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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97   

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https://dejure.org/1997,3926
BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97 (https://dejure.org/1997,3926)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1997 - 1 StR 287/97 (https://dejure.org/1997,3926)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 1 StR 287/97 (https://dejure.org/1997,3926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1998, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97
    Insgesamt ist daher das Unrecht der Tat, das bei der Einfuhr von 15.733,7 g Kokainzubereitung schwer wiegt, gegen die Folgen der Verbüßung von langen Jugendstrafen abzuwägen (BGH JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10); dabei kann Jugendstrafe auch verhängt werden, um über die erzieherische Einwirkung hinaus dem Grundsatz des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne zu genügen (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 5).
  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97
    Daneben hätte sich das Landgericht auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Tat nicht Ausnahmecharakter zukommt (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10).
  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87

    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97
    Demgegenüber hätte dargetan werden müssen, warum trotz der sonst positiven Entwicklung der beiden Angeklagten dem im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedanken nur durch Verhängung langdauernder Haftstrafen, die Studium und Berufausbildung unterbrechen und vielleicht auf Dauer in der gewählten Form unmöglich machen, Rechnung getragen werden kann (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Eine lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens in den Urteilsgründen genügt nicht (BGH StV 1998, 335; vgl. Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. 2002 § 17 Rdn. 7a).
  • BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21

    Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers

    Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG kommt außerdem etwa bei Betäubungsmitteldelikten (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 1 StR 287/97, StV 1998, 335) oder bei einem Landfriedensbruch nach § 125 StGB (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 17 ff.) in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07

    Jugendstrafe u.a. wegen Betäubungsmitteldelikt: Notwendige Urteilsfeststellungen

    Daneben können zwar auch andere, besonders schwere Straftaten allein wegen der Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe fordern (vgl. etwa die Nachweise bei Röhm, NStZ-RR 1999, 289, 290: schwerer Raub [BGH vom 19.6.1998 - 2 StR 238/98], schwere räuberische Erpressung [BGH vom 25.11.1998 - 3 StR 4456/98]; BGH StV 1998, 335: unerlaubte Einfuhr von mehr als 15 Kilogramm Kokainzubereitung).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3317
BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96 (https://dejure.org/1996,3317)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - 4 StR 264/96 (https://dejure.org/1996,3317)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 (https://dejure.org/1996,3317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 347
  • StV 1998, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 416/85
    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    Dies ist nicht nur bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen; vielmehr hätte erörtert werden müssen, welche erzieherische Wirkung die nach Begehung der Taten vollzogene - erstmalige - Haft auf den Angeklagten gehabt hat (BGH StV 1986, 68; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8) und ob trotzdem noch ein derart erheblicher Erziehungsbedarf besteht, daß die Verhängung einer Jugendstrafe in dieser Höhe erforderlich ist.

    Zudem hat es die Strafkammer unterlassen zu klären, ob der Angeklagte sich aus der Gruppe, mit deren Mitgliedern er die Straftaten beging, mittlerweise gelöst hat (vgl. BGH StV 1986, 68).

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    b) Diese Ausführungen lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 8).

    Dies ist nicht nur bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen; vielmehr hätte erörtert werden müssen, welche erzieherische Wirkung die nach Begehung der Taten vollzogene - erstmalige - Haft auf den Angeklagten gehabt hat (BGH StV 1986, 68; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8) und ob trotzdem noch ein derart erheblicher Erziehungsbedarf besteht, daß die Verhängung einer Jugendstrafe in dieser Höhe erforderlich ist.

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    Unter diesen Umständen liegt es nahe und ist mangels gegenteiliger Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß diese Handlungen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang standen und auf einer einzigen Willensentschließung beruhten (vgl. BGHSt 10, 230, 231; BGH NStZ 1985, 217).
  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87

    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    b) Diese Ausführungen lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 8).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    Unter diesen Umständen liegt es nahe und ist mangels gegenteiliger Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß diese Handlungen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang standen und auf einer einzigen Willensentschließung beruhten (vgl. BGHSt 10, 230, 231; BGH NStZ 1985, 217).
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (ausreichende

    Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse in den Fällen B I 1 bis 11, II 12 bis 18, IV 20 bis 30 und V 37 und 38 (Aufbrüche mehrerer Kellerräume in dem selben Gebäude) rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 347).
  • BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97

    Diebstahl in Tateinheit oder Tatmehrheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bei

    Nicht anders hatte er den Schuldspruch zu fassen, wenn - wozu der Senat allerdings neigt und was auch dem Beschluß des 4. Strafsenates vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 - zugrunde liegen könnte - die Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils durch Unterbrechung der Fahrt und Fassen des Entschlusses, mit Hilfe des Kraftwagens einen Diebstahl zu begehen, beendet gewesen und mit Ausführen des Entschlusses neu begangen worden wäre (vgl. BGHSt 36, 151, 154).

    Auch sonst liegt bei allen Angeklagten trotz der zeitlichen und örtlichen Aufeinanderfolge der Diebstahlsserie keine den Strafklageverbrauch auslösende Tatidentität i.S.d. § 264 StPO vor, denn die Taten sind nicht derart miteinander verknüpft, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden könnte und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NJW 1981, 997, 998 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; GA 1961, 346, 347; NStZ-RR 1996, 347).

  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    In diesen Fällen stehen die Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit der Tat des Diebstahls in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89 Rn. 1 und vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87 Rn. 2).
  • BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben

    Die Strafzumessungserwägungen des angegriffenen Urteils lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1996, 347/348).
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