Weitere Entscheidung unten: KG, 09.08.1996

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.03.1998 - 1 Ss 60/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5849
OLG Stuttgart, 12.03.1998 - 1 Ss 60/98 (https://dejure.org/1998,5849)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.03.1998 - 1 Ss 60/98 (https://dejure.org/1998,5849)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. März 1998 - 1 Ss 60/98 (https://dejure.org/1998,5849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln; Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3425 (Ls.)
  • NStZ-RR 1998, 214
  • StV 1998, 427
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   KG, 09.08.1996 - (4) 1 Ss 192/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3391
KG, 09.08.1996 - (4) 1 Ss 192/96 (https://dejure.org/1996,3391)
KG, Entscheidung vom 09.08.1996 - (4) 1 Ss 192/96 (https://dejure.org/1996,3391)
KG, Entscheidung vom 09. August 1996 - (4) 1 Ss 192/96 (https://dejure.org/1996,3391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 427
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 22.05.1996 - 1 Ss 96/96
    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Das Vorliegen dieser Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB darf jedoch weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters .zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG StV 1995, 472 ; OLG Frankfurt StV 1995, 27 [28]; OLG Düsseldorf NStE Nr. 6 zu § 47 StGB ; Beschluß des Senats vom 22. Mai 1996 - (4) 1 Ss 96/96 (44/96) - Dreher/Tröndle, § 47 Rdn. 2, 3).

    Zur Begründung "besonderer Umstände" im Sinne des § 47 StGB kann deshalb nicht allein auf die Eigenschaft eines Betäubungsmittels als besonders gefährlich abgestellt werden (vgl. Beschluß des Senats vom 22. Mai 1996 - (4) 1 Ss 96/96 (44/96) - BayObLG a.a.O.).

  • OLG Celle, 22.01.1993 - 3 Ss 121/92
    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Bei einer Häufung von Straftaten kann die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung von Freiheitsstrafen gebieten, wenn diesen Straftaten nicht anders begegnet werden könnte (vgl. OLG Hamm VRS 39, 479 [480]; OLG Celle StV 1993, 195 f.; Stree in Schönke- Schröder, StGB 24. Aufl., § 47 Rdn. 14).
  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion;

    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Das Vorliegen dieser Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB darf jedoch weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters .zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG StV 1995, 472 ; OLG Frankfurt StV 1995, 27 [28]; OLG Düsseldorf NStE Nr. 6 zu § 47 StGB ; Beschluß des Senats vom 22. Mai 1996 - (4) 1 Ss 96/96 (44/96) - Dreher/Tröndle, § 47 Rdn. 2, 3).
  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Überdies darf die Gefährlichkeit von Drogen einem Angeklagten nicht angelastet werden, wenn er die Betäubungsmittel - wie hier festgestellt (UA S. 3) - nur zum Eigenverbrauch erworben hat (vgl. BayObLG StV 1993, 29 ).
  • KG, 04.12.1995 - 1 Ss 48/95
    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten darf daher allein verhängt werden, wenn aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände auf sie nicht verzichtet werden kann (vgl. BGHR.§ 47 Abs. 1 StGB - Umstände 6; Urteil des Senats vom 4. Dezember 1995 - (4) 1 Ss 48/95 (63/95) - Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 47 Rdn. 7) Dabei liegen besondere Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat von den durchschnittlichen, gewöhnlich vorkommenden Taten gleicher Art unterscheiden oder wenn bestimmte Eigenschaften oder Verhältnisse bei dem Täter einen Unterschied gegenüber dem durchschnittlichen Täter derartiger strafbarer Handlungen begründen.
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Denn zur Verteidigung der Rechtsordnung ist die Verhängung kurzer Freiheitsstrafe nur dann unerläßlich, wenn eine Geldstrafe bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, das Vertrauen der Bürger in die Strafrechtspflege schwinden und ihre Rechtstreue ernsthaft beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40 [44 ff.]; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 47 Rdn. 32).
  • KG, 13.10.1994 - 1 Ss 139/94
    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Daraus folgt, daß die für die Bemessung der Strafe wesentlichen Umstände in dem Urteil so vollständig wiedergegeben sein müssen, daß es möglich ist, daß dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1994 - (4) 1 Ss 139/94 (73/94) m.w.N.) .
  • KG, 21.10.1992 - 1 Ss 46/92

    Beweismittel; Ungeeignet; Zeuge; Verschleppung; Prozeß; Ungeeignetheit; Ermessen

    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Dabei haben immer die rechtstreuen Staatsbürger und ihre vermutliche Reaktion auf das Urteil im Blickpunkt zu stehen und nicht diejenigen, die zur Begehung ähnlicher Delikte geneigt sind (KG StV 1993, 120 [121]).
  • BayObLG, 03.04.1995 - 4St RR 59/95

    Gefährlichkeit; Betäubungsmittel; Besitz; Geringe Menge; Verhängung;

    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Das Vorliegen dieser Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB darf jedoch weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters .zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG StV 1995, 472 ; OLG Frankfurt StV 1995, 27 [28]; OLG Düsseldorf NStE Nr. 6 zu § 47 StGB ; Beschluß des Senats vom 22. Mai 1996 - (4) 1 Ss 96/96 (44/96) - Dreher/Tröndle, § 47 Rdn. 2, 3).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Ob allein die Anlegung eines Vorrats von 33 Ecstasy-Tabletten angesichts deren geringen Wirkstoffgehalts von zehn Prozent (UA S. 3) die Annahme eines besonderen Tatumstandes im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB zu rechtfertigen vermag, kann dahingestellt bleiben, da es zudem an der für die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten erforderlichen Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände und der darauf beruhenden Darlegung fehlt, daß nach dieser Würdigung eine Freiheitsstrafe sich als unverzichtbar erwiesen hat (vgl. BGH StV 1994, 370 ).
  • KG, 13.12.1993 - 4 Ws 303/93
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    Diese Erwägungen tragen die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe, die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weit gehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.), nicht.

    Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Doch ist der Besitz auch harter Drogen verbreitet und insoweit nicht so außergewöhnlich, dass allein aus der Eigenschaft des Betäubungsmittels auf besondere Umstände der Tat geschlossen werden könnte (KG StV 1998, 427 f.).

    Auch war mit dem Besitz des Heroins vorliegend keine erhöhte Gefährdung Dritter verbunden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253), da die Angeklagte das sichergestellte Heroin nach den Feststellungen zum Eigengebrauch besessen hat und damit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kam (Körner, BtMG, zu § 29 Rn. 1140; KG StV 1998, 427 f.).

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Dabei war die Kammer sich durchaus bewusst, dass die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weitgehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40 ; KG StV 1997, 640 ; StV 1998, 427 ) und dass auf eine kurzfristige Freiheitsstrafe nur dann erkannt werden darf, wenn sich auf Grund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände die Verhängung einer Freiheitsstrafe als unverzichtbar erweist (vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421; KG a.a.O.).
  • OLG Jena, 14.02.2006 - 1 Ss 301/05

    Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe bei Ladendiebstahl; Belastung des

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  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Sie dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers allein verhängt werden, wenn dies aus ganz besonderen Gründen bei einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls unverzichtbar erscheint (vgl. BGH StV 1994, 370 und NStZ 1996, 429; KG StV 1998, 427, 428; OLG Düsseldorf StV 1991, 264).
  • BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99

    Bindungswirkung der Feststellungen bei Betäubungsmittelabhängigkeit

    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß die Gefährlichkeit einer Droge einem Angeklagten dann nicht angelastet werden darf, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben oder besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstbeschädigung in Betracht kommt (BayObLG StV 1993, 29; KG StV 1998, 427; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 846).
  • OLG Braunschweig, 10.05.2013 - 1 Ss 29/13

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Bestiz von

    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung soll die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe weitgehend zurückgedrängt werden (vgl. BGHSt 24, 40, 42f.; KG StV 1997, 640f. ; StV 1998, 427f.; OLG Karlsruhe StV 2005, 275f.).
  • BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01

    Strafzumessung bei Erwerb und Handeltreiben mit Amphetaminderivaten

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei Amphetamin und seinen Derivaten wie MDMA, MDE oder MDA um "harte" Drogen handelt (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 342/343; Körner BtMG 5. Aufl. Anhang C 1 Rn. 366; Weber BtMG § 1 Rn. 220) oder ob sie lediglich als "weiche,', jedenfalls nicht als "harte" Drogen zu bewerten sind (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675; KG StV 1998, 427/428).
  • KG, 24.02.1997 - 1 Ss 10/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben,

    Da der Handel und der sonstige verbotene Umgang mit Heroin weit verbreitet ist und daher zu den durchschnittlich, gewöhnlich vorkommenden Taten gleicher Art zu rechnen ist, kann nach dem Regelungszusammenhang der genannten Vorschrift zur Begründung "besonderer Umstände" nicht allein auf die Eigenschaft als besonders gefährliche Droge abgestellt werden (vgl. BayObLG NStE Nr. 8 zu § 47 StGB ; KG, Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - (4) 1 Ss 96/96 (44/96) - sowie vom 9. August 1996 - (4) 1 Ss 192/96 (79196) - ), zumal es sich bei dem Angeklagten um einen unvorbelasteten Ersttäter handelt.
  • LG Freiburg, 16.11.2011 - 7 Ns 110 Js 35257/10

    Anforderungen an die Berechnung des Härteausgleichs in Form einer fiktiven

    Dabei war die Kammer sich durchaus bewusst, dass die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weitgehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40 ; KG StV 1997, 640 ; StV 1998, 427 ) und dass auf eine kurzfristige Freiheitsstrafe nur dann erkannt werden darf, wenn sich auf Grund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände die Verhängung einer Freiheitsstrafe als unverzichtbar erweist (vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421; KG a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 06.05.2005 - 2 St OLG Ss 62/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit, Erwerb teile zum Handeltreiben,

    Soweit der Angeklagte die Drogen lediglich zum Eigenverbrauch besessen haben sollte, kann die Gefährlichkeit der Drogen ohnehin nicht strafschärfend herangezogen werden (vgl. BayObLG StV 1993, 29 ; KG Berlin StV 1994, 244 und StV 1998, 427 ).
  • OLG Nürnberg, 31.05.2005 - 2 St OLG Ss 74/05

    Strafprozessrecht: Fehlen eines rechtlichen Hinweises auf den von der Anklage

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