 122/94

    Richter, unzuständiger, Strafrichter, Schöffengericht, Straferwartung,

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 416/95

    Revisionsgericht - Verfahrensvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen -

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

  • AG Höxter, 18.08.1994 - 4 Ls 557/94
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • OLG Hamm, 20.10.1994 - 2 Ss 1221/94

    Zuständigkeit des Amtsrichters, falsches Gericht, gesetzlicher Richter,

  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95

    Revisionsgericht - Prüfung von Amts wegen - Erstinstanzliche Zuständigkeit -

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1992 - 3 Ss 31/92

    Anklage; Anklagesatz; Umfang; Mangel; Eröffnungsbeschluß

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87

    Verweisung; Zuständigkeit; Unrecht

  • LG Freiburg, 09.07.1996 - X AK 116/95
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 388/74

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Urteils mit der Revision - Aufhebung des

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • BGH, 25.05.1976 - 4 StR 461/75

    Zulässigkeit der räumlichen Begrenzung der Erlaubnis zum Parken im Gehwegbereich

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch

  • BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69

    Begriff des "ausgeschlossenen" Richters

  • BGH, 19.01.1994 - 3 StR 583/93

    Verwerfung einer Revision

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 362/61
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4297
BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97 (https://dejure.org/1997,4297)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1997 - 5 StR 491/97 (https://dejure.org/1997,4297)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1997 - 5 StR 491/97 (https://dejure.org/1997,4297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von Umständen eines vorläufig eingestellten Verfahrens in einem anderen Verfahren - Verfahrensrüge eines fehlenden vorherigen Hinweises an den Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 154, § 265

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 51
  • StV 1998, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97
    Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97
    Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97
    Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Dann ist die Verwertung dieser eingestellten Tat im Rahmen der Strafzumessung weder widersprüchlich, noch liegt hierin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bzw. Vertrauensgrundsatz und sie beeinträchtigt auch gerade nicht die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten T5 (vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.09.2003 - 1 StR 292/03 - und BGH, Beschl. v. 16.09.1997 - 5 StR 491/97 - ).
  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    Dann ist die Verwertung dieser eingestellten Tat im Rahmen der Strafzumessung weder widersprüchlich, noch liegt hierin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bzw. Vertrauensgrundsatz und sie beeinträchtigt auch gerade nicht die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten (vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.09.2003 - 1 StR 292/03 - und BGH, Beschl. v. 16.09.1997 - 5 StR 491/97 - ).
  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 3 Ss 478/01

    Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der

    Widerspricht aber die Verteidigung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO mit der Zielrichtung, einen Freispruch zu erreichen, und entzieht sich das Gericht aus der Sicht der Verteidigung der Auseinandersetzung mit deren Einwendungen durch die Einstellung, so kann die Verteidigung darauf vertrauen, dass der ausgeschiedene Verfahrensstoff ohne entsprechenden Hinweis bei der Beweiswürdigung des verbliebenen Verfahrensstoffes nicht berücksichtigt wird (BGH StV 1996, 585; vgl. BGH StV 1998, 252).

    Durch die Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist nämlich ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden mit der Folge, dass eine belastende Verwertung mit jener - eingestellten - Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen darf (BGH StV 1998, 252).

  • OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03

    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis,

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).
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