Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.11.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 15.05.1998 - 4St RR 69/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10857
BayObLG, 15.05.1998 - 4St RR 69/98 (https://dejure.org/1998,10857)
BayObLG, Entscheidung vom 15.05.1998 - 4St RR 69/98 (https://dejure.org/1998,10857)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 4St RR 69/98 (https://dejure.org/1998,10857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 418 Abs. 4, § 338 Nr. 5
    Pflicht zur Bestellung eines Verteidigers im beschleunigten Verfahren

Papierfundstellen

  • StV 1998, 367 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 09.02.2005 - 1 Ss (S) 5/05

    Erfordernis der Anwesenheit eines Verteidigers in einem beschleunigten Verfahren

    Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens oder auf der Zeitpunkt der Terminsanberaumung an; vielmehr muss diese Prognose während des gesamten Verfahrens fortlaufend gestellt werden, also insbesondere auch während der laufenden Verhandlung (OLG Karlsruhe StV 1999, 364 f; BayObLG StV 1998, 367 f; Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 418 Rdnr.45; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, § 418 Rdnr.11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14013
BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97 (https://dejure.org/1997,14013)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1997 - 4St RR 227/97 (https://dejure.org/1997,14013)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1997 - 4St RR 227/97 (https://dejure.org/1997,14013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • StV 1998, 367
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96

    Reichweite des steuerlichen Verwertungsverbots

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97
    Der Tatbegriff des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO ist materiellrechtlich auszulegen; das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO gilt unabhängig davon, in welchem Konkurrenzverhältnis die Steuerstraftat zu dem Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze steht (Bestätigung von BayObLG, Beschl. v. 6.8.1996-4 StRR 104/96 -, StraFo 1997, 19).BayObLG, Beschl. v. 18.11.1997- 4 StRR 227/97Aus den Gründen: " .

    Hierauf hat der Senat bereits im Beschl. v. 6.8.1996 (BayObLGSt 1996, 126) hinsichtlich solcher Belege hingewiesen, die der Steuerpflichtige im Rahmen einer Außenprüfung dem Betriebsprüfer vorlegt.

  • BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94

    Steuerhinterziehung - Schuldspruch - Urteilsbegründung

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97
    IV Für das weitere Verfahren wird bemerkt:l. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der jeweils verkürzten Steuern im einzelnen angeben (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z. B. wistra 1992, 103; StV 1996, 376; NStZ-RR 1996, 196 m. w. N.).
  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97
    IV Für das weitere Verfahren wird bemerkt:l. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der jeweils verkürzten Steuern im einzelnen angeben (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z. B. wistra 1992, 103; StV 1996, 376; NStZ-RR 1996, 196 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.1983 - 1 StR 25/83

    Sorgloses und nachlässiges Verhalten von Beamten des Finanzamtes als

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97
    Im neuerlichen Verfahren wird deshalb im Falle eines Schuldspruches auch wegen Einkommensteuerhinterziehung zu prüfen sein, ob dies strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. z. B. BGH StV 1983, 326).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht