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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96   

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BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,511)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1997 - 2 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,511)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 2 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art 103 Abs. 3 GG; § 52 StGB; § 264 StGB; § 29 BtMG
    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne einer Bewertungseinheit; Tateinheit und Tatidentität beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, welche zuvor gestohlen und gewaltsam wiederbeschafft wurden; ne bis in idem; ...

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 3; StGB § 52; StPO § 264; BtMG § 29

  • Wolters Kluwer

    Eintritt von Strafklageverbrauch; Einordnung als einheitliche Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52; StPO § 264; BtMG § 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 52 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    Strafklageverbrauch bei rechtlicher Bewertungseinheit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 252
  • NJW 1998, 168
  • NStZ 1998, 251
  • StV 1998, 26
  • StV 1998, 482
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    Die Aburteilung von Dauerdelikten wie dem verbotenen Waffenbesitz steht der Bestrafung von schweren Taten, welche mit dem verbotenen Gegenstand begangen werden, ebenfalls nicht entgegen (BGHSt 36, 151 f.).

    Der frühere Besitz von 6, 5 kg sowie der 16, 78 g Heroin kann mithin das gewaltsame, auf einem späteren Entschluß beruhende Vorgehen des Angeklagten nicht in eine einzige materiell-rechtliche Tat einbinden (vgl. auch BGHSt 36, 151 ff.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    Er umfaßt nicht nur den von der zugelassenen Anklage umschriebenen Vorgang, sondern auch das gesamte Verhalten eines Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 23, 270, 273; 29, 288, 293; 32, 215 f; 35, 60, 61 f).

    Die Aburteilung eines Organisationsdelikts (§§ 129, 129 a StGB) hindert nicht die spätere Ahndung schwerer Straftaten, die der Täter in Verfolgung der Ziele dieser Organisation begangen hat (BGHSt 29, 288 f.).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    Die sachlich-rechtlichen Regelungen des § 52 StGB dienen als Voraussetzung für ein funktionierendes Strafrahmensystem (BVerfGE 56, 22 ff.; s.a. Werle NJW 1980, 2671, 2675).

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht den Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG in seinem verfassungsrechtlichen Gehalt unabhängig vom Tatbegriff des materiellen Rechts bestimmt (vgl. BVerfGE 56, 22 (32 f.); Schmidt-Aßmann in Maunz-Dürig, Kommentar zum GG Art. 103 Rdn. 284).

  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    Die Annahme einer Bewertungseinheit wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Angeklagte beide Mengen gleichzeitig zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    Die Annahme einer Bewertungseinheit wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Angeklagte beide Mengen gleichzeitig zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91

    Tateinheit - Entschluß des Täters - Fortsetzungstat - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    Da auch die Verfolgung eines gemeinsamen Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung allein nicht zur Tateinheit führt (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 25), ist es unerheblich, ob die 16, 78 g Heroin als Probemenge der Vorbereitung des Verkaufs größerer Mengen aus den 6, 5 kg Heroin dienen sollten.
  • BGH, 31.01.1995 - 1 StR 495/94

    Falschgeld - Sichverschaffen

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    In diesen Fällen hat die Rechtsprechung mehrere selbständige Straftaten nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen, weil das Handeln des Täters stets eine neue erhebliche und damit strafwürdige Gefährdung des Schutzgutes der Geldfälschungsdelikte beinhalte (BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 2, 3).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    In diesen Fällen hat die Rechtsprechung mehrere selbständige Straftaten nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen, weil das Handeln des Täters stets eine neue erhebliche und damit strafwürdige Gefährdung des Schutzgutes der Geldfälschungsdelikte beinhalte (BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 2, 3).
  • BGH, 01.06.1984 - 2 StR 217/84

    Voraussetzungen der Bestrafung wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    Die Sachlage ist hier auch anders als in dem Fall, in dem ein Kurier Nachforschungen nach dem Rauschgift anstellt, das ihm auf einem Kurierflug verlorengegangen war, und in dem der Senat diese Bemühungen als Teil des in der Kuriertätigkeit bestehenden Handeltreibens angesehen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juni 1984 - 2 StR 217/84).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmittel begründet keine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96 = BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; Beschl. v. 22. Januar 1997 - 3 StR 608/96 = BGHR BtMG 29 Bewertungseinheit 10; BGHR BtMG 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91

