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   BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97   

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https://dejure.org/1997,3081
BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97 (https://dejure.org/1997,3081)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1997 - 1 StR 441/97 (https://dejure.org/1997,3081)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1997 - 1 StR 441/97 (https://dejure.org/1997,3081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 51 (Ls.)
  • StV 1998, 59
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97
    BGHSt 39, 305 betraf eine Sachdarstellung in einem Schriftsatz außerhalb der Hauptverhandlung.
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97
    Die von der Verteidigung angeführte Entscheidung BGH NStZ 1990, 447 betraf einen anderen Fall.
  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den

    Das Landgericht hat dies als ein "nicht persönlich, aber in zulässiger Weise (vgl. BGH StV 1998, 59) durch seine Verteidigerin abgegebenes Geständnis" (UA S. 7) gewertet.

    Die Verwertbarkeit setzt vielmehr voraus, daß der Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (vgl. hierzu Park StV 1998, 59 f.).

  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

    Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (vgl. RGSt 44, 284; BGHSt 3, 368; BGH NStZ 2000, 439; NStZ 2004, 163, 164; NStZ 2004, 392; NStZ 2007, 349; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 243 Rdn. 30; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 88, 100; Tolksdorf in KK StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 44, 45; Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 10 f.; Schlüchter in SK StPO § 243 Rdn. 48; Beulke in Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 87, 92; Olk, JZ 2006, 204, 206 f.; Meyer-Mews JR 2003, 361, 362; Michel MDR 1994, 658; Fezer JR 1980, 82, 83; a.A. OLG Hamm JR 1980, 82; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 182; Salditt StV 1993, 442; Park StV 1998, 59, 60; vgl. auch Beulke a.a.O. S. 93 f. m.w.N.; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 403).
  • BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99

    Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat;

    Beweisbehauptungen in Beweisanträgen des Verteidigers können indes nicht ohne weiteres als Einlassung des Angeklagten angesehen werden (vgl. BGH NStZ 1990, 447; BGH StV 1998, 59).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05

    Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers;

    Die Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung setzt vielmehr voraus, dass die Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (vgl. BGH StV 2005, 536; BGH, NStZ 1990, 447; OLG Hamm, StV 2002, 187; Park, StV 1998, 59 f., a.A. wohl BGH StV 1998, 59).

    Aber selbst wenn man der Auffassung des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 14. August 1997 (StV 1998, 59) folgt, nach der Erklärungen des Verteidigers zur Sache ohne Weiteres als Einlassung des Angeklagten verwertet werden können, führt dies hier nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99

    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis;

    Der Verteidiger hatte die Äußerung ausdrücklich für den Angeklagten abgegeben, und dieser hatte sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen (vgl. BGH StV 1998, 59; BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 und 4 sowie § 261 Überzeugungsbildung 23).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03

    Geständnis; Angeklagter; Erklärung des Verteidigers; Verlesung; Schweigerecht

    Gibt aber der Verteidiger in der Hauptverhandlung in Anwesenheit seines Mandanten - selbst wenn dieser keine Angaben zur Sache macht - für diesen Erklärungen zur Sache ab, können diese ohne weiteres als Einlassung des Angeklagten verwertet werden ( BGH STV 1998, S. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

    Zum einen hat der damalige Verteidiger für die Beklagte in verfahrensrechtlich zulässiger Weise - vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 1997 - 1 StR 441/97 -, StV 1998, 59 - nähere Angaben zum Sachverhalt gemacht und nicht etwa bloß pauschal auf die Anklage Bezug genommen.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 2b Ss 59/02

    Verwertung von Sacherklärungen des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten

    Der selbe Senat hat in der Entscheidung vom 14. August 1997 - 1 StR 441/97 - StV 1998, 58 (mit ablehnender Anmerkung Park) ohne weitergehende Begründung ausgeführt, dass dann, wenn der Verteidiger in der Hauptverhandlung in Anwesenheit seines Mandanten, der selbst keine Angaben zur Sache macht, für diesen Erklärungen zur Sache abgibt, diese ohne weiteres als Einlassung des Angeklagten verwertet werden dürfe.
  • OLG Hamm, 04.07.2001 - 4 Ss OWi 432/01

    Aufhebung, Freispruch, qualifizierter Rotlichtverstoß, Identifizierung

    Dabei kann dahinstehen, ob die Äußerung des Verteidigers für die Betroffene zur Sache als Teileinlassung der Betroffenen anzusehen ist und ob aus ihrem Schweigen zu möglichen anderen Fahrerinnen überhaupt Rückschlüsse auf die Täterschaft der Betroffenen gezogen werden durften (vgl. dazu BGHSt 20, 298, 300; BGH StV 1998, 59 (59); OLG Hamm, 2. Senat, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 2 Vs 1/91 - OLG Hamburg, VRS 59, 351, 352; OLG Köln, VRS 61, 361, 361; OLG Köln, VRS 67, 462, 463); OLG Stuttgart, VRS 69, 295 (295)).
  • BayObLG, 29.08.2002 - 1 ObOWi 317/02

    Anforderungen an die Rüge der unzulässigen Bezugnahme auf eine Einlassung -

    Auch wenn der Betroffene in der Hauptverhandlung selbst keine Angaben zur Sache macht, können Erklärungen des Verteidigers, die dieser für seinen Mandanten in dessen Anwesenheit macht, als Einlassung des Betroffenen gewertet werden (BGH StV 1998, 59 mit abl. Anm. Park).
  • KG, 06.03.2007 - 1 Ss 241/06

    Strafverfahren: Wertung der Ausführungen des Verteidigers als Einlassung des

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