Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Bindungsumfang der teilaufhebenden Revisionsentscheidung" von Prof. Dr. Gunter Widmaier, original erschienen in: StraFO 2004, 366 - 369.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1998, 343 (Altvater)
  • NStZ 1998, 344 (Altvater)
  • StV 1998, 583



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06  

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren).

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).

    Am ersten Hauptverhandlungstag erteilte der Vorsitzende des Schwurgerichts daraufhin dem Angeklagten "höchst vorsorglich" den - durch das Protokoll erwiesenen (BGH StV 1998, 583) - rechtlichen Hinweis, "dass unter Umständen auch eine Verurteilung gemäß § 211 StGB in Betracht kommen (könne)".

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass - wie hier - die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1982, 408; 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).

  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02  

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Wie die zuvor getroffene verbindliche Absprache war dieser - entsprechend § 265 Abs. 1, 2 StPO - protokollierungspflichtig ( BGHSt 43, 195, 206, 210; zur Protokollierungspflicht bei § 265 Abs. 1, 2 StPO vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141, 143; 23, 95, 96; BGH StV 1994, 232, 233; 1998, 583).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98  

    StPO § 265

    aa) Wenn die Vorschrift - wie dies bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen unter Strafe stellt, erfordert der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Angabe, welche Variante im konkreten Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 25, 287, 288; BGH NStZ 1983, 34 f.; StV 1984, 367; 1991, 503; zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97).

    Daher können die auf dem Verstoß gegen § 265 Abs. 1 StPO nicht beruhenden und auch im übrigen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, soweit sie nicht Mordmerkmale betreffen, gemäß § 353 Abs. 2 StPO bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97).

mehr
  • BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03  

    Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten

    Erfolgt der Hinweis, es komme in Abweichung zur zugelassenen Anklage Mord in Betracht, muß für den Angeklagten auch erkennbar sein, welches Mordmerkmal gemeint ist (BGH StV 1998, 583).
  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99  

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

    Grundsätzlich muß das Gericht, wenn das Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen aufführt, angeben, weiche Begehungsform nach seiner Auffassung im gegebenen Fall in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 265 I Hinweispflicht 14).
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