    Strafklageverbrauch - Fortsetzungstat - Verurteilung wegen Teilaktes -

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Wie der Bundesgerichtshof bereits zu Verstößen gegen das Waffengesetz durch den unerlaubten Besitz und das unerlaubte Führen einer Waffe entschieden hat, steht die rechtskräftige Aburteilung der Dauerstraftat des Besitzes der Waffe einer Strafverfolgung wegen eines mit dieser Waffe begangenen Verbrechens nicht entgegen (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153 f.; siehe auch Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 256 sowie Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 289 ff. bzgl. Organisationsdelikten).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Dieser erschöpft sich in Fragen der Strafenbildung (vgl. BVerfGE 56, 22, 30 f.; BGHSt 43, 252, 256) und ist daher nur für die Rechtsfolgenseite relevant.
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Das Landgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass das in der Vereinbarung des Betäubungsmittelgeschäftes über drei Kilogramm Marihuana zu einem Preis von 18.000 Euro und dem anschließenden Transport des Rauschgiftes zum Übergabeort liegende (bewaffnete) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit dem Besitzverlust des Angeklagten und der in der Flucht des Geschädigten liegenden endgültigen Verweigerung einer Bezahlung beendet war (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, NJW 1998, 168, 170).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Gleichzeitig würden die auch dem Schutz des Angeklagten dienenden Verfahrensinstitute wie Anklage und Eröffnungsverfahren ausgehöhlt (BGHSt 43, 252, 257).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Da die sachlich-rechtlichen Regelungen des § 52 StGB in erster Linie als Voraussetzung für ein funktionierendes Rechtsfolgensystem dienen, ist der Handlungsbegriff im Sinne der Konkurrenzlehre unabhängig vom jeweils erfüllten Tatbestand allgemein zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 256; von Heintschel-Heinegg aaO, Rn. 12).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Diese Auffassung hat sich indes damals nicht durchgesetzt (vgl. BGHSt 30, 359 f.; BGHSt 43, 252, 258; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Sie umfasst deshalb von der Anbahnung des Geschäfts bis zur finanziellen Abwicklung nach Art und Bedeutung höchst unterschiedliche, zudem zeitlich und örtlich vielfach weit auseinanderfallende Betätigungen, die in rechtlicher Bewertung allein durch das subjektive Element des Handlungszwecks, nämlich der auf Güterumsatz gerichteten Zielsetzung, zusammengehalten werden (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 256 f.).
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ws 354/08

    Betrug; Beihilfe; Überlassen; Ebay-Acconut; Strafklageverbrauch

    Ziel der die materiell-rechtlichen Konkurrenzverhältnisse regelnden §§ 52, 53 StGB ist es, eine Strafe zu finden, die dem Maß der vom Täter verwirklichten Schuld entspricht (BVerfG, Beschluss vom 08. Januar 1981 - 2 BvR 873/80 -, zitiert nach juris Rn. 20; BGH, NStZ 1998, 251, 252), um das Ziel bestmöglicher Verwirklichung materieller Gerechtigkeit zu erreichen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01 -, zitiert nach juris Rn. 4).

    Im Übrigen führte es zu einer uferlose Ausdehnung der Kognitionspflicht des erstverurteilenden Tatrichters, würde man bei langgestreckten Delikten, wie im Falle von Bewertungseinheiten, den prozessualen Tatbegriff und damit die Folge des Strafklageverbrauchs nach Artikel 103 Abs. 3 GG weiter ausdehnen (BGH, NJW 2001, 1734, 1736 mit Verweis auf BGH, NStZ 1998, 251, 252).

    Dies hätte zur Folge, dass der erstverurteilende Tatrichter - hier im Strafbefehlsverfahren - die Hintergründe der ebay-Geschäfte nahezu lückenlos hätte aufklären müssen, um einen ungewollten Eintritt des Strafklageverbrauchs zu vermeiden (vgl. dazu: BGH, NStZ 1998, 251, 252).

    Eine solche Ausdehnung der Kognitionspflicht verlagerte die Ermittlungs- und Aufklärungstätigkeit von der Staatsanwaltschaft auf die Gerichte und höhlte die dem Schutz des Angeklagten dienenden Verfahrensinstitute der Anklage und des Eröffnungsbeschlusses aus (BGH, NStZ 1998, 251, 252; daran anschließend: BGH, NJW 2001, 1743, 1736).

  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Denn die Tat als Prozeßgegenstand erfaßt das gesamte Verhalten des Angeklagten, das mit dem in der Anklage umschriebenen und dem Angeklagten zur Last gelegten Geschehensablauf bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Vorkommnis bildet, das in seinen Einzelgeschehnissen, aus denen es sich zusammensetzt, so eng verknüpft ist, daß deren getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 29, 288, 292 f.; 30, 215, 216; 35, 60, 61 f.; 43, 252, 255 jew. m.w.Nachw.).

