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   OLG Jena, 12.01.1998 - 1 HEs 2/98   

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https://dejure.org/1998,7792
OLG Jena, 12.01.1998 - 1 HEs 2/98 (https://dejure.org/1998,7792)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.01.1998 - 1 HEs 2/98 (https://dejure.org/1998,7792)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 1 HEs 2/98 (https://dejure.org/1998,7792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigender wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft; Ausnahmetatbestände für die Anordnung der Haftfortdauer i.S.d. § 121 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO); Erhebliche Verzögerung des Ermittlungsverfahrens als wichtiger Grund für die Haftfortdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Rudolstadt - 600 Js 81339/96
  • OLG Jena, 12.01.1998 - 1 HEs 2/98

Papierfundstellen

  • StV 1998, 560
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    Angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) fehlt für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (§ 121 Abs. 1 StPO) ein wichtiger Grund regelmäßig dann, wenn die zu einer Verzögerung des Verfahrens führende Einholung eines Sachverständigengutachtens dadurch hätte vermieden werden können, dass unmittelbar nach Bekanntwerden des Begutachtungserfordernisses ein entsprechender Gutachtensauftrag erteilt worden wäre (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 1993 - HEs 13/93 -, StV 1993, S. 376; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 2 BL 498/92 -, StV 1993, S. 205; ThürOLG, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 1 HEs 2/98 -, StV 1998, S. 560 ; ThürOLG, Beschluss vom 26. März 2004 - 1 HEs 9/04 -, StV 2004, S. 664 ; ThürOLG, Beschluss vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. September 2006 - 4420 BL-III-23/06, juris: stets ist auf eine zeitnahe Erstellung eines Gutachtens hinzuwirken; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., 1997, § 121 Rn. 40; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, Rn. 879 und 885).

    a) Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung oder einer zweifelhaften Motivlage ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vorgelegen hat, kann von Staatsanwaltschaft und Gericht grundsätzlich nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (vgl. ThürOLG, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 1 HEs 2/98 -, StV 1998, S. 560 ).

  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 BL 254/98

    Sechs-Monats-Prüfung, verzögerter Eingang eines Sachverständigengutachtens,

    Auch ist die Schwere der den Verfahrensgegenstand bildenden Taten im Rahmen der genannten Vorschrift nach deren eindeutiger Fassung ohne Belang (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a. auch aus neuerer Zeit Thüringische OLG NStZ 1997, 364 f.; StV 1998, 560; OLG Düsseldorf StV 1992, 384; NJW 1996, 2588 = StraFo 1996, 158 siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 StPO Rn. 20 mit weiteren Nachweisen), so dass es vorliegend nicht darauf ankommt, dass dem Angeschuldigten die Tötung eines Menschen vorgeworfen wird.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit, wie im Hinblick auf den sich aus den §§ 121, 122 StPO ergebenden Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen die ordnungsgemäße, insbesondere zeitgerechte Erfüllung eines Sachverständigenauftrags zu erledigen, insbesondere durch die Staatsanwaltschaft zu überwachen ist (vgl. zu allem aus der Rechtsprechung Beschlüsse des OLG Hamm vom 25. November 1992 in 3 BL 405/92 und 438/92; siehe auch OLG Düsseldorf, a.a.O., sowie StV 1998, 560; OLG Bremen StV 1989, 539; OLG Zweibrücken StV 1994, 89,; Thüringisches OLG, a.a.O.):.

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2017 - HEs 2 Ws 63/17

    Besondere Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft bei verspätetem

    Nach gefestigter verfassungs- und obergerichtlicher Rechtsprechung (BVerfG, aaO, juris Rn. 26; Senat, Beschluss vom 21.03.2017 - HEs 2 Ws 58/17 - Die Justiz 2011, 71 und NJW-Spezial 2015, 761; OLG Oldenburg NdsRpfl 2006, 329; OLG Jena StraFo 1998, 103 und 2004, 318; KK-StPO/Schultheis, 7. Aufl., § 121 Rn. 21) ist ein Gutachtenauftrag dabei unmittelbar nach Bekanntwerden des Begutachtungserfordernisses zu erteilen.
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
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