    Andererseits können aber materiell-rechtliche Tateinheit und prozessuale Tatidentität nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden, weil sie verschiedene Funktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 56, 22 f.; BGHSt 43, 252, 256; vgl. dazu auch BGH NJW 1999, 1413, 1414).

    Der von der Rechtsprechung bei der Frage, ob ein Verbrauch der Strafklage in bezug auf einen bestimmten Lebenssachverhalt eingetreten ist, als Überprüfungsmaßstab u.a. in Betracht gezogene Gedanke des Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 29, 288, 296; 35, 14, 19; 43, 252, 255) besagt vielmehr nur, daß ein Angeklagter in den Fällen der Beschuldigung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erst dann darauf vertrauen kann, mit seiner rechtskräftigen Aburteilung sei auch eine nicht berücksichtigte, in Tateinheit mit einem Betätigungsakt als Mitglied begangene andere Straftat erledigt, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung festgestellt worden ist oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen war (vgl. Krauth in: Festschrift für Theodor Kleinknecht zum 75. Geburtstag (1985), 215, 229 ff.).

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Sie umfasst deshalb von der Anbahnung des Geschäfts bis zur finanziellen Abwicklung nach Art und Bedeutung höchst unterschiedliche, zudem zeitlich und örtlich vielfach weit auseinanderfallende Betätigungen, die in rechtlicher Bewertung allein durch das subjektive Element des Handlungszwecks, nämlich der auf Güterumsatz gerichteten Zielsetzung, zusammengehalten werden (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 256 f.).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

  • BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97

    Zur Frage derselben Tat iSv GG Art 103 Abs 3 sowie einer tatbestandlichen

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur

  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

  • OLG Frankfurt, 16.01.2001 - 2 Ss 400/00

    Begriff der prozessualen Tat im Steuerstrafrecht

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine

  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14

    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 581/00

    Gewerbsmäßig begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Umtausch von Betäubungsmitteln;

  • BGH, 22.01.2004 - 1 StR 538/03

    Tat im Rechtssinne beim Betäubungsmittelhandel (Handeltreiben; Umtausch einer

  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch (Darstellungspflicht; Widersprüche;

  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

  • OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 421/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 21.02.2007 - 4 StR 502/06

    Keine Bewertungseinheit beim Betäubungsmittelhandeln nur durch gleichzeitigen

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 259/98

    Strafklageverbrauch wegen engen zeitlichen, örtlichen und situativen Zusammenhang

  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97

    Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines

  • OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16

    Stillhalteabkommen mit Gegenseite bei Einlegung eines Rechtsmittels zur

  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99

    Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage

  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2010 - 1 AK 23/10

    Begriff des neuen Umstandes i.S. von § 33 Abs.1 IRG

  • OLG Koblenz, 16.03.2001 - 1 Ws 53/01

    Widerruf, erneute Straffälligkeit, neue Straftat, neue Verurteilung,

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 3 Ss 488/00

    Betrug, unberechtigte Gutschriften, Kontoeröffnung, rechtlicher Hinweis, gleiche

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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5288
BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98 (https://dejure.org/1998,5288)
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BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98 (https://dejure.org/1998,5288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1988 - 1 StR 664/88

    Vorwurf der fehlenden Reue und Schuldeinsicht eines die Tat bestreitenden

    Auszug aus BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98
    Auch im Rahmen des § 56 StGB ist dem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht anzulasten (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6; Umstände, besondere 12).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 186/22

    Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu

    Wahrheitswidrige oder beschönigende Angaben des Angeklagten dürfen deshalb regelmäßig weder strafschärfend berücksichtigt noch zur Ablehnung einer günstigen Sozialprognose im Rahmen des § 56 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 ? 6 StR 224/21, StV 2022, 158; Beschluss vom 20. April 1999 ? 4 StR 111/99, StV 1999, 602; Beschluss vom 20. Februar 1998 ? 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21

    Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges

    Fehlende Unrechtseinsicht durfte nicht zum Nachteil der die Tat bestreitenden Angeklagten gewertet werden; denn auch im Rahmen des § 56 StGB darf einem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, NStZ-RR 1999, 358; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 521/15

    Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: Berücksichtigung von

    Auch im Rahmen des § 56 StGB ist dem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht anzulasten (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482; vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 664/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99

    Bewährung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexuelle Nötigung

    Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
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